Beteiligungs-Aktiengesellschaft der bayerischen Volksbanken
Pöcking
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der
am Freitag, 13. November 2020, um 15,00 Uhr,
in der Münchener Hypothekenbank eG, Karl-Scharnagl-Ring10, 80539 München
stattfindenden
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
ein.
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 mit den Berichten des Vorstands und Aufsichtsrats |
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat schlagen wir vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn von Euro 7.576.894,02 auf das Geschäftsjahr 2020 vorzutragen. Hintergrund ist die dringende Empfehlung der EZB, dass aufgrund der mit COVID-19-Pandemie verbundenen Unsicherheit auf eine Dividendenausschüttung verzichtet werden soll. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen. |
4. |
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG nur aus Vertretern der Aktionäre zusammen, da für die Gesellschaft weder das Mitbestimmungsgesetz noch das Drittelbeteiligungsgesetz anwendbar ist. Mit Ablauf dieser Hauptversammlung scheidet Herr Hubert Kamml auf eigenen Wunsch vorzeitig aus dem Aufsichtsrat aus. Der Aufsichtsrat schlägt deshalb vor, gemäß § 10 Abs. 4 der Satzung anstelle von Herrn Hubert Kamml für dessen restliche Amtszeit, d.h. bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahre 2021, Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden |
5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Niederlassung München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. |
6. |
Verschiedenes |
An der Hauptversammlung können nur die im Aktienbuch eingetragenen Gesellschafter teilnehmen oder sich gemäß § 15 Abs. 5 der Satzung vertreten lassen.
Pöcking, im Oktober 2020
DER VORSTAND