Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft Ahrensburg |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Mitteilung über die Vereinbarung des Ausschlusses von Bezugsrechten bei Options-, Wandel- und/oder Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechten und/oder Kombinationen dieser Instrumente | 23.06.2020 |
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Joh. Friedrich Behrens AktiengesellschaftAhrensburgWKN: 519890, ISIN: DE0005198907Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Vereinbarung des Ausschlusses von Bezugsrechten bei Options-, Wandel- und/oder Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechten und/oder Kombinationen dieser Instrumente
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zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; |
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bei gegen Barzahlung ausgegebenen Schuldverschreibungen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt jedoch nur für Schuldverschreibungen, die mit Options- oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, mit einem Options- oder Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Für die Frage des Ausnutzens der 10-%-Grenze ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer bzw. sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen; |
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soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern oder den Gläubigern der von der Gesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen bereits zuvor ausgegebenen Options- oder Wandlungsrechten oder Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte oder nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionäre zustehen würde. |
Soweit Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte ohne Wandlungsrecht/-pflicht oder Optionsrecht/-pflicht ausgegeben werden, wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte obligationsähnlich ausgestattet sind, das heißt keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.
Der vollständige Wortlaut des Beschlusses mit näheren Bestimmungen ist in der am 7. Mai 2020 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung unter dem Tagesordnungspunkt 8 angegeben.
Ahrensburg, 18. Juni 2020
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft
Der Vorstand