Oberstdorfer Bergbahn AG – Hauptversammlung 2020

Oberstdorfer Bergbahn AG

Oberstdorf

ISIN DE000A2AA444

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 28. Oktober 2020
(virtuelle Hauptversammlung)

Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (C-19 AuswBekG) eröffnet die Möglichkeit, ordentliche Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der vom Freistaat Bayern insoweit beschlossenen Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft, hat der Vorstand der Oberstdorfer Bergbahn AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Mittwoch, den 28. Oktober 2020, um 11.00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Die Versammlung findet ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten statt (virtuelle Hauptversammlung).

Die Hauptversammlung wird für Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt – durch die Aktionäre selbst oder durch Bevollmächtigte – ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Firmensitz der Fa. BBS Automation Blaichach GmbH, Immenstädter Straße 36, 87544 Blaichach.

TAGESORDNUNG:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018/19 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018/19

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018/19 in Höhe 511.596,07 EUR wie folgt zu verwenden:

EUR
Vortrag auf neue Rechnung 511.596,07
Bilanzgewinn 511.596,07
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/19

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018/19 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über Satzungsänderungen

Die Satzung der Gesellschaft ist teilweise nicht auf einem zeitgemäßen Stand. Sie soll daher an einigen Stellen überarbeitet werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die entsprechenden Satzungsänderungen zu beschließen:

5.1.

Gegenstand des Unternehmens

§ 2 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung:

„Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bergbahnen, Hotellerie, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen am Familien- und Ganzjahresberg Söllereck als Teil der Destination Oberstdorf-Kleinwalsertal.“

5.2.

Modernisierung des Aufsichtsrats

§ 8 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung:

„Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern, und zwar aus vier Vertretern der Aktionäre und zwei Vertretern der Arbeitnehmer.“

5.3.

Ergänzung von § 14 der Satzung um einen weiteren Absatz zur Ermöglichung der OnlineTeilnahme an der Hauptversammlung

Es sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um eine Online-Teilnahme von Aktionären an den Hauptversammlungen der Oberstdorfer Bergbahn AG zu ermöglichen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

§ 14 der Satzung wird um folgenden Absatz 4 ergänzt:

„(4) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können (Online-Teilnahme). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, Bestimmungen zum Umfang und zum Verfahren der Teilnahme und Rechtsausübung nach Satz 1 zu treffen. Die Bestimmungen werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht.“

5.4.

Jahresabschluss

§ 17 Absatz 3 der Satzung erhält folgende neue Fassung:

„Stellen Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, so können sie einen beliebigen Teil des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einstellen. Hierbei sind Beträge, die in die gesetzliche Rücklagen einzustellen sind, und ein Verlustvortrag vorab vom Jahresüberschuss abzuziehen.“

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Aufsichtsräte Herr Laurent O. Mies, Herr Adalbert Schall, Herr Albert Titscher, Herr Walter Renn und Herr Peter Titzler haben ihre Aufsichtsratsmandate mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung am 28. Oktober 2020; Herr Rudolf Götzberger mit Wirkung zum 30. September 2020 niedergelegt. Ersatzmitglieder sind nicht bestellt. Aus diesem Grund sind von der Hauptversammlung Aufsichtsratsmitglieder als Nachfolger zu wählen.

Die Nachwahl soll für die verbleibende Amtszeit der ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder erfolgen.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 95 Satz 2, § 96 Abs. 1 Alternative 4 AktG, § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz und nach § 8 Abs. 1 der Satzung n. F. aus vier von der Hauptversammlung und aus zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Klaus King, wohnhaft in Oberstdorf, kommunaler Wahlbeamter, 1. Bürgermeister Markt Oberstdorf

Herrn Uwe Behr, wohnhaft in Blaichach, Maschinenbauingenieur und Betriebswirt, geschäftsführender Gesellschafter

Herrn Michael Tanzer, wohnhaft Neustift (A), Betriebswirt, Geschäftsführer

Herr Peter Titzler, wohnhaft in Oberstdorf, Dipl.-Forstwirt (univ.)

mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. Oktober 2020 als von den Aktionären gewählte Aufsichtsräte für die Zeit bis zum Ablauf der Amtszeit der ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder, d. h. zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/21 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht gebunden.

