Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
---|---|---|---|---|
Murphy & Spitz Green Capital Aktiengesellschaft Bonn |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur Hauptversammlung | 31.07.2020 |
Murphy&Spitz Green Capital AktiengesellschaftBonnISIN: DE000A0KPM66
|
1. |
Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019 Die genannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter
zugänglich. |
||||||
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands Andrew Murphy für das Geschäftsjahr 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 Entlastung zu erteilen. |
||||||
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Prof. Dr. Olaf Müller-Michaels, Jochen Hardt und Jürgen Daamen für das Geschäftsjahr 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 Entlastung zu erteilen. |
||||||
4. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der heutigen ordentlichen Hauptversammlung. Nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung zu wählen sind. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Wahl soll als Gesamtwahl durchgeführt werden. Der Aufsichtsrat schlägt die Wiederwahl folgender Personen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung vor, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der neuen Amtszeit beschließt:
|
||||||
5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Dipl.-Kfm. Roland Knoll, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Mannheim zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 zu wählen. |
II. Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung
Allgemeines zur virtuellen Hauptversammlung
Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.
Die Hauptversammlung wird am 25. August 2020, ab 11:00 Uhr, live in Bild und Ton unter
https://zoom.us/j/93138156403?pwd=R09wSm9nT3pCUHR2TnVBMHhtbllTZz09
übertragen.
Aktionäre, die Fragen stellen, abstimmen oder eine Vollmacht erteilen wollen, müssen sich zuvor anmelden (siehe unten unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“).
Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt daher ausschließlich im Wege der Briefwahl (siehe unten unter „Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl“) oder durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (siehe unten unter „Stimmrechtsvertretung“).
Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes spätestens bis zum Ablauf des 20. August 2020 (24.00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse:
Quirin Privatbank AG |
bei der Gesellschaft anmelden. Zur Fristwahrung ist der Zugang der Anmeldung bei der angegebenen Adresse erforderlich.
Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch Bestätigung eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts zu erbringen und muss sich auf den Beginn des 13. August 2020 (00.00 Uhr) beziehen. Nur Personen, die zum Zeitpunkt des Nachweises (13. August 2020, 00.00 Uhr) Aktionäre sind, sind zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt. Die Anmeldung und der Nachweis über den Aktienbesitz bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre können ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen am Tag der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig entsprechend den oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen angemeldet sind.
Die Stimmabgabe per Briefwahl muss bis spätestens 24. August 2020, 24:00 Uhr, postalisch oder per Telefax oder bis spätestens zum Beginn der Abstimmungen am 25. August 2020 per E-Mail an
Murphy&Spitz Green Capital Aktiengesellschaft |
erfolgen.
Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für die entsprechenden Punkte der Einzelabstimmung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können Vollmachten erteilen. Auch in diesem Fall ist für die rechtzeitige Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung Sorge zu tragen (siehe oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“). Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht übersandt. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann der Gesellschaft auch elektronisch per E-Mail an ir@greencapital.de übermittelt werden.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellten Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, bestehen keine zwingenden Formvorschriften. Diese können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht in Verbindung zu setzen.
Bevollmächtigte können allerdings nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.
Die Gesellschaft hat Frau Gudrun Ruland, Mitarbeiter der Gesellschaft, als Stimmrechtsvertreter mit dem Recht, Untervollmacht zu erteilen, benannt, der ebenfalls mit der Stimmabgabe bevollmächtigt werden kann. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär oder Bevollmächtigten erteilten Weisungen aus.
Die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen bis spätestens 24. August 2020, 24:00 Uhr, postalisch oder per Telefax oder bis spätestens zum Beginn der Abstimmungen am 25. August 2020 per E-Mail an
Murphy&Spitz Green Capital Aktiengesellschaft |
erfolgen.
Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für die entsprechenden Punkte der Einzelabstimmung. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter kann weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen. Ebenso wenig nimmt der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter Aufträge oder Weisungen zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.
Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der folgenden Adresse spätestens am 10. August 2020 (24:00) zugehen:
Murphy&Spitz Green Capital Aktiengesellschaft |
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und im Internet unter
http://www.greencapital.de/#investor-relations
zugänglich gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an
Murphy&Spitz Green Capital Aktiengesellschaft |
zu richten.
Bis zum Ablauf des 10. August 2020 (24.00 Uhr) unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen unverzüglich im Internet unter
http://www.greencapital.de/#investor-relations
zugänglich gemacht.
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. Zuvor ordnungsgemäß gestellte, zulässige Gegenanträge und Wahlvorschläge werden in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden.
Auskunftsrecht und Fragerecht der Aktionäre
Ein Auskunftsrecht für Aktionäre besteht nicht. Aktionäre haben ausschließlich die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Hierfür müssen sich Aktionäre zuvor anmelden (siehe oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“). Ein Recht auf Antwort ist damit nicht verbunden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Der Vorstand ist nicht gehalten, alle Fragen zu beantworten; er kann vielmehr Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Der Vorstand behält sich vor, Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft zu beantworten.
Fragen der Aktionäre sind bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung, d.h. bis spätestens 23. August 2020, 24:00 Uhr, unter Angabe des Namens und der Aktienanzahl im Wege elektronischer Kommunikation unter der E-Mail-Adresse ir@greencapital.de einzureichen. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung
Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der Hauptversammlung kann von Aktionären oder Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt haben, von Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung am 25. August 2020 unter Angabe des Namens und der Aktienanzahl im Wege elektronischer Kommunikation unter der E-Mail-Adresse ir@greencapital erklärt werden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das Grundkapital der Gesellschaft aus 3.380.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 3.380.000.
Bonn, im Juli 2020
Murphy&Spitz Green Capital Aktiengesellschaft
Der Vorstand