Evana AG: Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Evana AG
Saarbrücken
Gesellschaftsbekanntmachungen Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts 22.07.2020

EVANA AG

Saarbrücken

Bekanntmachung gemäß § 186 Abs. 2 AktG – Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts

Die ordentliche Hauptversammlung der Evana AG vom 20. Juli 2020 hat beschlossen, das Grundkapital von derzeit EUR 209.552 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 125.746 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien auf bis zu EUR 335.298 zu erhöhen. Der auf jede neue Aktie entfallende anteilige Betrag am Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1,–. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt EUR 31,81 je Stückaktie. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals ist noch nicht im Handelsregister eingetragen.

Die neuen Aktien werden zunächst den Aktionären im Verhältnis 1,666470504 : 1 zum unmittelbaren Bezug angeboten. Auf je 1,666470504 alte Stückaktien kann also jeder bezugsberechtigte Aktionär eine neue Stückaktie zum Ausgabebetrag von je EUR 31,81 zeichnen und beziehen.

Zur Vermeidung des Ausschlusses des gesetzlichen Bezugsrechts fordern wir unsere Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien in der Zeit vom

23. Juli 2020 bis 7. August 2020 (jeweils einschließlich)

durch Unterzeichnung und Rücksendung der bei der Gesellschaft erhältlichen Zeichnungsscheine in zweifacher Ausfertigung auszuüben.

Die Zeichnungsscheine werden den Aktionären auf Wunsch übermittelt. Zur Wahrung der Frist ist der Zugang des unterschriebenen Zeichnungsscheins in zweifacher Ausfertigung bei der Evana AG, Ulmenstraße 37-39, 60325 Frankfurt am Main, erforderlich. Eine Übersendung per Fax oder E-Mail genügt nicht. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen.

Die Ausübung des Bezugsrechts ist nur wirksam, wenn der Bezugspreis (Ausgabebetrag) von EUR 31,81 je neuer Aktie unverzüglich, spätestens zum Ende der Bezugsfrist (7. August 2020) in voller Höhe auf das „Kapitalerhöhungssonderkonto“ der Gesellschaft bei der

Sparkasse Saarbrücken
IBAN DE37 5905 0101 0067 1236 46
BIC: SAKSDE55XXX

unter Angabe des Verwendungszwecks „Kapitalerhöhung 2020/I“ geleistet wird. Entscheidend ist der rechtzeitige Geldeingang auf dem Kapitalerhöhungssonderkonto.

Der Bezug der neuen Aktien ist provisionsfrei. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 der Satzung unserer Gesellschaft ist der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ausgeschlossen.

Ein organisierter Bezugsrechtshandel durch Vermittlung von Kauf- und Verkaufsangeboten durch die Gesellschaft ist nicht vorgesehen und wird durch die Gesellschaft auch nicht veranlasst.

Nach Ablauf der Bezugs- und Zeichnungsfrist nicht gezeichnete Aktien kann die Gesellschaft Aktionären und / oder ausgewählten Dritten nach billigem Ermessen im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft zu einem Ausgabepreis, der nicht niedriger als EUR 31,81 ist, zuteilen.

Falls ein Aktionär eine Zeichnung zusätzlicher neuer Aktien über sein Bezugsrecht hinaus wünscht, bittet die Gesellschaft – ohne die Garantie der Zuteilung – umgehend um entsprechende schriftliche Mitteilung, jedoch spätestens bis zum 7. August 2020.

Das Ergebnis der Zuteilung wird der Vorstand den Aktionären mitteilen.

Die Zeichnung der neuen Aktien wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals nicht spätestens zum 31. Dezember 2020 in das Handelsregister eingetragen ist.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens am 31. Oktober 2020 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet wird.

 

Saarbrücken, im Juli 2020

Evana AG

– Der Vorstand –

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