DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT – Bekanntmachung gemäß § 248a AktG

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DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 248a AktG 10.06.2020

DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT

Frankfurt am Main

Bekanntmachung gemäß § 248a AktG

Gemäß § 248a AktG geben wir bekannt, dass sämtliche Anfechtungs- und Nichtigkeitsklageverfahren (einschließlich Anträgen auf positive Beschlussfeststellung) gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Bank AG vom 18. Mai 2017 rechtskräftig beendet sind.

Die Klagen wurden, soweit nicht zuvor schon zurückgenommen, durch erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18. Januar 2018 vollumfänglich abgewiesen. Die dagegen von mehreren Klägern erhobene Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte keinen Erfolg, ebenso wenig die anschließend von denselben Klägern beim Bundesgerichtshof eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde. Die Abweisung der Klagen ist somit rechtskräftig.

Mit Ausnahme der Vereinbarung über Klagerücknahme und Kosten mit der Klägerin Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. (VzfK), die bereits am 30. November 2017 gesondert im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde, wurden keine Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Verfahrensbeendigung getroffen.

 

Frankfurt am Main, im Juni 2020

Deutsche Bank Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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