Private Assets AG: Bekanntmachung über die Kapitalherabsetzung auf EUR 0,00 und die Kapitalerhöhung im Verhältnis 8:1 sowie Bezugsangebot an die Aktionäre zum Bezug von neuen Aktien

Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen
sind weder zur Veröffentlichung noch zur Weitergabe in die bzw. innerhalb der
Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan bestimmt.

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der
Private Assets AG

Private Assets AG

Allensbach

ISIN: DE0006051139 / WKN 605113

Bekanntmachung
über die Kapitalherabsetzung auf EUR 0,00 und die Kapitalerhöhung im Verhältnis 8:1
sowie Bezugsangebot an die Aktionäre zum Bezug von neuen Aktien
der Private Assets AG

Den Aktionärinnen und Aktionären der Private Assets AG (nachfolgend auch die „Gesellschaft“), Allensbach, wird hiermit seitens der Gesellschaft das nachfolgende Bezugsangebot bekannt gemacht:

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 7. September 2020 zu Tagesordnungspunkt 5 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 2.850.000,00, eingeteilt in 2.850.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 pro Aktie, zum Zweck der Deckung von Verlusten in vereinfachter Form gemäß §§ 229 ff. AktG um EUR 2.850.000,00 auf EUR 0,00 herabzusetzen. Der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals steht unter dem Vorbehalt, dass die von der ordentlichen Hauptversammlung am 7. September 2020 zu Tagesordnungspunkt 6 beschlossene Kapitalerhöhung im Umfang von mindestens EUR 50.000,00 durchgeführt und zusammen mit dem Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals innerhalb von 6 Monaten nach der Beschlussfassung in das Handelsregister eingetragen worden ist. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Einzelheiten der Durchführung dieses Beschlusses über die Kapitalherabsetzung zu regeln. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, die Fassung der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung der Kapitalherabsetzung zu ändern.

Zu Tagesordnungspunkt 6 hat die ordentliche Hauptversammlung am 7. September 2020 beschlossen, das herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 0,00 gegen Bareinlagen um bis zu EUR 329.344,00 durch Ausgabe von bis zu 329.344 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 je Aktie (nachfolgend die „Neuen Aktien“) zu erhöhen (nachfolgend die „Kapitalerhöhung“). Die Neuen Aktien sind ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Kapitalerhöhung in das Handelsregister eingetragen wird, gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag beträgt EUR 1,00 je Aktie, der Gesamtausgabebetrag mithin EUR 329.344,00. Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Das Bezugsverhältnis beträgt 8:1, d. h. für je acht (8) alte Aktien kann eine (1) Neue Aktie bezogen werden. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die weiteren Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzulegen.

Der Bezugspreis beträgt EUR 1,50 je Neuer Aktie.

Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Neuen Aktien vom Bankhaus Gebr. Martin AG, Schlossplatz 7, 73033 Göppingen, Deutschland, gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären im Verhältnis 8:1 zu einem Bezugspreis von EUR 1,50 je Neuer Aktie zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht) und den Mehrerlös – nach Abzug einer angemessenen Provision und der Kosten – an die Gesellschaft abzuführen. Gegenstand dieses Angebotes sind mithin

329.344 Neue Aktien

der Private Assets AG.

Für den Fall, dass nicht alle Neuen Aktien im Rahmen des gesetzlichen Bezugsrechts bezogen werden, können sich diejenigen Aktionäre bzw. Inhaber von Bezugsrechten, die Bezugsrechte ausüben, im Wege eines Überbezugs um den Bezug weiterer Neuer Aktien bewerben. Jeder, der Bezugsrechte ausübt, kann daher über den auf seinen Bestand nach Maßgabe des gesetzlichen Bezugsverhältnisses entfallenden Bezug hinaus weitere verbindliche Bezugsorders abgeben (nachfolgend „Überbezug“).

Die Aktionäre bzw. Inhaber von Bezugsrechten werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien, einschließlich eines etwaigen Überbezugs, zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit

vom 15. Oktober 2020 bis einschließlich 29. Oktober 2020
(nachfolgend die „Bezugsfrist“)

über ihre Depotbank bei dem für die Gesellschaft als Abwicklungsstelle tätigen Bankhaus Gebr. Martin AG, Schlossplatz 7, 73033 Göppingen, Deutschland, während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.

