Deutsche Rohstoff AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Deutsche Rohstoff AG
Mannheim
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Hauptversammlung 05.06.2020

Deutsche Rohstoff AG

Mannheim

ISIN DE000A0XYG76

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, den 15. Juli 2020, um 10:00 Uhr (MESZ),
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
der Deutsche Rohstoff AG ein.

Die Hauptversammlung wird als

virtuelle Hauptversammlung

ohne die physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Deutsche Rohstoff AG benannten Stimmrechtsvertreter) in den Geschäftsräumen der Deutsche Rohstoff AG, Q7, 24, 68161 Mannheim, abgehalten.

Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Deutsche Rohstoff AG benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Versammlung.

Für die angemeldeten Aktionäre der Gesellschaft bzw. ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.rohstoff.de/HV2020

im passwortgeschützten Internetservice live in Bild und Ton im Internet übertragen; diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmacht- und Weisungserteilung an die von der Deutsche Rohstoff AG benannten Stimmrechtsvertreter.

I. Tagesordnung der Hauptversammlung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der Deutsche Rohstoff AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 3.809.061,41 wie folgt zu verwenden:

a.

Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von insgesamt EUR 495.393,70 entsprechend einer Dividende in Höhe von EUR 0,10 für jede der 4.953.937 dividendenberechtigten Stückaktien.

b.

Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe von EUR 3.313.667,71.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz Heidelberg, Im Breitspiel 21, 69126 Heidelberg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.

II. Informationen zur Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

Am 28. März 2020 ist das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569; nachfolgend „COVID-19-Gesetz“) in Kraft getreten. Mit dem COVID-19-Gesetz werden vorübergehend verschiedene Erleichterungen für die Durchführung von Hauptversammlungen unter Verwendung elektronischer Fernkommunikationsmittel eingeführt. Mit Rücksicht auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, von den Erleichterungen des COVID-19-Gesetzes Gebrauch zu machen und die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchzuführen. Eine Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Deutsche Rohstoff AG benannten Stimmrechtsvertreter) vor Ort ist daher ausgeschlossen. Sie können jedoch die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung über den passwortgeschützten Internetservice über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.rohstoff.de/HV2020

live im Internet verfolgen. Die Möglichkeit, die gesamte Hauptversammlung im Internet zu verfolgen, besteht jedoch nur für Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben (vgl. dazu die näheren Hinweise unten im Abschnitt III.), bzw. ihre Bevollmächtigten. Dies gilt entsprechend für die Ausübung des Stimmrechts. Die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton begründet zudem kein Teilnahmerecht der Aktionäre an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (Online-Teilnahme). Die Stimmrechtsausübung durch die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachterteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (vgl. dazu die näheren Hinweise unten im Abschnitt IV.).

III. Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung

Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben und am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind.

1.

Anmeldung

Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens zum Ablauf des Mittwoch, den 08. Juli 2020, zugehen:

Deutsche Rohstoff AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Str. 4a
70565 Stuttgart
Telefax: (0711) 23 43 18 33
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

Nach Eingang der Anmeldung des Anteilsbesitzes bei der Deutsche Rohstoff AG unter der oben genannten Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse werden die Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.rohstoff.de/HV2020

übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

2.

Eintragung im Aktienregister

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) nur als Aktionär, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Recht zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und die Berechtigung zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, setzen damit auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der virtuellen Hauptversammlung besteht. Hinsichtlich der Anzahl der einem Aktionär zustehenden Stimmrechte ist der am Tag der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom 09. Juli 2020, 0:00 Uhr (MESZ), an bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Daher entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der virtuellen Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 08. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ).

Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.

Ist ein Intermediär im Aktienregister eingetragen, so kann er das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

IV. Ausübung des Stimmrechts

1.

Verfahren der Stimmrechtsausübung im Wege der Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen am Tag der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig entsprechend den oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen angemeldet sind.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege der elektronischen Kommunikation abgeben (Briefwahl). Briefwahlstimmen können bis spätestens 14. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse

Deutsche Rohstoff AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Str. 4a
70565 Stuttgart
Telefax: (0711) 23 43 18 33
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

oder bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 15. Juli 2020 unter Nutzung des über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.rohstoff.de/HV2020

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Für die Fristwahrung ist der Eingang des jeweiligen Votums bei der Gesellschaft entscheidend.

Ein entsprechendes Formular zur Abgabe von Briefwahlstimmen wird mit den Anmeldeunterlagen an die Aktionäre zugesandt werden.

2.

Verfahren bei Vollmachterteilung an Dritte

Aktionäre können sich auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl vertreten und ihr Stimmrecht und sonstige Rechte durch den Bevollmächtigten ausüben lassen. Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind die unten in Abschnitt IV.3 dargestellten Besonderheiten zu beachten.

Auch in allen Fällen einer Bevollmächtigung bedarf es der fristgerechten Anmeldung des Anteilsbesitzes. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Bevollmächtigte (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Deutsche Rohstoff AG) können ebenso wenig wie Aktionäre physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl (einschließlich elektronischer Briefwahl) oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten, die dem Aktionär nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur Hauptversammlung zugesendet werden, vom Vollmachtgeber erhält. Erteilt der Aktionär bereits mit dem Anmeldebogen Vollmacht an einen Dritten, so wird die Zugangskarte direkt an den Bevollmächtigten versendet.

Wenn weder Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater noch diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB).

Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine nach § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft spätestens bis zum 14. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter der vorstehend im Abschnitt IV.1 „Verfahren der Stimmrechtsausübung im Wege der Briefwahl“ genannten Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse oder bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 15. Juli 2020 unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.rohstoff.de/HV2020

übermittelt werden. Für die Fristwahrung ist jeweils der Eingang bei der Gesellschaft maßgeblich.

Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall.

Für den Widerruf oder die Änderung einer Vollmacht gelten die vorstehenden Ausführungen zu den Übermittlungswegen und den Zeitpunkten, bis zu denen die Übermittlungswege jeweils zur Verfügung stehen, entsprechend. Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das Formular verwenden, welches mit dem Anmeldebogen zugeschickt wird.

3.

Verfahren bei Vollmachterteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Angemeldete Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Bitte beachten Sie, dass Vollmachten an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit Weisungen versehen sein müssen.

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, das Stimmrecht zu den Tagesordnungspunkten ausschließlich gemäß den Weisungen des Aktionärs zu den in der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemachten Beschlussvorschlägen der Verwaltung auszuüben. Den Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie der Stellung von Anträgen und Fragen ist nicht möglich.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per Post, Fax oder E-Mail an die vorstehend im Abschnitt IV.1 „Verfahren der Stimmrechtsausübung im Wege der Briefwahl“ genannte Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens 14. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ), oder unter Nutzung des auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.rohstoff.de/HV2020

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 15. Juli 2020 erteilt, geändert oder widerrufen werden. Für die Fristwahrung ist jeweils der Eingang bei der Gesellschaft maßgeblich.

Ein entsprechendes Formular für die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft wird mit den Anmeldeunterlagen an die Aktionäre zugesandt werden.

V. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung (nebst einer etwaigen Begründung) sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

Deutsche Rohstoff AG
Q7, 24
68161 Mannheim
Telefax: (0621) 490 817 22
E-Mail: deffert@rohstoff.de

Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, ggf. einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter

www.rohstoff.de/HV2020

zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 30. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter der oben genannten Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.

Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags und ggf. seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außerdem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen der vorgeschlagenen Person, den ausgeübten Beruf und Wohnort enthalten.

Auch nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge und Wahlvorschläge finden in der Hauptversammlung grundsätzlich nur dann Beachtung, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Aufgrund der Durchführung der Hauptversammlung als virtueller Hauptversammlung mit Stimmrechtsausübung nur im Wege der Briefwahl oder des Vollmachtstimmrechts besteht dazu jedoch keine Möglichkeit. Nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden daher in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden.

VI. Fragemöglichkeit der Aktionäre

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben die Möglichkeit, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen (vgl. Art. 2 § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz). Ein Recht auf Antwort ist damit nicht verbunden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet (vgl. Art. 2 § 1 Abs. 2 S. 2 COVID-19-Gesetz). Der Vorstand ist insbesondere nicht gehalten, alle Fragen zu beantworten; er kann Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Er kann dabei Aktionärsvereinigungen und institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmrechtsanteilen bevorzugen.

Etwaige Fragen der Aktionäre sind bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung, d.h. bis spätestens 12. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation über den auf der Internetseite der Deutsche Rohstoff AG unter

www.rohstoff.de/HV2020

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice einzureichen. Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist können eingereichte Fragen nicht berücksichtigt werden. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

VII. Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll

Aktionären oder Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt haben, wird gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 4 COVID-19-Gesetz in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung die Möglichkeit eingeräumt, gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch zur Niederschrift zu erklären. Der Widerspruch kann ausschließlich auf elektronischem Wege über den auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.rohstoff.de/HV2020

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice ab der Eröffnung der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter erklärt werden.

VIII. Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung benötigen Aktionäre eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Wird zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung ein Computer genutzt, werden ferner ein Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer benötigt.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung der Stimmrechte durch technische Probleme zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich – die Stimmrechte bereits vor Beginn der virtuellen Hauptversammlung auszuüben. Gleiches gilt für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen.

IX. Informationen zum Datenschutz

Die Deutsche Rohstoff AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Zugangskarte des Aktionärs sowie gegebenenfalls Name, Vorname, Anschrift und E-Mail-Adresse des vom jeweiligen Aktionär benannten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung der Deutsche Rohstoff AG zu ermöglichen.

Soweit sich diese personenbezogenen Daten nicht bereits aus dem Aktienregister ergeben oder von den Aktionären im Rahmen ihrer Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben werden, übermittelt ausnahmsweise die depotführende Bank deren personenbezogene Daten an die Gesellschaft.

Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung der Deutsche Rohstoff AG zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist die Deutsche Rohstoff AG die verantwortliche Stelle; Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. §§ 118 ff. AktG. Die Deutsche Rohstoff AG speichert Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung der vorstehend genannten Pflichten erforderlich ist.

Der Dienstleister der Deutsche Rohstoff AG, welcher zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt wurde, erhält von der Deutsche Rohstoff AG nur solche personenbezogenen Daten der Aktionäre und ggf. ihrer Aktionärsvertreter, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeitet die Daten ausschließlich nach Weisung der Deutsche Rohstoff AG im Rahmen einer schriftlich vereinbarten Auftragsdatenvereinbarung.

Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Deutsche Rohstoff AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Deutsche Rohstoff AG
Q7, 24
68161 Mannheim
Telefax: (0621) 490 817 22
E-Mail: deffert@rohstoff.de

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

 

Mannheim, im Juni 2020

Deutsche Rohstoff AG

Der Vorstand

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