Noratis AG – Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung am 19. Juli 2023 (TAGESORDNUNGSPUNKT 8 – Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat)

Noratis AG

Eschborn

ISIN DE000A2E4MK4
WKN A2E4MK

ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG
DER HAUPTVERSAMMLUNG DER NORATIS AG
AM 19. JULI 2023

 

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 6. Juni 2023 wurde die ordentliche Hauptversammlung der Noratis AG (nachfolgend auch die „Gesellschaft“) für Mittwoch, den 19. Juli 2023, in Eschborn einberufen.

Auf Verlangen der Aktionärin Merz Real Estate GmbH & Co. KG („Merz“) wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 19. Juli 2023 um folgenden Beschlussgegenstand ergänzt und hiermit bekannt gemacht.

TAGESORDNUNGSPUNKT 8

Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat

Dr. Florian Stetter hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der am 19. Juli 2023 stattfindenden Hauptversammlung niedergelegt. Deshalb ist die Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds erforderlich.

Der Aufsichtsrat besteht nach §§ 95, 96 Abs. 1 Alt. 6, 101 Abs. 1 AktG und gem. Ziffer 8.1 der Satzung der Gesellschaft aus fünf Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Nach Ziffer 8.2 der Satzung der Gesellschaft erfolgt die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds, soweit die Hauptversammlung die Amtszeit des Nachfolgers nicht abweichend bestimmt, für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.

Vorlage zur Beschlussfassung:

Herr Hans-Jörg Bergler, Frankfurt, Chief Operating Officer, Merz Pharma GmbH & Co. KGaA

wird für den Rest der Amtszeit von Dr. Florian Stetter, d.h. mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 19. Juli 2023 für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, als Mitglied des Aufsichtsrats der Noratis AG gewählt.

Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu den Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

1.

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsraten:

keine

2.

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

keine

STELLUNGNAHME DES AUFSICHTSRATS DER NORATIS AG ZUM TAGESORDNUNGSERGÄNZUNGSVERLANGEN GEM. §§ 122 ABS. 2, 124 ABS. 1 AKTG VON MERZ

Der Aufsichtsrat nimmt zum Tagesordnungsergänzungsverlangen von Merz wie folgt Stellung:

Der Aufsichtsrat unterstützt den Wahlvorschlag von Merz, Herrn Hans-Jörg Bergler zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen und empfiehlt den Aktionären der Gesellschaft für den Wahlvorschlag von Merz zu stimmen.

 

Eschborn, im Juni 2023

Noratis AG

Der Vorstand

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