KRATZER AUTOMATION Aktiengesellschaft
München
Amtsgericht München, HRB 126979
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020
Gemäß §121ff AktG und § 17 der Satzung beruft der Vorstand der KRATZER AUTOMATION Aktiengesellschaft, mit Sitz in München, die Aktionäre der Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung ein:
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Ort: KRATZER AUTOMATION AG, Gutenbergstr. 5, D-85716 Unterschleißheim |
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Datum: Freitag, den 23.10.2020, Beginn 17:00 Uhr |
Teilnahmeberechtigt sind alle Aktionäre gemäß Aktienbuch. Pro Aktie hat jeder Aktionär eine Stimme.
Es wird darum gebeten, sich telefonisch oder per E-Mail zur Hauptversammlung anzumelden:
+49-89-32152-460 oder info@kratzer-automation.com
Die Tagesordnung mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen lautet wie folgt:
1. |
Bericht des Vorstands Der Jahresabschluss, der Lagebericht des Vorstands, der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht des Vorstands, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns sind in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt. Jedem Aktionär wird auf Verlangen eine Kopie der Vorlagen ausgehändigt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. |
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2. |
Bericht des Aufsichtsrats |
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3. |
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der KRATZER AUTOMATION Aktiengesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 803.333,88 wie folgt zu verwenden:
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4. |
Entlastung des Vorstands für das abgelaufene Geschäftsjahr Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum zu entlasten. |
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5. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das abgelaufene Geschäftsjahr Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum zu entlasten. |
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6. |
Wahl eines neuen Aufsichtsrats Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats: Als Aufsichtsräte werden gewählt:
Die Amtsperiode des bisherigen Aufsichtsrats endet mit Abschluss der Hauptversammlung. Die Tätigkeit des neuen Aufsichtsrats beginnt ebenfalls mit Ende der Hauptversammlung. Sie endet 2021 mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2020. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat Herr Gerhard Kratzer als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. |
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7. |
Vergütung des Aufsichtsrats Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats: Die Vergütungen des Aufsichtsrats werden beginnend mit der neuen Amtsperiode wie folgt festgesetzt:
Als Zusatzleistung wird Hrn. Gerhard Kratzer ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt, das er privat nutzen kann. Die pauschale Versteuerung des geldwerten Vorteils übernimmt Hr. Gerhard Kratzer. |
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8. |
Wahl des Abschlussprüfers des Einzel- wie des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats: Herr Dr. B. Lehertshuber, Wirtschaftsprüfer in Altötting, wird zum Abschlussprüfer des Einzel- wie des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 gewählt. |
Der Vorstand