KWA Contracting AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
KWA Contracting AG
Stuttgart
Gesellschaftsbekanntmachungen 22. Ordentliche Hauptversammlung 29.07.2020

KWA Contracting AG

Stuttgart

Wertpapierkenn-Nummer 783 087

Der Vorstand beruft hiermit die

22. Ordentliche Hauptversammlung

der KWA Contracting AG

am

Donnerstag, 17. September 2020, um 14:00 Uhr

im

SpOrt Stuttgart
Sport-, Bildungs- und Dienstleistungszentrum GbR
Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart

– Raum 0.5 + 0.6 + 0.7 –

ein.

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes des Vorstands der Gesellschaft, des Berichtes des Aufsichtsrates und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung

Angesicht der Liquiditätslage der Gesellschaft, der aktuellen Lage (Corona) und deren schwer bewertbaren weiteren Auswirkungen (mittel- und langfristig) auf die KWA Contracting AG schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, auf eine Dividendenausschüttung zu verzichten.

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers für das zum 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HSM Wirtschaftstreuhand Leonberg GmbH zum Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr zu wählen.

TOP 6

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2020

TOP 7

Bericht über den Verkauf der Condé Bioenergie GmbH & Co. KG

TOP 8

Sonstiges

Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrecht

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 13 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft die Aktionäre berechtigt, die sich mindestens zwei (2) Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 14. September 2020 (letzter Anmeldetag), bei der Gesellschaft

KWA Contracting AG
Herzogstraße 6 A
70176 Stuttgart

Fax: +49 711 34 22 44-99
E-Mail: info@kwa-ag.de

mindestens in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben und die am Tag der Anmeldung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Umschreibungen im Aktienregister finden in den letzten sieben Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt.

Die Hauptversammlung ist gemäß § 12 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist. Wir bitten Sie deshalb sehr herzlich um Ihre Teilnahme.

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen von ihnen bevollmächtigten Vertreter ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis zur Bevollmächtigung bedürfen der Textform (zu den Ausnahmen bei Stimmrechtsvertretern nach § 135 AktG siehe sogleich). Auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs notwendig. Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder

(1) in Textform an die Gesellschaft an folgende Adresse gesandt werden:

KWA Contracting AG
Herzogstraße 6 A
70176 Stuttgart

Fax: +49 711 34 22 44-99
E-Mail: info@kwa-ag.de

oder

(2) in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt werden.

Wird die Vollmacht in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es gegenüber der Gesellschaft – soweit sich nicht aus § 135 AktG etwas anderes ergibt – eines Nachweises der Bevollmächtigung in Textform. Alternativ zur Übersendung von Vollmacht und Widerruf bzw. Nachweis der Vollmacht an die genannte Adresse der Gesellschaft können diese auch am Tage der Hauptversammlung vorgelegt werden.

Für Vollmachten an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes in § 135 AktG genanntes Institut oder eine dort genannte Person gilt § 135 AktG, wonach es in diesem Falle genügt, wenn der Bevollmächtigte die Vollmachtserklärung nachprüfbar festhält. Das Textformerfordernis gilt insoweit nicht. Auch in diesen Fällen ist für eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs Sorge zu tragen.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und anzuweisen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Einzelweisungen für die Ausübung der Stimmrechte zu den Tagesordnungspunkten erteilt werden. Ohne Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Weisungsvollmachten müssen spätestens am zweiten Werktag vor dem Tage der Hauptversammlung bei der vorgenannten Adresse zugegangen sein, wenn die Bevollmächtigung über ein elektronisches Medium erfolgt. Erfolgt die Weisungserteilung auf andere Weise, muss diese der Gesellschaft spätestens drei Werktage vor dem Tag der Hauptversammlung zugegangen sein. Weitere Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung einschließlich Vollmachtsformular erhalten unsere Aktionäre auf dem Postweg.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Eventuelle Gegenanträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge sind zu richten an:

KWA Contracting AG
Herzogstraße 6 A
70176 Stuttgart

Fax: +49 711 34 22 44-99
E-Mail: info@kwa-ag.de

Gegenanträge müssen – im Gegensatz zu Wahlvorschlägen – begründet werden. Wir werden rechtzeitig (bis zum Ablauf des 02. September 2020) gestellte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung hierzu unverzüglich nach ihrem Eingang gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und zusätzlich auch auf der Internetseite der Gesellschaft

http://www.kwa-ag.de

zugänglich machen; § 126 Absatz 2 AktG bleibt unberührt.

 

Stuttgart, im Juli 2020

KWA Contracting AG

Der Vorstand

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