HAGEDORN Aktiengesellschaft: Einladung zur 105. ordentlichen Hauptversammlung

HAGEDORN Aktiengesellschaft

Osnabrück

– Wertpapier-Kenn-Nr. 600 600 –
– ISIN DE0006006000 –

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Mittwoch, den 25. August 2021, 11.00 Uhr,

in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft in Osnabrück, Rheiner Landstr. 195a, stattfindenden

105. ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des vom Vorstand und von dem Aufsichtsrat nach § 172 Satz 1 AktG festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses einschließlich des jeweiligen Lageberichtes für die HAGEDORN AG und den Konzern für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlustes von EURO 46.972,14 für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020

Unter Verweis auf die Bestimmungen des wirksamen und rechtskräftigen Insolvenzplans vom 31.05.2016 wird der Bilanzverlust 2020 vollständig auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für den Konzernabschluss zum 31.12.2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Dr. Steffen & Partner mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, zum Abschlussprüfer des Konzerns für den Konzernabschluss zum 31.12.2021 zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am 21. August 2021 bei der

Gesellschaft in Osnabrück, Rheiner Landstr. 195a,

ihre Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt haben. Die Hinterlegung ist auch ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden.

Die Hinterlegungsbescheinigung ist spätestens am 23. August 2021 bei der Gesellschaft einzureichen.

 

Osnabrück, im Juli 2021

Der Vorstand

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