Schumag Aktiengesellschaft – Bekanntmachung über die Kraftloserklärung von unrichtig gewordenen effektiven Aktienurkunden gemäß § 73 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Schumag Aktiengesellschaft
Aachen
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung über die Kraftloserklärung von unrichtig gewordenen effektiven Aktienurkunden gemäß § 73 AktG 24.07.2020

Schumag Aktiengesellschaft

Aachen

WKN: 721670 / ISIN: DE0007216707

Bekanntmachung über die Kraftloserklärung von unrichtig gewordenen effektiven Aktienurkunden gemäß § 73 AktG

Die Hauptversammlung der Schumag Aktiengesellschaft vom 5. März 1996 hat beschlossen, das Grundkapital neu einzuteilen und dabei den Nennwert von ursprünglich DM 50,00 auf DM 5,00 umzustellen. Die entsprechenden Satzungsänderungen wurden am 13. März 1996 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Die Hauptversammlung der Schumag Aktiengesellschaft vom 3. März 1999 hat die Umstellung des Grundkapitals, des genehmigten Kapitals und der sonstigen satzungsmäßigen Betragsangaben auf Euro sowie die Neueinteilung des Grundkapitals in Stückaktien beschlossen. Die entsprechenden Satzungsänderungen wurden am 8. März 1999 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Die außerordentliche Hauptversammlung vom 18. Dezember 2019 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in vereinfachter Form von EUR 10.225.873,62 um EUR 6.225.837,62 auf EUR 4.000.000,00 herabzusetzen.

Nach Eintragung dieses Beschlusses im Handelsregister der Schumag Aktiengesellschaft am 12. Februar 2020 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 4.000.000,00 und ist in 4.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.

Das Grundkapital wird nunmehr in vollem Umfang durch Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurden. Die Aktionäre der Gesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Aktien an der Schumag Aktiengesellschaft entsprechend ihres Anteils als Miteigentümer durch entsprechende Depotgutschrift beteiligt.

Durch dreimalige Veröffentlichung im Bundesanzeiger (am 16. April 2020, 18. Mai 2020 und 18. Juni 2020) haben wir die Aktionäre unserer Gesellschaft unter Androhung der Kraftloserklärung aufgefordert, sämtliche auf Schumag Aktiengesellschaft lautende Aktienurkunden mit DM-Nennbeträgen nebst Gewinnanteils- und Erneuerungsschein in der Zeit vom 17. April 2020 bis zum 20. Juli 2020 (jeweils einschließlich) bei einem Kreditinstitut zur Weiterleitung an die Umtauschstelle Quirin Privatbank AG, c/o Avaloq Sourcing (Europe) AG, Abt. Banking Operations / Local Processing, Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin mit dem Betreff „Schumag AG“ einzureichen.

Sämtliche im Umlauf befindlichen, bisher nicht eingereichten, unrichtig gewordenen auf Schumag Aktiengesellschaft lautenden Aktienurkunden mit DM-Nennbeträgen nebst Gewinnanteils- und Erneuerungsschein unserer Gesellschaft, welche trotz dreimaliger Bekanntmachung der Aufforderung bis zum 20. Juli 2020 (einschließlich) nicht zum Umtausch eingereicht wurden, werden hiermit gemäß § 73 AktG für kraftlos erklärt.

Es handelt sich um folgende Aktiennummern:

15.523; 15.714; 2.004.001 bis 2.004.019; 2.004.021 bis 2.004.100; 2.004.601 bis 2.004.625.

Die erforderliche Genehmigung zur Kraftloserklärung des Amtsgerichts Aachen – Handelsregister – ist mit Beschluss vom 10. März 2020 (Az: 73 HRB 3198) erteilt worden.

Die Schumag Aktiengesellschaft wird die nicht abgeholten Aktien zeitnah beim zuständigen Amtsgericht mit schuldbefreiender Wirkung gemäß § 73 Abs. 3 S. 1 AktG i. V. m. § 13 Abs. 1 Hinterlegungsgesetz Nordrhein-Westfalen hinterlegen.

 

Aachen, im Juli 2020

Schumag Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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