Südweststahl AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Südweststahl AG
Eberbach
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 05.06.2020

Südweststahl AG

Eberbach

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit eingeladen zu der

am Freitag, 24. Juli 2020, 14:00 Uhr

im

Verwaltungsgebäude der Neckar Drahtwerke GmbH,
Friedrichsdorfer Landstr. 54-58,
in 69412 Eberbach,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrates

Die vorstehenden Unterlagen einschließlich des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Südweststahl AG, Friedrichstr. 16, in 69412 Eberbach, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.

2.

Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 179.775.375,05 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.

5.

Ersatzwahl zum Aufsichtsrat

Das Aufsichtsratsmitglied Herr Sven Seizinger, Eberbach, hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ende der diesjährigen Hauptversammlung niedergelegt.

Der Aufsichtsrat setzt sich gem. §§ 95, 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 4 Drittelbeteiligungsgesetz aus drei Mitgliedern (§ 7 Abs. 1 der Satzung) zusammen, von denen zwei Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt werden. Herr Sven Seizinger wurde in der Hauptversammlung des Jahres 2018 durch die Aktionäre zum Aufsichtsratsmitglied gewählt. Infolge seiner Mandatsniederlegung ist ein neues Aufsichtsratsmitglied durch die Aktionäre zu wählen.

Die Wahl dieses neuen Mitglieds erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit des bisherigen Mitglieds Sven Seizinger, mithin bis zur Beendigung der Hauptversammlung des Jahres 2023, welche über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahres 2022 beschließt (§ 7 Abs. 3 der Satzung).

Der Aufsichtsrat schlägt zur Wahl vor:

Frau Carolin Kramer, geb. Weitzmann, Kauffrau, wohnhaft in Heidelberg

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 FALK GmbH & Co KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Heidelberg, zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die bis zum Ablauf des 20.07.2020 bei der Kasse der Gesellschaft in der Friedrichstr. 16, 69412 Eberbach, bei einem deutschen Notar oder bei der

DB Investment Services GmbH, General Meetings, Wilhelm-Fay-Str. 31-37,
65936 Frankfurt a. M, E-Mail: wp.hv@db-is.com

ihre Aktien oder die über diese lautenden Hinterlegungsscheine einer Wertpapiersammelbank in den üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden. Im Falle der Hinterlegung bei einer anderen Stelle als der Gesellschaftskasse ist die von der Hinterlegungsstelle auszustellende Bescheinigung bis spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaftskasse einzureichen.

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch Kreditinstitute oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Nach § 14 Abs. 4 der Satzung ist zur Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Bei der Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Vereinigung von Aktionären oder von Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, sind gegebenenfalls weitere Anforderungen gemäß § 135 AktG zu beachten. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden insbesondere über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft ausschließlich an nachfolgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse:

Südweststahl AG, Friedrichstr. 16, 69412 Eberbach
Telefax: +49 (0) 6271-82299
E-Mail: contact@sws-ag.com

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 09.07.2020, 24.00 Uhr, der Gesellschaft zugehen.

 

Eberbach, den 2. Juni 2020

Der Vorstand

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