Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Kramer AG, Landschaftspflege – Gartengestaltung und regenerative Energiegewinnung Gera |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 10.07.2020 |
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Kramer AG, Landschaftspflege – Gartengestaltung und regenerative EnergiegewinnungGeraWertpapierkenn-Nummer 539 660, 539 663Einladung zur ordentlichen HauptversammlungWir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, den 24. August 2020, 14.00 Uhr im Hotel-Restaurant „Zwergenschlösschen“,
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1. |
Vorlage und Bericht des festgestellten Jahresabschlusses mit Lagebericht des Vorstandes und Bericht des Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 238.792,70 wie folgt zu verwenden:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand die Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates die Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Abschlussbericht des Vorstandes für die geplanten Ziele und Maßnahmen im Geschäftsjahr 2020 |
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nach § 12 der Satzung (Teilnahme und Stimmrecht) diejenigen Aktionäre unserer Gesellschaft berechtigt, die ihre Aktien bis 20. August 2020 während der üblichen Geschäftsstunden bei der Gesellschaft oder bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einem Notar oder bei
Bankhaus Gebr. Martin AG in Göppingen, Fax-Nummer: 07161/96 93 17
hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.
Im Falle der Hinterlegung von Aktien bei einem Notar ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachterteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Gera, im Juli 2020
Kramer AG
Der Vorstand