Paedi Protect AG
Marburg
Einladung zur Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
ordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft ein. Die Versammlung findet statt am
Samstag, den 10. Oktober 2020, um 12:00 Uhr (Einlass ab 11:30 Uhr),
in den Tagungsräumen des Business Hub Marburg,
Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Paedi Protect AG zum 31. Dezember 2019 und des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2019 |
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.“ |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2019 wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.“ |
4. |
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Die Amtszeit des Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Herr Marius-Benjamin Schneider, endet turnusgemäß mit Ablauf dieser Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt. Gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 S. 1 der Satzung der Gesellschaft in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung setzt sich der Aufsichtsrat aus der gesetzlichen Mindestanzahl von drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Durch das Ende der Amtszeit von Herrn Schneider wird die Wahl eines neuen Mitglieds des Aufsichtsrats erforderlich. Herr Schneider stellt sich zur Wiederwahl. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, Herrn Schneider bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, in den Aufsichtsrat wiederzuwählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
5. |
Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen, Schaffung eines Bedingten Kapitals 2020 und damit verbundene Satzungsänderung Es ist national und international üblich, für die Mitglieder der Geschäftsführung sowie für die Arbeitnehmer durch die Einräumung von Rechten zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft einen besonderen Leistungsanreiz zu schaffen und sie damit stärker an das Unternehmen zu binden. Diesem Zweck sollen die Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen und die Schaffung eines zur Bedienung solcher Aktienoptionen dienenden bedingten Kapitals dienen. Die Mitglieder der Geschäftsführung sowie die Mitarbeiter der Gesellschaft sollen am Erfolg ihres Einsatzes, der dem Unternehmen und seinen Aktionären zugutekommt, durch Ausübung der eingeräumten Rechte teilhaben können. Sofern die Satzung in ihrer derzeitigen Fassung unter § 4.6 Bedingtes Kapital 2017 vorsieht, dient dieses zur Sicherung der aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 22. Juli 2017 unter Tagesordnungspunkt 6.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2017 ausgegebenen Aktienoptionen, die noch bis zu 10 Jahre nach dem Angebotstag ausgeübt werden können. Die durch die Hauptversammlung vom 22. Juli 2017 unter Tagesordnungspunkt 6.1 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen endet zum 30. Juni 2022. Sofern die Satzung in ihrer derzeitigen Fassung unter § 4.7 Bedingtes Kapital 2018 vorsieht, dient dieses zur Sicherung der aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 25. August 2018 unter Tagesordnungspunkt 6.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2018 ausgegebenen Aktienoptionen, die noch bis zu 10 Jahre nach dem Angebotstag ausgeübt werden können. Die durch die Hauptversammlung vom 25. August 2018 unter Tagesordnungspunkt 6.1 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen endet zum 30. Juni 2023. Sofern die Satzung in ihrer derzeitigen Fassung unter § 4.8 Bedingtes Kapital 2019 vorsieht, dient dieses zur Sicherung der aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 31. August 2019 unter Tagesordnungspunkt 5.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2019 ausgegebenen Aktienoptionen, die noch bis zu 10 Jahre nach dem Angebotstag ausgeübt werden können. Die durch die Hauptversammlung vom 31. August 2019 unter Tagesordnungspunkt 5.1 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen endet zum 30. Juni 2024. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: |
5.1. |
Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen Der Vorstand der Gesellschaft wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Juni 2025 einmalig oder mehrmals Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien auszugeben, die zum Bezug von bis zu 2.340 nennwertlosen Stammaktien der Gesellschaft nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen berechtigen. Zur Ausgabe von Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ist allein der Aufsichtsrat ermächtigt. Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten für die Gewährung und Ausgestaltung der Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien und die Ausgabe der Aktien in Optionsbedingungen festzulegen. Soweit Optionsbedingungen die Gewährung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft betreffen, ist ausschließlich der Aufsichtsrat zu deren Festlegung ermächtigt.
