Deutsche Pfandbriefbank AG: Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien; Ermächtigung zur Ausgabe von Genussrechten und anderer hybrider Finanzinstrumente

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Deutsche Pfandbriefbank AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien; Ermächtigung zur Ausgabe von Genussrechten und anderer hybrider Finanzinstrumente 29.05.2020

Deutsche Pfandbriefbank AG

München

ISIN DE0008019001
WKN 801900

Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG,
Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

(Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien;
Ermächtigung zur Ausgabe von Genussrechten und anderer hybrider Finanzinstrumente)

Die Hauptversammlung der Deutsche Pfandbriefbank AG vom 28. Mai 2020 („Hauptversammlung“) hat die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien bis zum 27. Mai 2025 sowie zur Verwendung der eigenen Aktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 20. April 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 9 der Tagesordnung der Hauptversammlung beschlossen. Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen Aktien können auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

Die Hauptversammlung hat ferner den Vorstand ermächtigt, bis zum 27. Mai 2025 einmalig oder mehrmals Genussrechte und andere hybride Finanzinstrumente, die unter § 221 AktG fallen, nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 20. April 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punkts 8 der Tagesordnung der Hauptversammlung zu begeben. Bei der Ausgabe der vorgenannten Genussrechte und anderen hybriden Finanzinstrumenten steht den Aktionären grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Tagesordnungspunkts 8 der Hauptversammlung auszuschließen. Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung zur Ausgabe der vorgenannten Genussscheine und anderer hybrider Finanzinstrumente wird beim Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 41054) hinterlegt.

 

München, im Mai 2020

Deutsche Pfandbriefbank AG

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