GAG Immobilien AG – Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
GAG Immobilien AG
Köln
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG 22.08.2019

GAG Immobilien AG

Köln

Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

1.

Ein Aktionär hat gegen den auf der Hauptversammlung vom 12. Juni 2019 zu Punkt 4 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Anfechtungsklage erhoben. Die Klage ist vor dem Landgericht Köln, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 82 O 63/19 anhängig.

2.

Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.

 

Köln, im August 2019

GAG Immobilien AG

Der Vorstand

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