Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft – Ergänzung der Tagesordnung Hauptversammlung 2020

Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft

Kindelbrück

ISIN DE0006004500

Ergänzung der Tagesordnung
für die ordentliche Hauptversammlung am 13. November 2020

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 2. September 2020 wurde die ordentliche Hauptversammlung der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft am Freitag, den 13. November 2020, 10.00 Uhr, im Volkshaus, Weißenseer Straße 33, 99610 Sömmerda, einberufen.

Auf Verlangen der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 13. November 2020 um folgende Gegenstände zur Beschlussfassung ergänzt und hiermit bekannt gemacht:

7.

Beschlussfassung über den Entzug des Vertrauens für das Vorstandsmitglied Michael Lehmann

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft schlägt vor, zu beschließen, dem Vorstandsmitglied Michael Lehmann das Vertrauen zu entziehen.

8.

Aufhebung des Beschlusses zu TOP 7 der Hauptversammlung vom 6. Juli 2012

Die Hauptversammlung der Hyrican Informationssysteme AG hat am 6. Juli 2012 unter TOP 7 den folgenden Beschluss gefasst:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, in § 8 Abs. 1 der Satzung nach Satz 1 die folgenden Sätze 2 bis 4 zu ergänzen:

„Herr Michael Lehmann hat, solange er Aktionär der Gesellschaft ist, das nicht übertragbare Recht, eines der von den Anteilseignern zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden. Das Entsendungsrecht kann der Gesellschaft gegenüber durch eine durch Herrn Lehmann unterzeichnete Erklärung an den Vorstand und den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, aus der sich das zu entsendende Mitglied des Aufsichtsrats ergibt, ausgeübt werden. Wird das Entsendungsrecht nicht spätestens einen Monat nach entsprechender schriftlicher Aufforderung durch die Gesellschaft ausgeübt, so ruht es für die Dauer der anstehenden Wahlperiode.“

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft schlägt vor, den von der Hauptversammlung der Hyrican Informationssysteme AG am 6. Juli 2012 zu TOP 7 gefassten Beschluss aufzuheben.

Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft
zu dem Ergänzungsverlangen der Aktionärin Deutsche Balaton AG gemäß Tagesordnungspunkte 7 und 8

Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen, die Beschlussanträge der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8 abzulehnen.

 

Kindelbrück/Thüringen, im Oktober 2020


Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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