MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft: Einladung zur Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft
Priestewitz
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Hauptversammlung 21.07.2020

MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft

Priestewitz

Einladung zur Hauptversammlung

Am 28. August 2020 um 14.00 Uhr

findet im „Schützenhaus“, Dresdner Straße 37, 01558 Großenhain, unsere ordentliche Hauptversammlung statt, zu der wir unsere Aktionäre einladen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes ist jeder Aktionär berechtigt. Jeder Aktionär und Bevollmächtigte eines Aktionärs hat sich durch die Vorlage eines amtlichen Dokumentes (Personalausweis/Reisepass) auszuweisen.

Der Bevollmächtige hat darüber hinaus gemäß § 16 der Satzung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen – siehe Rückseite der Eintrittskarte.

Gegen die Vorlage der Personaldokumente erhält der Aktionär oder der Bevollmächtigte seine Stimmscheine.

Der Einlass zur Aktionärsversammlung beginnt ab 13.30 Uhr. Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen, damit die Hauptversammlung pünktlich um 14.00 Uhr eröffnet werden kann und um Beachtung der am Tag der Hauptversammlung geltenden Corona-Schutzregeln.

 

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates

2.

Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis 31.12.2019

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 1.174.462,05 EUR wie folgt zu verwenden:

400.000,00 EUR sind zur Ausschüttung einer Dividende von 4,00 EUR je 50,00 DM/dividendenberechtigte Aktie auf das für das Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigte Grundkapital von 5.000.000,00 DM (entspricht 2.556.459,41 EUR) zu verwenden.

Von dem verbleibenden Gewinn in Höhe von 774.462,05 EUR sind 500.000,00 EUR in die freie Gewinnrücklage einzustellen.

Der danach verbleibende Gewinn in Höhe von 274.462,05 EUR ist, soweit er nicht für die Dividendenzahlung verwendet worden ist, auf neue Rechnung vorzutragen. Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 04.11.2020.

Bis zum Tag der Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien aufgrund des Rückkaufs eigener Aktien oder Veräußerung derselben verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 4,00 EUR je dividendenberechtigter Aktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.
(Beschluss Nr. 1)

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.
(Beschluss Nr. 2)

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
(Beschluss Nr. 3)

6.

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 die Treuhand- Gesellschaft Dr. Steinebach & Kollegen GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Sitz in Bautzen, zu wählen.
(Beschluss Nr. 4)

Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden.

Folgende Unterlagen können in den Geschäftsräumen der MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft eingesehen werden:

Jahresabschluß der MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft des Geschäftsjahres 2019

Geschäftsbericht

Bericht des Aufsichtsrates

Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 AktG müssen in schriftlicher Form mit Begründung bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung ausschließlich an folgende Anschrift gerichtet werden:

MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft
z.H.: des Vorstandes
An der Schäferei 2
01561 Priestewitz / OT Baselitz

Dabei ist mitzuteilen, dass Sie einem Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates widersprechen und die Aktionäre veranlassen wollen, für Ihren Gegenantrag zu stimmen.

Außerdem besteht lt. § 127 Aktiengesetz die Möglichkeit, Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlußprüfers innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Einberufung der Hauptversammlung zu machen, die einer Begründung nicht bedürfen.

 

Priestewitz, den 24.06.2020

Vorstand

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