CODIXX Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
CODIXX Aktiengesellschaft
Barleben
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 20.07.2020

CODIXX AG

Barleben

ISIN: DE0005087407

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

23. November 2020 um 10.00 Uhr

in den Räumen des

IGZ Innovations- und Gründerzentrum Magdeburg GmbH
Steinfeldstraße 3
39179 Barleben

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des Berichts des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

2.

Beschlussfassung zur Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn von € 3.983.545,55 auf Basis des dividendenberechtigten Kapitals zum 31.12.2019 einen Betrag in Höhe von € 770.000,00 (€ 0,20 je dividendenberechtigte Aktie) auszuschütten. Der verbleibende Betrag in Höhe von € 3.213.545,55 ist auf neue Rechnung vorzutragen.

Hinweise: Auf die Dividende wird entsprechend § 1 Absatz 4 und Absatz 6 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Maßnahmengesetz) in Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.03.2020 (Bundesgesetzblatt 2020 Teil I Nr, 14, Seite 569 ff) sowie auf der Grundlage von § 59 Absatz 2 des Aktiengesetzes (AktG) durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates ein Abschlag in Höhe von € 577.500,00 (€ 0,15 je dividendenberechtigte Aktie) gezahlt. Die Auszahlung erfolgt am 12.08.2020.

Unter Berücksichtigung des gezahlten Abschlages erfolgt bei Annahme des Beschlussvorschlages durch die Hauptversammlung noch eine Dividendenzahlung in Höhe von € 192.500,00 (€ 0,05 je dividendenberechtigte Aktie). Die Auszahlung dieser Dividende erfolgt entsprechend § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG am 26.11.2020.

Für die steuerliche Behandlung der Dividende gilt bei Annahme des Beschlussvorschlages Folgendes: Die Dividende wird in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet. Daher wird sie ohne Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag ausgezahlt. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden. Die Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG gilt steuerlich als Rückgewähr von Einlagen und mindert nach Auffassung der Finanzverwaltung die Anschaffungskosten der Aktien. Den Aktionären wird empfohlen, sich zur steuerlichen Behandlung der Dividenden beraten zu lassen.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass der Beschlussvorschlag nicht angenommen und eine Dividendenzahlung beschlossen wird, die geringer als der Abschlag ist, die Aktionäre entsprechend § 62 Absatz 1 AktG zur Rückzahlung des Betrages verpflichtet sind, der über die beschlossene Dividendenzahlung hinausgeht und den die Aktionäre somit unrechtmäßig erhalten haben.

Basierend auf den Entwicklungen in den nächsten Wochen und den daraus zu erwartenden Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der CODIXX AG werden der Vorstand und der Aufsichtsrat rechtzeitig vor der ordentlichen Hauptversammlung dieser ggf. eine aktualisierte Empfehlung zur Gewinnverwendung unterbreiten.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 zu beschließen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 zu beschließen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Querstraße 13, 04103 Leipzig, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.

6.

Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Die Amtszeit des bisherigen Aufsichtsratsmitglieds Harald Gabriel endet mit Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung am 23.11.2020. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Harald Gabriel, Vorstand der Volksbank Lauterecken, Linden, als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft für eine weitere Amtszeit zu wählen. Die Amtszeit des neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieds endet gemäß § 102 Abs. 1 AktG mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der erneuten Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Bestellung erfolgt, wird hierbei nicht mitgerechnet. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den Vorschriften der §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG zusammen. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

“Herr Harald Gabriel, Vorstand der Volksbank Lauterecken, Linden, wird für eine volle Amtszeit bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 entscheidet, als Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.”

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre unserer Gesellschaft berechtigt, die sich zu Beginn der Hauptversammlung als Aktionäre gemäß § 6 Abs. 2 unserer Satzung legitimieren bzw. legitimiert haben. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am dritten Werktag vor der Versammlung bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer deutschen Wertpapiersammelbank oder bei einer Niederlassung der

Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft
Schlossplatz 7, 73033 Göppingen
Telefon 07161 6714 29 – Fax 07161 9693 17

hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der genannten Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die Hinterlegung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Ferner bitten wir die teilnahmewilligen Aktionäre zur Erleichterung der organisatorischen Vorbereitung der Hauptversammlung, ohne dass hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht, sich bei der CODIXX AG unter der Anschrift

CODIXX AG
Steinfeldstraße 3
39179 Barleben

anzumelden.

Die Anmeldung kann auch per Fax an die Fax-Nr. 039203 963 34 oder per E-Mail an

ir@codixx.de

gesandt werden.

Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen an den Vorstand stellen möchten, können diese Fragen auch schon vor der Hauptversammlung schriftlich vorab ankündigen (E-Mail: ir@codixx.de; Fax 039203 963 34).

Dies wird eine schnelle und qualifizierte Beantwortung der Fragen in der Hauptversammlung erleichtern.

Hinweis: Derzeit ist davon auszugehen, dass die Durchführung der Hauptversammlung in der vorgesehenen Form (Präsenzveranstaltung) möglich sein wird. Sofern das Infektionsgeschehen dies zukünftig nicht zulässt, werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen.

Barleben, 17.07.2020

Der Vorstand

Detlef M. A. Prinzler

CODIXX AG
Steinfeldstraße 3
39179 Barleben

Telefon: 039203 963 0
Telefax: 039203 963 34

TAGS:
Comments are closed.