Smartions AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Smartions AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 02.06.2020

Smartions AG

Berlin

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Smartions AG i.L. 2020

Ich lade alle Aktionäre der Smartions AG i.L. mit Sitz in Berlin zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein. Die ordentliche Hauptversammlung findet statt

am Montag, den 13. Juli 2020, um 12:00 Uhr
in den Räumen der Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Späth & Partner,
Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin.

Tagesordnung

Vorlage der Abwicklungsschlussrechnung zum 31.05.2020. Bericht des Liquidators zum Ablauf der Abwicklung.

1.

Genehmigung der Abwicklungsschlussrechnung zum 31.05.2020

Der Abwickler schlägt vor, die Abwicklungsschlussrechnung zum 31.05.2020 zu genehmigen.

2.

Entlastung des Abwicklers für die Zeit bis zum 31.05.2020

Der Abwickler schlägt vor, dem Abwickler Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung des Aufsichtsrates für die Zeit bis zum 31.05.2020

Der Abwickler schlägt vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

4.

Aufbewahrung der Bücher und Schriften der Gesellschaft

Der Abwickler schlägt vor, dass der Abwickler die Bücher und Schriften der Gesellschaft in Verwahrung nimmt.

Weitere Angaben der Einberufung

Gegenanträge der Aktionäre können eingereicht werden bei: Rechtsanwalt Dr. Dietmar Höffner, Straße 229 2D, 12109 Berlin, E-Mail: dh@kanzlei-hoeffner.de, Tel.: 030 / 89 54 23 11.

Die Abwicklungsschlussrechnung kann in den Kanzleiräumen der Rechtsanwälte Dr. Späth & Partner, Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin, Tel.: 030 / 88 70 16 17, eingesehen werden.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 68.044,00 Euro und ist eingeteilt in 68.044 auf den Namen lautende Stückaktien. Die Gesamtzahl der Aktien zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt demnach 68.044. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt demnach 68.044.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung – in Person oder durch einen Bevollmächtigten – und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Vollmacht sind in Textform an die oben genannte Adresse oder per E-Mail an

dh@kanzlei-hoeffner.de

zu senden. Der Nachweis der Vollmacht kann auch am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. § 135 des Aktiengesetzes bleibt unberührt.

Auskunftsrecht (§ 131 Abs. 1 AktG)

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Abwickler Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Der Versammlungsleiter ist gemäß § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 23 Abs. 3 der Satzung ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.

 

Berlin, im Mai 2020

Smartions AG i.L.

Der Abwickler

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