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/20

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Kanzlei

asr GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Bahnhofplatz 1
87435 Kempten

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/20 zu wählen.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen verpflichtet.

Soweit es sich daher nicht um Pflichtangaben handelt, erfolgen nachfolgende Hinweise freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich bis spätestens am sechsten Tag vor der Hauptversammlung, also bis spätestens Mittwoch, den 21. Oktober 2020, bei unserer Gesellschaft unter folgender Adresse angemeldet haben:

Oberstdorfer Bergbahn AG
z. Hd. Frau Cornelia Piechotta
Kornau-Wanne 7
D-87561 Oberstdorf

oder per Telefax: +49 8322 9600 7005
oder per E-Mail: c.piechotta@ok-bergbahnen.com

Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569, nachfolgend Covid-19-Maßnahmegesetz) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.

Die Hauptversammlung wird am 28. Oktober 2020, ab 11:00 Uhr (MESZ), für angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte live im Internet über ein elektronisches System unter

www.ok-bergbahnen.com/hv-obb-2020

übertragen. Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zuvor unter Angabe einer E-Mail-Adresse anmelden. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist ausgeschlossen. Den für den Online-Zugang erforderlichen Internet-Zugangscode erhalten sie mit ihrer Stimmrechtskarte. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt daher ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Fragen der Aktionäre sind bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung, d.h. bis spätestens zum 25. Oktober 2020, 24:00 Uhr, unter Angabe der Nummer der Stimmrechtskarte im Wege elektronischer Kommunikation in deutscher Sprache einzureichen. Diese sind an

Oberstdorfer Bergbahn AG
z. Hd. Frau Cornelia Piechotta
Kornau-Wanne 7
D-87561 Oberstdorf

oder per Telefax: +49 8322 9600 7005
oder per E-Mail: c.piechotta@ok-bergbahnen.com

zu richten. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen.

Während der Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung können von Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, bis zum Ende der Versammlung unter Angabe der Nummer der Stimmrechtskarte im Wege elektronischer Kommunikation zu Protokoll des Notars erklärt werden. Die genaue Information hierzu erhalten die angemeldeten Aktionäre mit ihrer Stimmkarte. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen.

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich spätestens bis zum 21. Oktober 2020, 24:00 Uhr MESZ, unter der nachstehenden Adresse

Oberstdorfer Bergbahn AG
z. Hd. Frau Cornelia Piechotta
Kornau-Wanne 7
D-87561 Oberstdorf

oder per Telefax: +49 8322 9600 7005
oder per E-Mail: c.piechotta@ok-bergbahnen.com

bei der Gesellschaft anmelden. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich bis spätestens am sechsten Tag vor der Hauptversammlung, also bis spätestens Mittwoch, den 21. Oktober 2020, bei unserer Gesellschaft angemeldet haben. Zur Anmeldung ist eine E-Mail-Adresse anzugeben.

Die Gesellschaft wird den angemeldeten Aktionären an die angegebene E-Mail-Adresse unverzüglich nach Ablauf der Anmeldefrist Zugangsdaten zur Einwahl in die Hauptversammlung zukommen lassen. Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Schriftform.

In technischer Hinsicht ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung eine dem üblichen Standard entsprechende Internetverbindung sowie die Nutzung der gängigen Internetbrowser (z.B. Chrome oder Firefox) erforderlich, aber auch ausreichend. Es kann ggf. erforderlich sein, eine entsprechende App zu installieren.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre beziehungsweise Aktionärsvertreter können ihre Stimmen im Wege der Briefwahl abgeben. Die Gesellschaft bietet für die Stimmabgabe per Briefwahl ein Formular an, das allen Aktionären, die sich für die Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben, zugesandt wird.

