Heidelberg Materials AG – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals

Heidelberg Materials AG

Heidelberg

ISIN: DE0006047004 /​/​ WKN: 604700

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
über die Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals

 

Die Hauptversammlung der Heidelberg Materials AG hat mit Beschluss vom 11. Mai 2023 den Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG unter anderem ermächtigt, die aufgrund dieser oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen.

Der Vorstand der Heidelberg Materials AG hat am 8. September 2023 beschlossen, unter Ausnutzung dieser Ermächtigung 6.906.281 Stück entsprechend erworbene eigene Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals um EUR 20.718.843,00 einzuziehen. Das entspricht ca. 3,5767% des Grundkapitals der Gesellschaft vor Einziehung und Kapitalherabsetzung. Der Aufsichtsrat der Heidelberg Materials AG hat der Einziehung am 11. September 2023 zugestimmt.

Das Grundkapital der Heidelberg Materials AG beträgt nach Durchführung der Einziehung der Aktien und Kapitalherabsetzung EUR 558.556.857,00 und ist in 186.185.619 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 3,00 eingeteilt.

 

Heidelberg, im September 2023

Der Vorstand

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