BLH Berlin London Beteiligungs Holding AG – Gegenantrag zur außerordentlichen Hauptversammlung am 21.08.2020

BLH Berlin London Beteiligungs Holding AG

Berlin

Gegenantrag zur außerordentlichen Hauptversammlung am 21.08.2020

Der Gesellschaft ist nachfolgender Gegenantrag des Aktionärs Eberhard Lau, Timmkoppel 20, 22339 Hamburg, zum Tagesordnungspunkt 2 der am 21.08.2020 stattfindenden Hauptversammlung zugegangen, der hiermit gem. § 126 AktG veröffentlicht wird.

Gegenantrag zu TOP 2. der Hauptversammlung 2020
der BLH Berlin London Beteiligungs Holding AG

§ 9 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„1. Der Aufsichtsrat besteht aus 4 Mitgliedern.“

Begründung

Nach § 95 S. 1 AktG besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. § 95 S. 2 AktG sieht vor, dass die Satzung eine bestimmte höhere Zahl festsetzen kann. Diese muss im Fall der BLH Berlin London Beteiligungs Holding AG mangels Mitbestimmung nicht durch drei teilbar sein. Allerdings erfüllt eine Maximalangabe der Zahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht die gesetzliche Anforderung einer „bestimmten“ höheren Zahl. Daher soll die Satzung dahingehend geändert werden, dass eine bestimmte Zahl, nämlich vier Aufsichtsratsmitglieder, vorgesehen ist.

 

Berlin im August 2020

BLH Berlin London Beteiligungs Holding AG

Der Vorstand

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