Die Briefwahl sowie deren Widerruf beziehungsweise deren Änderungen können vor und auch noch während der Hauptversammlung vorgenommen werden, müssen jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmung vorliegen. Die weiteren Einzelheiten können die Aktionäre den unter

www.ok-bergbahnen.com/hv-obb-2020

hinterlegten näheren Erläuterungen entnehmen.

Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig entsprechend den oben genannten Voraussetzungen angemeldet sind.

Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich bereits abgegebener Briefwahlstimmen können bis spätestens zum Ende der Generaldebatte am Tag der Hauptversammlung („Briefwahlfrist“) postalisch, per E-Mail oder per Telefax unter Verwendung des den Anmeldeunterlagen beigefügten Antwortformulars an folgende Anschrift übersenden:

Oberstdorfer Bergbahn AG
z. Hd. Frau Cornelia Piechotta
Kornau-Wanne 7
D-87561 Oberstdorf

oder per Telefax: +49 8322 9600 7005
oder per E-Mail: c.piechotta@ok-bergbahnen.com

Daneben können Briefwahlstimmen der Gesellschaft schriftlich beziehungsweise in Textform bis zum 26. Oktober 2020, 24:00 Uhr, unter der folgenden Anschrift übermittelt werden:

Oberstdorfer Bergbahn AG
z. Hd. Frau Cornelia Piechotta
Kornau-Wanne 7
D-87561 Oberstdorf

oder per Telefax: +49 8322 9600 7005
oder per E-Mail: c.piechotta@ok-bergbahnen.com

Für die Stimmabgabe per Briefwahl kann das Formular verwendet werden, welches den Aktionären nach Anmeldung mit der Stimmrechtskarte übersandt wird.

Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht/Weisungen (Stimmrechtsvertretung) eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. Wenn darüber hinaus auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per E-Mail, 2. in Papierform.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Stimmrechtsvertretung

Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Außerdem bieten wir unseren Aktionären in diesem Jahr wieder an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft wird den im Aktienregister eingetragenen Aktionären per Post übersandt oder kann mittels des Formulars im Internet unter

www.ok-bergbahnen.com/hv-obb-2020

vor und auch noch während der Hauptversammlung erfolgen, muss jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmung vorliegen.

Daneben können Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter Verwendung des mit der Stimmrechtskarte übersandten Formulars erteilt werden. Das ausgefüllte Vollmachtsformular ist in diesem Fall bis spätestens zum Ablauf des 26. Oktober 2020 (Eingang maßgeblich) an folgende Anschrift zu übermitteln

Oberstdorfer Bergbahn AG
z. Hd. Frau Cornelia Piechotta
Kornau-Wanne 7
D-87561 Oberstdorf

oder per Telefax: +49 8322 9600 7005
oder per E-Mail: c.piechotta@ok-bergbahnen.com

Weitere Einzelheiten zu diesem Verfahren sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung werden allen Aktionären zugesandt.

Ohne ausdrückliche Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten können die Stimmrechtsvertreter von der Vollmacht keinen Gebrauch machen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erklären keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars und stellen keine Fragen im Auftrag von Aktionären.

Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist die Anmeldung des Aktionärs fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Der Widerruf der Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann bis spätestens zum Beginn der Abstimmung oder per E-Mail oder per Post an die oben genannten Anschriften bis spätestens zum Ablauf des 26. Oktober 2020 (Eingang maßgeblich) erfolgen.

Bevollmächtigung eines Dritten

Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist die Anmeldung des Aktionärs fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen, soweit sie nicht an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere der in § 135 Absatz 8 des Aktiengesetzes gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt werden, der Textform.