Diejenigen Aktionäre, die Aktien als effektive Stücke in Eigenverwahrung haben, werden aufgefordert, ihre Bezugserklärung unter Verwendung eines Vordrucks unmittelbar gegenüber dem Bankhaus Gebr. Martin AG abzugeben. Der Vordruck ist bei der Gesellschaft unter der Anschrift Innere Brücke 7, 73728 Esslingen, oder bei dem Bankhaus Gebr. Martin AG, Schlossplatz 7, 73033 Göppingen, E-Mail-Adresse: anickisch@martinbank.de, erhältlich. Zusammen mit der Einreichung der Bezugserklärung sind die Aktienurkunden und der Dividendenschein Nr. 2 als Bezugsrechtsnachweis vorzulegen.

Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos. Als nicht fristgemäß ausgeübt gilt ein Bezugsrecht auch dann, wenn dem Bankhaus Gebr. Martin AG ein Bezugsrechtsnachweis nicht ebenfalls innerhalb der Bezugsfrist vorgelegt worden ist.

Zur Ausübung des Bezugsrechts und eines etwaigen Überbezugs bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung der über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Bezugserklärung zu erteilen. Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugserklärungen der Aktionäre gesammelt spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist bei dem Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, aufzugeben. Aktionäre, die Aktien als effektive Stücke in Eigenverwahrung haben, bitten wir, ihre Bezugserklärung mit dem zur Verfügung stehenden Vordruck innerhalb der Bezugsfrist unmittelbar gegenüber dem Bankhaus Gebr. Martin AG abzugeben und zusammen mit der Bezugserklärung Aktienurkunden und den Dividendenschein Nr. 2 als Bezugsrechtsnachweis vorzulegen.

Der Bezugspreis je Neuer Aktie ist bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist auf folgendes Konto zu zahlen:

Empfänger: Bankhaus Gebr. Martin AG
Bank: Bankhaus Gebr. Martin AG
BIC: MARBDE6G
IBAN: DE21 6103 0000 0000 053171
Verwendungszweck: Kapitalerhöhung Private Assets AG 10-2020

Für acht (8) alte Stückaktien der Gesellschaft kann eine (1) Neue Aktie zum Bezugspreis von EUR 1,50 bezogen werden. Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die Bezugsrechte mit der ISIN DE000A3H22B1. Für sich aus dem individuellen Aktienbestand aufgrund des Bezugsverhältnisses 8:1 rechnerisch ergebende Bruchteile Neuer Aktien können keine Neuen Aktien bezogen werden, sondern es ist nur der Bezug von einer Neuen Aktie oder einem Vielfachen davon möglich. Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien der Gesellschaft mit Ablauf des 14. Oktober 2020. Vom 13. Oktober 2020 an werden die alten Aktien „ex-Bezugsrecht“ notiert. Ein Handel der Bezugsrechte ist nicht vorgesehen. Bezugsrechte aus sich in Girosammelverwahrung befindenden Aktien sind spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Depotkonto 6041 des Bankhauses Gebr. Martin AG zu übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem vorgenannten Konto bei dem Bankhaus Gebr. Martin AG gutgeschrieben ist.

Überbezug

Ein Überbezugswunsch kann nur berücksichtigt werden, wenn spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist sowohl die diesbezügliche Überbezugsanmeldung von der Depotbank bzw. dem Aktionär, der Aktien in Eigenverwahrung hat, als auch der vollständige Bezugspreis für den Überbezug bei dem Bankhaus Gebr. Martin AG eingegangen sind.

Ein Überbezug ist nur bezüglich ganzer Neuer Aktien oder eines Vielfachen davon möglich; ein Überbezug von Bruchteilen einer Neuen Aktie ist nicht möglich. Soweit die Berücksichtigung von Überbezugsanmeldungen dazu führen würde, dass rechnerisch Ansprüche der Aktionäre auf Bruchteile von Neuen Aktien entstehen, haben die Aktionäre hinsichtlich der entstehenden Überbezugsspitzen keinen Anspruch auf Lieferung oder Barausgleich.

Sollten Überbezugsanmeldungen nicht oder nicht vollständig ausgeführt werden können, erhält der Aktionär den für den Bezug im Rahmen des Überbezugs zu viel geleisteten Betrag, ggf. abzüglich anfallender Gebühren der Depotbanken, voraussichtlich gleichzeitig mit der Lieferung der bezogenen Neuen Aktien zurückerstattet.

