Immungenetics AG
Rostock
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 15. Dezember 2020, 13.00 Uhr in dem RIGZ – Rostocker Innovations- und Gründerzentrum, Joachim-Jungius-Straße 9, 18059 Rostock.
Dabei wird von der Erleichterung des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (§ 1 Abs. 5) Gebrauch gemacht und entschieden, dass die Hauptversammlung abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 AktG innerhalb des Geschäftsjahres stattfindet.
Tagesordnung
TOP 1 |
Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses der Immungenetics AG (im Folgenden auch „Gesellschaft“) zum 31. Dezember 2019 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzverlusts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Über die Verwendung des Bilanzverlusts wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss gefasst. |
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TOP 2 |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlusts der Immungenetics AG Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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TOP 3 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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TOP 4 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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TOP 5 |
Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat Herr Guido Hillebrands und Herr Prof. Dr. Peter Heydebreck haben ihre Aufsichtsratsämter bei der Immungenetics AG zum Ablauf dieser Hauptversammlung niedergelegt. Sowohl Herr Guido Hillebrands als auch Herr Prof. Dr. Peter Heydebreck wurden in der Hauptversammlung vom 17. Juli 2018 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit – also das Geschäftsjahr 2022 – beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf seiner Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds erfolgt gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung nur für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, als Nachfolger des ausscheidenden Mitglieds des Aufsichtsrates Guido Hillebrands
zum neuen Mitglied des Aufsichtsrates für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds Herrn Guido Hillebrands, also bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung weiterhin vor, als Nachfolger des ausscheidenden Mitglieds des Aufsichtsrates Prof. Dr. Peter Heydebreck
zum neuen Mitglied des Aufsichtsrates für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds Herrn Prof. Dr. Peter Heydebreck, also bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, zu wählen. |
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TOP 6 |
Geltendmachung von Ansprüchen nach § 147 Abs. 1 AktG im Zusammenhang mit Untreuetaten des ehemaligen Vorstands Antonio Angel Martinez Arbizu Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Sollte sich eine Anfechtbarkeit, Nichtigkeit, Lücke oder eine Undurchführbarkeit in dem vorstehend gefassten Beschluss des Antrags und Gegenstands zu diesem TOP 6 herausstellen, bleibt der Rest des Beschlusses hiervon unberührt und bestehen; die direkte oder entsprechende Anwendung des § 139 Hs. 1 BGB ist ausgeschlossen. |
Auslage von Unterlagen
Die Unterlagen zu
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Punkt 1 der Tagesordnung (vom Aufsichtsrat festgestellter Jahresabschluss der Immungenetics AG zum 31. Dezember 2019 sowie Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019), |
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Punkt 2 der Tagesordnung (Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzverlusts), |
sind vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse
www.immungenetics.com
abrufbar. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 142.957,00 und ist eingeteilt in 142.957 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien, daher sind 142.957 Aktien stimmberechtigt.
Stimmrechtsvertreter
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Eine Vollmacht kann schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erteilt und gegenüber der Gesellschaft nachgewiesen werden. Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstitutes, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen besteht kein derartiges Formerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Rostock, im August 2020
Immungenetics AG
Der Vorstand