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5.2. |
Bedingtes Kapital 2020 Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu 2.340,00 EUR bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 2.340 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft („Bedingtes Kapital 2020“). Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Das Bedingte Kapital 2020 dient der Erfüllung von ausgeübten Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Oktober 2020 gemäß vorstehender Ziffer 5.1 bis zum 30. Juni 2025 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Aktienoptionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft die Aktienoptionen nicht durch Gewährung eigener Aktien oder im Wege einer Barzahlung erfüllt. Die Ausgabe der Aktien aus dem Bedingten Kapital 2020 erfolgt zu dem gemäß Ziffer 5.1 Abs. (5) bestimmten Ausübungspreis als Ausgabebetrag. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2020 zu ändern. |
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5.3. |
Satzungsänderung § 4 der Satzung der Gesellschaft wird um folgenden neuen Abs. 9 ergänzt: „4.9. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 2.340,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 2.340 Stück auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 10. Oktober 2020 unter Tagesordnungspunkt 5.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2020 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2020 zu ändern.“ Bericht des Vorstands zur Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen und die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2020: Es ist national und international üblich, für die Mitglieder der Geschäftsführung sowie für die Arbeitnehmer durch die Einräumung von Rechten zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft einen besonderen Leistungsanreiz zu schaffen und sie damit stärker an das Unternehmen zu binden. Diesem Zweck sollen die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen und die Schaffung des Bedingten Kapitals 2020 dienen. Die Mitarbeiter sollen am Erfolg ihres Einsatzes, der der Paedi Protect AG und ihren Aktionären zugutekommt, durch Ausübung der eingeräumten Rechte teilhaben können, auch um die Attraktivität der Gesellschaft für die vorhandenen und künftig eintretenden Mitarbeiter zu sichern. Als Instrument zur Erfolgsbeteiligung sollen Optionsrechte dienen, die den berechtigten Personen zum Erwerb angeboten werden können. Zur Sicherung der mit den Optionsrechten verbundenen Rechte zum Erwerb neuer Stückaktien der Paedi Protect AG wird ein Bedingtes Kapital 2020 in Höhe von 10 % des bei der Beschlussfassung vorhandenen Grundkapitals abzüglich des bereits existierenden Bedingten Kapitals 2017, des bereits existierenden Bedingten Kapitals 2018 und des bereits existierenden Bedingten Kapitals 2019 vorgeschlagen. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben des § 192 Abs. 3 S. 1 AktG. Durch die in der Ermächtigung festgelegten Erfolgsziele sind Vorteile aus den Optionsrechten für die Begünstigten an den nachhaltigen Erfolg der Paedi Protect AG gebunden. Das Recht zum Erwerb neuer Aktien kann frühestens vier Jahre nach Ausgabe der jeweiligen Optionsrechte sowie nur dann ausgeübt werden, wenn die im vorgeschlagenen Beschluss definierten Erfolgsziele erreicht sind. |
Vorlagen
Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der Paedi Protect AG, Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg, zur Einsicht durch die Aktionäre aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich in Kopie überlassen:
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der Jahresabschluss der Paedi Protect AG zum 31. Dezember 2019 |
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der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 |
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Neufassung der Satzung mit den geplanten Änderungen |
Teilnahmebedingungen
Die im Aktienregister gemäß §§ 10 Abs. 1 Satz 3, 67 AktG eingetragenen Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich bis zum Ablauf des 03.10.2020 bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben. Die Anmeldung muss schriftlich oder in Textform in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft unter der nachstehend genannten Adresse vor Ablauf des 03.10.2020, 24:00 Uhr MESZ, zugehen.
Paedi Protect AG
Zu den Sandbeeten 5
35043 Marburg
Telefax: +49 (6421) 968 70-99
E-Mail: hauptversammlung@paediprotect.de
Die Aktionäre werden für den Fall, dass Veranlassung besteht, die Legitimation zu verifizieren, gebeten, ein amtliches, mit Lichtbild versehenes Ausweispapier bei sich zu führen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Anfragen und Anträge von Aktionären
Aktionäre können gemäß den §§ 126, 127 AktG Gegenanträge zu den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrates stellen und Wahlvorschläge machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
Paedi Protect AG
Zu den Sandbeeten 5
35043 Marburg
Telefax: +49 (6421) 968 70-99
E-Mail: hauptversammlung@paediprotect.de
Ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 25. September 2020, 24:00 MESZ, der Gesellschaft zugehen, werden von der Gesellschaft auf ihrer Internetseite unter
www.paediprotect.de/
im Bereich „Investor Relations“ zugänglich gemacht.
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die Paedi Protect AG verarbeitet personenbezogene Daten (d.h. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist für deren Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Paedi Protect AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. §§ 118 ff. AktG.
Die Aktionäre haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Diese Rechte können sie gegenüber der Paedi Protect AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Paedi Protect AG
Zu den Sandbeeten 5
35043 Marburg
Telefax: +49 (6421) 968 70-99
E-Mail: datenschutz@paediprotect.de
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu. Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten ebenfalls unter den zuvor angegebenen Kontaktdaten.
Marburg, im August 2020
Paedi Protect AG
Der Vorstand