Ceotronics Aktiengesellschaft Audio . Video . Data Communication: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019/2020

CeoTronics Aktiengesellschaft Audio . Video . Data Communication

Rödermark

– ISIN DE0005407407 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 / 2020

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur

ordentlichen Hauptversammlung

ein, die am

Freitag, dem 6. November 2020, um 10:00 Uhr

in der „Kulturhalle Rödermark“,
Dieburger Straße 27, 63322 Rödermark,
Stadtteil Ober-Roden,

stattfinden wird.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CeoTronics Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes zum und für das am 31. Mai 2020 beendete Geschäftsjahr 2019/2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2019 / 2020

Zu Punkt 1 der Tagesordnung erfolgt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hätte, liegen nicht vor. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es einer Beschlussfassung hierzu bedarf.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Bilanzgewinn zum 31. Mai 2020 beträgt € 2.561.869,06.

Die Hauptversammlung kann nach den geltenden Bestimmungen des Aktiengesetzes den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn den Rücklagen zuführen oder auf neue Rechnung vortragen. Aufgrund einer Ausschüttungssperre, die den Bilanzgewinn übersteigt, kann sie ihn nicht unter den Aktionären verteilen. Eine andere Möglichkeit besteht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss zum 31. Mai 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 2.561.869,06 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 / 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 / 2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 / 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 / 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 / 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 / 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Aufsichtsrates

Gemäß der Satzung der CeoTronics Aktiengesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 6. November 2020 endet die Amtszeit sämtlicher derzeitiger Mitglieder des Aufsichtsrates. Daher ist eine Wahl von drei Mitgliedern des Aufsichtsrates notwendig. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Wahlvorschläge für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die turnusmäßig ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrates für die satzungsmäßig höchstzulässige Amtszeit, d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zu wählen:

a.)

Herrn Matthias Löw, Bankkaufmann, Rodgau

b.)

Herrn Hans-Dieter Günther, selbständiger Kaufmann, Rödermark

c.)

Herrn Dipl.-Ing. Berthold Hemer, Ingenieur, Schaafheim

Der Aufsichtsrat beabsichtigt, im Fall der Wiederwahl der vorgeschlagenen Personen, Herrn Matthias Löw zum Vorsitzenden zu wählen. Herr Löw erfüllt als unabhängiges und bilanzkundiges Mitglied die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG.

Wahlvorschlag für die Wahl des Ersatzmitgliedes für jedes Aufsichtsratsmitglied

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Ersatzmitglied für die Aufsichtsratsmitglieder für die satzungsmäßig höchstzulässige Amtszeit, d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zu wählen:

Herrn Stephan Haack, Rechtsanwalt und Notar, Kronberg

Es ist beabsichtigt, die Wahl der neuen Mitglieder des Aufsichtsrates bzw. des Ersatzmitgliedes im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.

6.

Beschlussfassung über die Erhöhung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates sowie die entsprechende Änderung der Satzung

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates ist in § 10 Abs. 11 der Satzung geregelt; die Höhe der festen Vergütung je Geschäftsjahr sowie das Sitzungsgeld für jede Sitzung, an der das Mitglied des Aufsichtsrates teilgenommen hat, sollen den aktuellen Verhältnissen angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

6.1

Die feste Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates wird von 12.000,00 Euro auf 14.000,00 Euro je Geschäftsjahr erhöht. Das Sitzungsgeld für jedes Mitglied des Aufsichtsrates für jede Sitzung, an der das Mitglied teilgenommen hat, wird von 700,00 Euro auf 800,00 Euro erhöht.

6.2

§ 10 Abs. 11 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„(11)

Jedes Mitglied des Aufsichtsrates enthält neben dem Ersatz seiner Auslage eine feste Vergütung in Höhe von 14.000,00 Euro je Geschäftsjahr. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten eine zeitanteilige Vergütung. Jedes Mitglied des Aufsichtsrates enthält ferner je Geschäftsjahr eine variable Vergütung in Höhe von 1 % der Bruttodividendensummer der CeoTronics AG. Daneben erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrates für jede Sitzung, an der das Mitglied teilgenommen hat, ein Sitzungsgeld in Höhe von 800,00 Euro.“

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die uniTreu GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020/2021 zu wählen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung verpflichtet.

Nachfolgende Angaben und Hinweise erfolgen – mit Ausnahme der obigen Pflichtangaben – freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

a) Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind gemäß § 11 Abs. 6 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes ist durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 16. Oktober 2020 (00:00 Uhr) (Record Date), zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 30. Oktober 2020 (24:00 Uhr), zugehen:

CeoTronics Aktiengesellschaft
c / o DZ Bank Deutsche Zentralgenossenschaftsbank,
vertreten durch die Deutsche WertpapierService Bank
Wildunger Straße 14
60487 Frankfurt am Main
Fax: +49 69 5099 1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de

b) Hinweise zur Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch eine depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Der Widerruf kann durch persönliches Erscheinen eines Berechtigten in der Hauptversammlung erfolgen.

Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere in § 135 Absatz 8 AktG genannte Personen bestehen. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem der vorgenannten Fälle mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung per Post, Fax oder E-Mail verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die nachfolgende Adresse:

CeoTronics Aktiengesellschaft
c / o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

c) Hinweise zur Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft

Als Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich entsprechend ihren Weisungen durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können.

Dieser übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von ihnen erteilten Weisungen aus. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Nähere Einzelheiten zur Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters und zur Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.

Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind.

Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum 6. November 2020 (9:00 Uhr) (Eingang), postalisch, per Fax oder per E-Mail an die folgende Adresse zu übermitteln:

CeoTronics Aktiengesellschaft
c / o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

d) Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Folgende Adresse steht für Anträge und Wahlvorschläge zur Verfügung:

CeoTronics Aktiengesellschaft
Adam-Opel-Straße 6
63322 Rödermark
Fax +49 6074 8751-700
E-Mail: investor.relations@ceotronics.com

e) Sicherheitsvorkehrungen aufgrund der Covid19-Pandemie

Zum Zeitpunkt der Drucklegung ist eine Präsenzveranstaltung trotz der aktuellen Covid19-Pandemie unter strengen Sicherheitsregelungen und Hygienemaßnahmen möglich. Im Sinne uneingeschränkter Aktionärsrechte ist daher geplant, die Hauptversammlung 2019/2020 als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Die zu treffenden Schutzmaßnahmen werden jeweils den aktuellen Gegebenheiten angepasst und sind im Internet unter

www.ceotronics.com

unter der Rubrik „Investor Relations/Hauptversammlung“ einsehbar.

Falls behördliche Anweisungen oder die dann aktuelle Pandemie-Entwicklung eine Präsenzveranstaltung verhindern oder nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft unzumutbar werden lassen, behält sich die CeoTronics Aktiengesellschaft vor, die ordentliche Hauptversammlung zu verschieben oder/und virtuell stattfinden zu lassen. Wie gesetzlich vorgeschrieben, werden anlassbezogen, unter gewissen Umständen auch kurzfristig, alle Aktionäre darüber informiert.

f) Veröffentlichung auf der Internetseite

Die Einberufung der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären stehen ab der Einberufung der Hauptversammlung im Internet auf

www.ceotronics.com

unter der Rubrik „Investor Relations“ zur Verfügung. Diese Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

g) Informationen zum Datenschutz

In einer zusammengefassten Datenschutzinformation werden die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung am 6. November 2020 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.ceotronics.com) unter der Rubrik „Rechtliche Hinweise/Datenschutzerklärung“ veröffentlicht.

 

Rödermark, im September 2020

Der Vorstand

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