Pacifico Renewables Yield AG: Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

Pacifico Renewables Yield AG

Grünwald

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

Die Pelion Green Future Alpha GmbH (vormals Pelion Alpha GmbH), Schönefeld, hat uns ihre erfolgte Firmenänderung mitgeteilt und dass ihr weiterhin gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft sowie gemäß § 20 Abs. 4 AktG unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehören.

Ferner wurde uns hinsichtlich der folgenden juristischen und natürlichen Personen mitgeteilt, dass

1) der Pelion Green Future GmbH, Schönefeld,

kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG weiterhin mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (§ 20 Abs. 1 und 3 AktG) und mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft (§ 20 Abs. 4 AktG) gehören, wobei diese Zurechnungen durch von der Pelion Green Future Alpha GmbH unmittelbar gehaltene Anteile vermittelt werden,

2) der Felicis Holding GmbH, München,

kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG weiterhin mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (§ 20 Abs. 1 und 3 AktG) und mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft (§ 20 Abs. 4 AktG) gehören, wobei diese Zurechnungen durch von der Pelion Green Future Alpha GmbH unmittelbar gehaltene Anteile vermittelt werden,

sowie

3) Herrn Alexander Samwer, c/o Arvantis Group, Karlstraße 14, 80333 München,

kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG weiterhin mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (§ 20 Abs. 1 AktG) und mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft (§ 20 Abs. 4 AktG) gehören, wobei diese Zurechnungen durch von der Pelion Green Future Alpha GmbH unmittelbar gehaltene Anteile vermittelt werden.

 

Grünwald, im August 2020

PACIFICO RENEWABLES YIELD AG

Der Vorstand

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