Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft Weinheim |
Gesellschaftsbekanntmachungen | 94. Ordentliche Hauptversammlung | 20.07.2020 |
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Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AktiengesellschaftWeinheimHiermit laden wir unsere Aktionäre zu der amMittwoch, den 26. August 2020, um 11.00 Uhrim Hotel Fuchs´sche Mühle, Weinheim, Birkenauer Tal Straße 10, stattfindenden94. Ordentlichen Hauptversammlungein.TAGESORDNUNG
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei der Gesellschaft (Gesellschaftskasse), bei einem Notar, bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapier-Sammelbank, bei der Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, der Deutschen Bank AG, Frankfurt, beim Bankhaus Werhahn KG, Neuss, oder einer Niederlassung der vorstehenden Banken, während der Geschäftsstunden ihre Aktien oder die Bescheinigung einer Wertpapier-Sammelbank über Ihren Anteil am Sammelbestand der Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Die Hinterlegung hat so zeitig zu erfolgen, dass zwischen dem Tag der Hinterlegung und der Hauptversammlung mindestens drei Werktage frei bleiben. Dabei gilt der Samstag nicht als Werktag in diesem Sinne. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Im Fall der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder beglaubigter Abschrift spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Ebenso ist im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapier-Sammelbank der von dieser ausgestellte Hinterlegungsschein spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Die Aktionäre sind berechtigt, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, insbesondere auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen. Weinheim, den 28. April 2020 DER VORSTAND( Hinweis: Die Hauptversammlung wird als Präsenzveranstaltung unter Berücksichtigung der i.V.m. der Corona-Pandemie absehbar geltenden Hygienevorschriften abgehalten.) |