Hauptgenossenschaft Nord AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Hauptgenossenschaft Nord AG
Kiel
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 08.06.2020

Hauptgenossenschaft Nord AG

Kiel

Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (C-19 AuswBekG) eröffnet die Möglichkeit, ordentliche Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der auf unabsehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der vom Land Schleswig-Holstein insoweit beschlossenen Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der Hauptgenossenschaft Nord AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020
(virtuelle Hauptversammlung)

Wir laden unsere Aktionäre ein zu unserer ordentlichen Hauptversammlung 2020
am Dienstag, den 30. Juni 2020, um 09:00 Uhr MESZ.

Die ordentliche Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten im Haus der Hauptgenossenschaft Nord AG, Werftstraße 218, 24143 Kiel, statt. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Versammlung. Die gesamte Hauptversammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 C-19 AuswBekG unter der Internetadresse

www.hagekiel.de/hauptversammlung

im passwortgeschützten Internetservice (Internetservice) in Bild und Ton übertragen; diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (vgl. die näheren Hinweise nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen).

I. Tagesordnung

1.

Eröffnung der Versammlung und Begrüßung der Anwesenden durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2019

3.

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

4.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlustes in Höhe von 5.832.528,31 Euro

Der Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den ausgewiesenen Bilanzverlust von 5.832.528,31 Euro wie folgt zu verwenden:

Verrechnung des ausgewiesenen Bilanzverlustes in Höhe von 5.832.528,31 Euro mit den anderen Gewinnrücklagen.

5.

Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,

den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gem. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz und dem Drittelbeteiligungsgesetz zu zwei Dritteln aus Vertretern der Aktionäre und einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern zusammen.

Herr Björn Wallin hat mit Wirkung zum Schluss der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung daher vor, im Wege der Neuwahl für das ausscheidende Aufsichtsratsmitglied Björn Wallin, Herrn

Magnus Kagevik, COO der Lantmännen ek för,
SE-10492 Stockholm, Schweden

als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

7.

Zustimmung zum Ausgliederungsplan betr. den „Betrieb Neustadt“

a)

Erläuterung des Ausgliederungsplans durch den Vorstand

b)

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ausgliederungsplan

Durch notarielle Urkunde vom 16.12.2019 (Urkunde Nr. 445 / 2019 des Notars Dr. Markus Stöterau) nebst Änderungsurkunde vom 19.02.2020 (Urkunde Nr.76 / 2020 des Notars Dr. Markus Stöterau) hat die Hauptgenossenschaft Nord AG als übertragende Gesellschaft einen Ausgliederungsplan aufgestellt, der die Ausgliederung des „Betriebs Neustadt“ auf die durch die Ausgliederung neu gegründete Neustadt Hafenwestseite Speicherquartier GmbH unter gleichzeitigem Fortbestand der übertragenden Gesellschaft vorsieht (Ausgliederung zur Neugründung gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 2 UmwG). Gemäß §§ 135, 125, 13 Abs. 1 UmwG bedarf der Ausgliederungsplan der Zustimmung der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft.

Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Hauptgenossenschaft Nord AG (Werftstraße 218, 24143 Kiel) der Ausgliederungsplan vom 16.12.2019 nebst Änderungsurkunde vom 19.02.2020, die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der Hauptgenossenschaft Nord AG der letzten drei Geschäftsjahre sowie die Ausgliederungsbilanz nebst Prüfungsbericht zur Einsicht der Aktionäre aus. Die vorgenannten Unterlagen werden auch während der Dauer der Hauptversammlung im Versammlungssaal ausliegen. Auf Ausgliederungsbericht und -prüfung wurde gemäß §§ 135, 125, 8 Abs. 3, 9 Abs. 3, 12 Abs. 3 UmwG verzichtet.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

dem Ausgliederungsplan zuzustimmen.

8.

Satzungsänderungen

8.1 Diverse Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Änderungen der Satzung zu beschließen:

8.1.1 § 11 Absatz 1 1. Halbsatz wird wie folgt geändert:

§ 11
Zusammensetzung und Dienstverhältnis

(1) Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern;

8.1.2 § 23 Absatz 3, Satz 1 wird wie folgt geändert:

§ 23
Einberufung und Tagesordnung

(3) Die Hauptversammlung wird – unbeschadet einer unmittelbaren Benachrichtigung sämtlicher Aktionäre – durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger einberufen.

8.1.3 § 36 wird wie folgt geändert:

§ 36
Bekanntmachungen

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.

9.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Lorentzendamm 43
24103 Kiel

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

Vorlagen an die Aktionäre

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab der Einberufung der Hauptversammlung und während der virtuellen Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.hagekiel.de/hauptversammlung

zugänglich. Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen liegen zusätzlich in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Hauptgenossenschaft Nord AG, Werftstr. 218, 24143 Kiel), während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme der Aktionäre, aus. Auf Verlangen werden jedem Aktionär Abschriften dieser Unterlagen kostenfrei übersandt.

Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden.

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung der Hauptversammlung

Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die ordentliche Hauptversammlung der Hauptgenossenschaft Nord AG am 30. Juni 2020 auf Grundlage des C19-AuswBekG als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten mit der Möglichkeit der elektronischen Zuschaltung (Zuschaltung) durchgeführt. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können daher nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung über den unter der Internetadresse

www.hagekiel.de/hauptversammlung

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice verfolgen; diese Bild- und Tonübertragung ermöglicht keine Teilnahme im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sowie die Zuschaltung zur Hauptversammlung

Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sowie zur Zuschaltung zur Hauptversammlung über den Internetservice sind gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Hauptgenossenschaft Nord AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.

Für die Zuschaltung zur Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte über den Internetservice ist der im Aktienbuch am Freitag, den 29. Mai 2020, 00:00 Uhr MESZ, eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Anträge auf Umschreibungen im Aktienbuch, die der Gesellschaft in der Zeit von Freitag, den 29. Mai 2020, 00:00 Uhr MESZ, bis einschließlich Dienstag, den 30. Juni 2020, 24:00 Uhr MESZ, zugehen, werden erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am Dienstag, den 30. Juni 2020, verarbeitet und berücksichtigt.

Passwortgeschützter Internetservice

Den Aktionären werden mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung individuelle Zugangsdaten zur Nutzung des unter der Internetadresse

www.hagekiel.de/hauptversammlung

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft übersandt.

Über diesen Internetservice können die Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) unter anderem die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen sowie gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren unter anderem ihr Stimmrecht über elektronische Kommunikation (Briefwahl) ausüben, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl). Ein Formular zur Stimmabgabe durch Briefwahl wird den Aktionären zusammen mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandt und steht auch unter der Internetadresse

www.hagekiel.de/hauptversammlung

zum Download zur Verfügung.

Briefwahlstimmen können bis Montag, den 29. Juni 2020, 24:00 Uhr MESZ, unter der folgenden Postanschrift, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse

postalisch:
Hauptgenossenschaft Nord AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland

per Telefax:
+49 (0) 89 889 690 655

per E-Mail:
hagekiel@better-orange.de

oder über den Internetservice abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Briefwahlstimmen bis zum Beginn der Abstimmung über den Internetservice abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Bei mehreren eingehenden Stimmabgaben wird nur die der Gesellschaft zuletzt eingegangene berücksichtigt; dies gilt auch, wenn der Gesellschaft für dieselbe Aktie eine Stimmabgabe per Briefwahl und eine Stimmabgabe beruhend auf einer unwiderrufenen Vollmacht (siehe unten) zugehen.

Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Rechte

Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht ihrerseits durch Briefwahl ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Der Bevollmächtigte hat gemäß § 21 Abs. 3 der Satzung der Hauptgenossenschaft Nord AG eine schriftliche Vollmacht vorzulegen, die die Anforderungen an die Schriftform (§ 126 BGB) oder die elektronische Form, d.h. unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB), erfüllt. Auch die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 21 Abs. 3 der Satzung der Hauptgenossenschaft Nord AG der Schriftform (§ 126 BGB), die durch die elektronische Form, d.h. unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) ersetzt werden kann. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf oder der Nachweis der Bevollmächtigung kann aufgrund des Formerfordernisses in § 21 Abs. 3 der Satzung der Hauptgenossenschaft Nord AG nicht über den Internetservice erfolgen.

Erfolgt die Vollmachtserteilung an einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen (gemeinsam professionelle Stimmrechtsvertreter), gelten für die Bevollmächtigung die gesetzlichen Bestimmungen des § 135 AktG, woraus sich abweichende Besonderheiten ergeben können. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich bei der Bevollmächtigung professioneller Stimmrechtsvertreter rechtzeitig mit diesen wegen einer möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Die Aktionäre werden gebeten, für die Bevollmächtigung von Personen, die keine professionellen Stimmrechtsvertreter sind, das Vollmachtsformular zu verwenden, welches den Aktionären mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandt wird und auch unter

www.hagekiel.de/hauptversammlung

zum Download zur Verfügung steht.

Der Nachweis der Bevollmächtigung auf dem Postweg oder bei Nutzung der elektronischen Form, d.h. unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB), per E-Mail muss der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens Montag, den 29. Juni 2020, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Postanschrift oder E-Mail-Adresse zugehen:

postalisch:
Hauptgenossenschaft Nord AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland

per E-Mail:
hagekiel@better-orange.de

Die Nutzung des Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die diesem mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandten Zugangsdaten zum Internetservice vom Vollmachtgeber erhält.

Fragemöglichkeiten

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C-19 AuswBekG).

