Live Holding Aktiengesellschaft: Einladung zur Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Live Holding Aktiengesellschaft
Dreieich
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Hauptversammlung 21.07.2020

Live Holding Aktiengesellschaft

Dreieich

Einladung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der

am Donnerstag, dem 27. August 2020, um 14:00 Uhr,

im Best Western Hotel Frankfurt Airport Dreieich, Eisenbahnstraße 200, 63303 Dreieich,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

der Live Holding Aktiengesellschaft ein.

 

Tagesordnung

 

Punkt 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des gemeinsamen Lage- und Konzernlageberichts nebst Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019
Punkt 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019
Punkt 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019
Punkt 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019
Punkt 5 Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Punkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des gemeinsamen Lage- und Konzernlageberichts nebst Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt.

Die genannten Unterlagen liegen ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme aus und werden auch während der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden.

 

Punkt 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

Im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2019 ein Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.974.225,20 ausgewiesen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von EUR 1.974.225,20 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Punkt 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Im Geschäftsjahr 2019 war Herr Philippe Maugeais einziges Mitglied des Vorstandes und somit Alleinvorstand der Gesellschaft.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglied des Vorstandes Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen.

 

Punkt 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Im Geschäftsjahr 2019 waren folgende Personen Mitglied des Aufsichtsrates:

Herr Prof. Dr. Marc Steiner
Herr Günter Ehweiner
Herr Alfred Hagebusch

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen.

 

Punkt 5
Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Strub und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Langen/Hessen, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

 

Teilnahmebedingungen und Gegenanträge

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind.

Vor dem Hintergrund der fortdauernden COVID-19-Pandemie wird allen Aktionären empfohlen, eine eigene physische Teilnahme an der Hauptversammlung sorgfältig abzuwägen; Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Für die Vollmacht ist Textform erforderlich und ausreichend. Ein Formular zur Vollmachtserteilung nebst Möglichkeit zur Weisungserteilung wird allen im Aktienregister eingetragenen Aktionären übersandt und kann auch bei der Gesellschaft unter der unten angegebenen Adresse angefordert werden.

Bei der Bevollmächtigung eines Intermediärs sowie einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder sonstiger den Intermediären nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellter Institutionen oder Personen können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Gegenanträge gegen einen oder mehrere Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten oder mehreren Tagesordnungspunkten gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu übersenden. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht zugänglich gemacht.

Live Holding Aktiengesellschaft
Bockenheimer Landstraße 101
60325 Frankfurt am Main

Telefax: 069-6001040
E-Mail: pm@liveholding.hk

 

Dreieich, im Juli 2020

Live Holding Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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