Maschinenfabrik Berthold Hermle Aktiengesellschaft: Mitteilung über die Beschlussfassung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung auch unter Ausschluss des Bezugsrechts

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Maschinenfabrik Berthold Hermle Aktiengesellschaft
Gosheim
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilung über die Beschlussfassung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung auch unter Ausschluss des Bezugsrechts 06.07.2020

Maschinenfabrik Berthold Hermle Aktiengesellschaft

Gosheim

Wertpapier-Kenn-Nummer 605 280 / ISIN DE0006052806
Wertpapier-Kenn-Nummer 605 283 / ISIN DE0006052830

Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – Mitteilung über die Beschlussfassung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung auch unter Ausschluss des Bezugsrechts

Die ordentliche Hauptversammlung der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG hat am 01. Juli 2020 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 30. Juni 2025 eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung am 19. Mai 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 5. Auf der Grundlage dieses Beschlusses ist der Vorstand des Weiteren ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre wieder zu veräußern und zu anderen Zwecken zu verwenden.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ergibt sich aus der im Bundesanzeiger vom 19. Mai 2020 veröffentlichten Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG.

 

Gosheim, im Juli 2020

Maschinenfabrik
Berthold Hermle AG

Der Vorstand

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