PIRCHE AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
PIRCHE AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung 05.06.2020

PIRCHE AG

Berlin

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft

am 2. Juli 2020, 13:00 Uhr,
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Stuttgarter Platz 2, 10627 Berlin,

ein.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Einberufungsfrist gemäß Art. 2 § 1 Abs. 3 S. 1, Abs. 6 S. 1 Corona-Folgenabmilderungsgesetz zu verkürzen.

Den Aktionären wird die Möglichkeit eröffnet, an der Hauptversammlung mittels audiovisueller Zuschaltung – also ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung – teilzunehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation auszuüben. Die Einzelheiten der technischen Umsetzung und die Einwahldaten werden den Aktionären rechtzeitig vorab mitgeteilt.

Tagesordnung

Die Tagesordnung lautet:

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 und des Berichts des Aufsichtsrats

Die vorgenannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Stuttgarter Platz 2, 10627 Berlin, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Entsprechend ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung erforderlich.

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Wahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 95 des Aktiengesetzes aus drei Mitgliedern; die Satzung der Gesellschaft setzt keine höhere Zahl fest. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Absatz 1 des Aktiengesetzes nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet turnusgemäß mit Wirkung zum Ende der hierin einberufenen Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder

Frau Dr. Pia Krone, wohnhaft in Berlin, von Beruf Rechtsanwältin,
Herr Dr. Jürgen Schumacher, wohnhaft in Erkrath, von Beruf Biologe und Geschäftsführer,
Frau Michaela Servas, wohnhaft in Mühldorf am Inn, von Beruf Diplom-Kauffrau und Geschäftsführerin,

für eine weitere Amtszeit bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, wiederzuwählen.

Vertretung, Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Sofern Sie nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können Sie Ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung (schriftlich, per Fax oder per E-Mail) durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft unter der Anschrift

PIRCHE AG
Stuttgarter Platz 2, 10627 Berlin
oder per E-Mail an: thomas.klein@pirche.com

 

Berlin, im Juni 2020

PIRCHE AG

Der Vorstand

 

Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts und weiterer Aktionärsrechte

Hiermit bevollmächtigt

______________________________________________________________
(Name bzw. Firma, Wohnort bzw. Sitz)
– Vollmachtgeber –

Herrn/Frau __________________________________________________________,

– Bevollmächtigter -,

den Vollmachtgeber in der auf den 02.07.2020 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung der

PIRCHE AG, Berlin,

zu vertreten und alle Rechte des Vollmachtgebers, insbesondere das Stimmrecht, aus dessen Aktien der Gesellschaft für ihn auszuüben und dabei zu den bekanntgemachten Beschlussvorschlägen der Verwaltung wie folgt abzustimmen:

 

Tagesordnungspunkt JA NEIN ENTHALTUNG
Entlastung des Vorstandsmitglieds
Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
Wahl zum Aufsichtsrat

 

Der Bevollmächtigte ist unter Befreiung von den Bestimmungen des § 181 BGB berechtigt, neben dem Vollmachtgeber auch andere Aktionäre dieser Gesellschaft in der Hauptversammlung zu vertreten. Der Bevollmächtigte ist berechtigt, auf die Einhaltung von Form- und Fristvorschriften für die Einberufung, Bekanntmachung und Durchführung von Hauptversammlungen sowie auf etwaige weitergehende Berichte, Bekanntmachungen und dergleichen zu verzichten. Der Bevollmächtigte ist ferner berechtigt, im selben Umfang Untervollmacht zu erteilen.

 

Datum: ___________________

_______________________________________
Unterschrift Vollmachtgeber

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