INSELBRAUEREI LINDAU Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Inselbrauerei Lindau Aktiengesellschaft
Lindau (B)
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 16.06.2020

Inselbrauerei Lindau Aktiengesellschaft

Lindau

WKN 620730, ISIN DE0006207301

Hiermit ergeht an die Aktionäre unserer Gesellschaft die

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung,

die am Freitag, den 17. Juli 2020 um 14:00 Uhr (MESZ)

in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfinden wird.

Die Hauptversammlung wird für Aktionäre der INSELBRAUEREI LINDAU Aktiengesellschaft live im Internet übertragen.
Das Stimmrecht der Aktionäre kann ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl ausgeübt werden.

Die Hauptversammlung findet in den Räumlichkeiten der
INSELBRAUEREI LINDAU Aktiengesellschaft, Motzacher Weg 24, 88131 Lindau
(Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes) statt.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 01. Oktober 2018 bis 30. September 2019

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 794.452,38 für das Geschäftsjahr 2018/2019 einen Teilbetrag in Höhe von € 112.030,00 auszuschütten und von dem Restbetrag in Höhe von € 682.422,38 einen Teilbetrag in Höhe von € 395.000,00 in die Rücklagen einzustellen und den Rest in Höhe von € 287.422,38 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018/2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr amtierenden Vorstand Lorenz Schlechter Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018/2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl zum Abschlussprüfer

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020 Doll & Moser GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Allgäuer Straße 6, 87435 Kempten, zu wählen.

Allgemeine Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569, nachfolgend „COVID-19-Gesetz“) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht wie nachfolgend näher beschrieben ausschließlich durch elektronische Briefwahl ausüben. Eine elektronische Teilnahme an der Versammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.

Über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.inselbrauerei.com

wird ab 26. Juni 2020 ein Aktionärsportal zur Verfügung gestellt (nachfolgend „Aktionärsportal“). Die Hauptversammlung wird am 17. Juli 2020 ab 14:00 Uhr (MESZ) live in Bild und Ton über das Aktionärsportal für die Aktionäre übertragen. Die Aktionäre können elektronisch über das Aktionärsportal – nach Maßgabe der nachstehenden Teilnahmebedingungen – die Hauptversammlung verfolgen, ihre Aktionärsrechte wahrnehmen und ihre Stimmen abgeben.

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach Ziffer 14 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.

Verfahren für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Stimmabgabe im Wege elektronischer Briefwahl

Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen die Hauptversammlung über das Internet zu verfolgen und ihre Stimmen im Wege der elektronischen Briefwahl abzugeben.

Am Tag der Hauptversammlung, dem 17. Juli 2020, können sich die Aktionäre unter

www.inselbrauerei.com

durch Eingabe der erforderlichen Zugangsdaten über das Aktionärsportal anmelden und die Hauptversammlung ab deren Beginn verfolgen. Die erforderlichen Zugangsdaten (Kennung und Passwort) werden den Aktionären zusammen mit den Einladungsunterlagen zur Hauptversammlung übermittelt. Das Aktionärsportal ermöglicht während der Hauptversammlung den Aktionären, die Hauptversammlung in ihrer gesamten Länge zu verfolgen.

Aktionäre können ihre Stimmen im Wege der elektronischen Briefwahl abgeben. Bevollmächtigte können sich ebenfalls der elektronischen Briefwahl bedienen. Briefwahlstimmen können ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation über die Nutzung des Aktionärsportals abgegeben werden. Briefwahlstimmen können bereits vor der virtuellen Hauptversammlung ab 26. Juni 2020 bis zur Schließung der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung übermittelt, widerrufen oder geändert werden.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht persönlich verfolgen und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte auch durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Erteilung bzw. Änderung von Vollmachten sowie ihr Widerruf bedürfen nach Ziffer 14 der Satzung der Schriftform. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss bis zum Ablauf des 16. Juli 2020, 18:00 Uhr (MESZ), in Schriftform an folgende Anschrift übermittelt, geändert oder widerrufen werden:

INSELBRAUEREI LINDAU Aktiengesellschaft
Motzacher Weg 24
88131 Lindau

Der Aktionär hat dafür Sorge zu tragen, dass er die ihm zugeteilten Zugangsdaten an seinen Bevollmächtigten weitergibt.

Bevollmächtigte können ebenfalls nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können die Aktionärsrechte für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich über das Aktionärsportal wahrnehmen. Die Nutzung des Aktionärsportals und damit auch der Zugang zur virtuellen Hauptversammlung setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die für den Zugang zum Aktionärsportal notwendigen Zugangsdaten erhält.

Zugänglichmachen von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen

Gegenanträge von Aktionären oder deren Bevollmächtigten zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers werden – soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen sind – unverzüglich im Internet unter

www.inselbrauerei.com

veröffentlicht, wenn sie mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 2. Juli 2020 (24:00 Uhr (MESZ)), der Gesellschaft an die folgende Adresse übersandt wurden:

INSELBRAUEREI LINDAU Aktiengesellschaft
Motzacher Weg 24
88131 Lindau
Telefax: +49 (0)8382 – 963651
E-Mail: hauptversammlung@inselbrauerei.com

Anträge

Das Recht eines Aktionärs, in der Hauptversammlung Anträge zu stellen und/oder Wahlvorschläge zu machen, besteht in der diesjährigen virtuellen Hauptversammlung nicht, da diese ohne Präsenz der Aktionäre und Aktionärsvertreter durchgeführt wird.

Fragemöglichkeit

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass Fragen spätestens zwei Tage vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind, um einen reibungslosen Ablauf der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Dementsprechend können nur solche Fragen berücksichtigt werden, die bis spätestens zum 15. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ), über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter

www.inselbrauerei.com

eingereicht werden.

Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung. Dabei entscheidet der Vorstand gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet.

Erklärung Widerspruch

Aktionäre, die ihr Stimmrecht wie oben erläutert ausgeübt haben, haben abweichend von § 245 Nr. 1 AktG die Möglichkeit, ohne Erscheinen in der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklären. Eine gültige Erklärung des Widerspruchs setzt voraus, dass der Aktionär oder der Bevollmächtigte den Widerspruch unter Angabe des Beschlusses, gegen den sich der Widerspruch richtet, bis zum Ende der Hauptversammlung über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter

www.inselbrauerei.com

einreicht.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die INSELBRAUEREI LINDAU AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die INSELBRAUEREI LINDAU AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister der INSELBRAUEREI LINDAU AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der INSELBRAUEREI LINDAU AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der INSELBRAUEREI LINDAU AG.

Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz- Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der INSELBRAUEREI LINDAU AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

INSELBRAUEREI LINDAU AG
Motzacher Weg 24
88131 Lindau
Telefax: +49 (0)8382 – 963651

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:

INSELBRAUEREI LINDAU AG
Motzacher Weg 24
88131 Lindau

 

Lindau (B), im Juni 2020

INSELBRAUEREI LINDAU Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Lorenz Schlechter

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