InVision AG
Düsseldorf
ISIN: DE0005859698
WKN: 585969
Veröffentlichung nach § 49 Absatz 1 Nr. 2 WpHG (Genehmigtes und Bedingtes Kapital)
I. Genehmigtes Kapital
Die Hauptversammlung der InVision AG vom 29. Mai 2020 hat nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Tagesordnungspunktes 7 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung, wie sie am 17. April 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde, beschlossen:
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 28. Mai 2025 einmalig oder mehrmalig um einen Betrag bis zu insgesamt 1.177.500,00 EUR zu erhöhen, dabei kann ein Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden.
II. Bedingtes Kapital
Die Hauptversammlung der InVision AG vom 29. Mai 2020 hat nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Tagesordnungspunktes 8 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung, wie sie am 17. April 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde, beschlossen:
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, bis zum 28. Mai 2025 Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen mit einem Gesamtbetrag von bis zu 39.112.500,00 EUR auszugeben, dabei kann ein Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden. Das Grundkapital wird um bis zu 1.177.500 EUR bedingt erhöht. Der Vorstand ist unter Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die Einzelheiten der Durchführung der jeweiligen bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.
Die Beschlüsse werden in das Handelsregister eingetragen.
Diese Veröffentlichung erfolgt zugleich gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG.
Düsseldorf, im Juni 2020
InVision AG
Der Vorstand
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