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und andere der in § 135 Absatz 8 des Aktiengesetzes gleichgestellten Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten werden; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Aktionäre, die einen sonstigen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereithält. Ein solches Formular findet sich auf der Stimmrechtskarte, die dem Aktionär, der sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet hat, zugesandt wird und auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.ok-bergbahnen.com/hv-obb-2020

Die Gesellschaft bietet den Aktionären an, dass sie den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft beziehungsweise den Widerruf an folgende E-Mail-Adresse elektronisch übermitteln

c.piechotta@ok-bergbahnen.com

Die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht beziehungsweise des Widerrufs sowie Änderungen können noch bis 26. Oktober 2020, 24:00 Uhr, an die vorgenannte E-Mail-Adresse erfolgen.

Angabe der Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes, § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 des Covid-19-Gesetzes

Ergänzungsverlangen
(§ 122 Absatz 2 des Aktiengesetzes)

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Ergänzungsverlangen müssen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet sein und der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 04. Oktober 2020, 24:00 Uhr MESZ. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.

Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn die Antragsteller nachweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an folgende Adresse zu übermitteln

Oberstdorfer Bergbahn AG
Kornau-Wanne 7
D-87561 Oberstdorf

Anträge von Aktionären
(§ 126 Absatz 1 des Aktiengesetzes)

Aktionäre können einen Gegenantrag mit Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen.

Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens zum 13. Oktober 2020, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite

www.ok-bergbahnen.com/hv-obb-2020

zugänglich gemacht.

In § 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.ok-bergbahnen.com/hv-obb-2020

beschrieben.

Für die Übermittlung von Gegenanträgen (nebst Begründung) ist folgende Adresse maßgeblich:

Oberstdorfer Bergbahn AG
z. Hd. Frau Cornelia Piechotta
Kornau-Wanne 7
D-87561 Oberstdorf

oder per Telefax: +49 8322 9600 7005
oder per E-Mail: c.piechotta@ok-bergbahnen.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.

Ordnungsgemäße Anträge, die bis zum 13. Oktober 2020, 24:00 Uhr, zugehen, werden in der Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden.

Wahlvorschläge von Aktionären
(§ 127 des Aktiengesetzes)

Aktionäre können Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern oder zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern machen.

Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens zum 13. Oktober 2020, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite

www.ok-bergbahnen.com/hv-obb-2020

zugänglich gemacht.

Wahlvorschläge von Aktionären werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten (vgl. § 127 Satz 3 i. V. m. § 124 Absatz 3 des Aktiengesetzes).

Anders als Gegenanträge im Sinne von § 126 Absatz 1 des Aktiengesetzes brauchen Wahlvorschläge nicht begründet zu werden.

Nach § 127 Satz 1 i. V. m. § 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft beschrieben unter

www.ok-bergbahnen.com/hv-obb-2020

Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Adresse maßgeblich

Oberstdorfer Bergbahn AG
z. Hd. Frau Cornelia Piechotta
Kornau-Wanne 7
D-87561 Oberstdorf

oder per Telefax: +49 8322 9600 7005
oder per E-Mail: c.piechotta@ok-bergbahnen.com

Auskunftsrecht des Aktionärs (§ 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes, § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 des Covid-19-Gesetzes)

Fragen der Aktionäre sind bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung, d. h. bis spätestens zum 25. Oktober 2020, 24:00 Uhr, wie oben beschrieben im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Während der Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

Ein Auskunftsrecht für Aktionäre besteht nicht. Aktionäre haben lediglich die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Ein Recht auf Antwort ist damit nicht verbunden. Über die Beantwortung entscheidet der Vorstand vielmehr nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen. Der Vorstand ist nicht gehalten, alle Fragen zu beantworten, er kann vielmehr Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Er kann dabei Aktionärsvereinigungen und institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.ok-bergbahnen.com/hv-obb-2020

abrufbar.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft insgesamt 64.400 auf den Namen lautende Stückaktien ausgegeben, die 64.400 Stimmrechte gewähren.

Europaweit gelten ab dem 25. Mai 2018 neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren erweiterten Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die neuen Datenschutzhinweise finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.ok-bergbahnen.com/hv-obb-2020

 

Oberstdorf, im September 2020

Oberstdorfer Bergbahn AG

Der Vorstand

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