Etwaige Fragen sind bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis Sonnabend, den 27. Juni 2020, 24:00 Uhr MESZ, über den Internetservice einzureichen. Eine Einreichung von Fragen auf einem anderen Übermittlungsweg ist nicht möglich.

Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist eingereichte Fragen werden nicht berücksichtigt. Es ist vorgesehen, dass die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung namentlich genannt werden. Bitte beachten Sie dazu noch die weitergehenden Erläuterungen zu den Aktionärsrechten und zum Datenschutz am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.

Erklärung von Widerspruch zu Protokoll

Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können bis zum Schluss der Hauptversammlung über den Internetservice Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll erklären.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 und 3 C19-AuswBekG

Recht auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die Mindestbeteiligung wird durch Eintragung im Aktienbuch nachgewiesen.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) oder in elektronischer Form, d.h. unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Montag, den 15. Juni 2020, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Postanschrift oder bei Nutzung der elektronischen Form (§ 126a BGB) unter folgender E-Mail-Adresse zugehen:

Hauptgenossenschaft Nord AG
z.Hd. des Vorstands
Werftstr. 218
24143 Kiel
Deutschland

per E-Mail: hauptversammlung@hagekiel.de

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.hagekiel.de/hauptversammlung

zugänglich gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge im Sinne von § 126 AktG gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge im Sinne von § 127 AktG zur Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsratsmitgliedern machen.

Die Gesellschaft macht Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und etwaig gesetzlich geforderter Angaben sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.hagekiel.de/hauptversammlung

zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge oder die Wahlvorschläge spätestens mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis Montag, den 15. Juni 2020, 24:00 Uhr MESZ, unter der nachstehenden Adresse zugehen:

postalisch:
Hauptgenossenschaft Nord AG
z.Hd. Herrn Harald Sommerfeldt
Werftstr. 218
24143 Kiel
Deutschland

per Telefax:
+49 (0) 431 7023-280

per E-Mail: hauptversammlung@hagekiel.de

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags bzw. der etwaigen Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa wenn der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst. Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge müssen nicht begründet werden. Eine Veröffentlichung kann außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch unterbleiben, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort vorgeschlagenen Kandidaten bzw. im Fall des Vorschlags einer juristischen Person als Abschlussprüfer die Firma und den Sitz des vorgeschlagenen Abschlussprüfers enthält.

In der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. Nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung als gestellt behandelt.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Diese Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.

Das Auskunftsrecht der Aktionäre ist im Falle einer virtuellen Hauptversammlung nach § 1 Abs. 2 C19-AuswBekG erheblich eingeschränkt. Danach haben die Aktionäre lediglich die Möglichkeit, Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C19-AuswBekG). Der Vorstand kann zudem festlegen, dass Fragen spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung einzureichen sind. Hiervon hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Hauptgenossenschaft Nord AG Gebrauch gemacht.

Über die Beantwortung der Fragen entscheidet der Vorstand gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 C19-AuswBekG – abweichend von § 131 AktG – nur nach freiem pflichtgemäßem Ermessen. Ausweislich der Gesetzesbegründung zu § 1 Abs. 2 Satz 2 C19-AuswBekG hat die Verwaltung keinesfalls alle Fragen zu beantworten, sie kann Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Sie kann dabei Aktionärsvereinigungen und Institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen.

Auf die oben bereits erfolgen Ausführungen zu „Fragemöglichkeiten“ nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C19-AuswBekG wird verwiesen.

Hinweise zum Datenschutz

Bei der Erstellung von Zugangsdaten für den Internetservice, Einreichung von Fragen im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung, Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht sowie im Rahmen der Nutzung des Internetservices und der Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung verarbeiten wir personenbezogene Daten der jeweiligen Aktionäre (z.B. Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und individuelle Zugangsdaten für die Nutzung des Internetservices) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten ihrer Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären oder ihren Bevollmächtigten die Teilnahme an und die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen.

Verantwortliche für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ist:

Hauptgenossenschaft Nord AG
Werftstr. 218
24143 Kiel

Soweit wir uns zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung Dienstleister bedienen, verarbeiten diese ihre personenbezogenen Daten nur in unserem Auftrag und sind im Übrigen zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steht jedem Betroffenen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Löschungs- und ggf. Widerspruchsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung und auf Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung können jederzeit unter

www.hagekiel.de/hauptversammlung

abgerufen oder vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft unter folgender Postanschrift oder E-Mail-Adresse angefordert werden:

postalisch:
Hauptgenossenschaft Nord AG
z.Hd. des Datenschutzbeauftragten
Werftstr. 218
24143 Kiel
Deutschland

per E-Mail:
datenschutz@hagekiel.de

 

Kiel, im Juni 2020

Hauptgenossenschaft Nord AG

– Der Vorstand –

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