Für den Bezug und Überbezug wird die übliche Bankenprovision berechnet. Aktionären, die an der Kapitalerhöhung teilnehmen möchten, wird empfohlen, sich im Vorfeld bei ihrer depotführenden Bank nach den anfallenden Provisionen zu erkundigen.

Börslicher Bezugsrechtshandel, Verfall von Bezugsrechten

Die Bezugsrechte sind frei übertragbar. Ein Handel der Bezugsrechte wird weder von der Gesellschaft noch vom Bankhaus Gebr. Martin AG organisiert. Eine Preisfeststellung an einer Börse für die Bezugsrechte wird ebenfalls nicht beantragt. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.

Privatplatzierung

Neue Aktien, die nicht im Rahmen der Ausübung des Bezugsrechts und des Rechts zum Überbezug bezogen worden sind, sollen im Rahmen einer weiteren Privatplatzierung qualifizierten Anlegern in der Bundesrepublik Deutschland mindestens zum Bezugspreis angeboten werden.

Zuteilung

Sofern es wegen einer hohen Nachfrage nicht möglich ist, alle von Aktionären im Rahmen des Überbezugs nachgefragten und von neuen Investoren im Rahmen der Privatplatzierung nachgefragten Neuen Aktien zuzuteilen, werden diese Angebote zum Erwerb weiterer Neuer Aktien repartiert zugeteilt, und zwar bis das gesamte Volumen der Kapitalerhöhung ausgeschöpft ist. Findet innerhalb des Überbezugs eine Zuteilung statt, erfolgt diese unter Beachtung von § 53a AktG.

Wichtige Hinweise

Nichtdurchführung der Kapitalerhöhung

Das Bezugsangebot und der Überbezug stehen unter der auflösenden Bedingung, dass die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis spätestens 7. März 2021 in das Handelsregister eingetragen wird.

Die Gesellschaft und das Bankhaus Gebr. Martin AG sind jeweils berechtigt, den Vertrag über die Abwicklung der Kapitalerhöhung mit einer Frist von 90 Tagen zu kündigen. Darüber hinaus haben die Gesellschaft und das Bankhaus Gebr. Martin AG das Recht, den Vertrag über die Abwicklung der Kapitalerhöhung aus wichtigem Grund zu kündigen.

Im Falle der Kündigung des Vertrages über die Abwicklung der Kapitalerhöhung vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister bzw. im Falle der Nichteintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister, und damit jeweils vor Entstehung der Neuen Aktien, entfällt das Bezugsangebot. In diesen Fällen ist das Bankhaus Gebr. Martin AG jeweils berechtigt, das Bezugsangebot rückabzuwickeln. Im Falle einer solchen Rückabwicklung werden die Bezugsaufträge von Aktionären rückabgewickelt und die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten Beträge erstattet, soweit diese noch nicht im aktienrechtlich erforderlichen Umfang zum Zwecke der Durchführung der Kapitalerhöhung vom Bankhaus Gebr. Martin AG an die Gesellschaft überwiesen wurden. Das Bankhaus Gebr. Martin AG tritt in Bezug auf solche etwaig bereits eingezahlten Beträge bereits jetzt ihren Anspruch gegen die Gesellschaft auf Rückzahlung der auf die Neuen Aktien geleisteten Bareinlage bzw. auf Lieferung der neu entstehenden Aktien jeweils anteilig an die das Bezugsangebot annehmenden Aktionäre an Erfüllungs statt ab. Die Aktionäre nehmen diese Abtretung mit Annahme des Bezugsangebots an. Diese Rückforderungs- bzw. Abfindungsansprüche sind grundsätzlich ungesichert. Für die Aktionäre besteht in diesem Fall das Risiko, dass sie ihre Rückforderungs- bzw. Abfindungsansprüche nicht realisieren können. Anleger, die Bezugsrechte entgeltlich erworben haben, könnten bei nicht erfolgender Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister einen Verlust erleiden.

Sofern die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister bereits erfolgt ist oder eine Rücknahme der Anmeldung nicht mehr möglich sein sollte, erwerben die Aktionäre und Erwerber von Bezugsrechten, die das Bezugsrecht ausgeübt haben, die Neuen Aktien zum Bezugspreis; ein Rücktritt der Aktionäre und Erwerber von Bezugsrechten ist in diesem Fall nicht mehr möglich.

Die vorstehenden Ausführungen gelten für den Überbezug entsprechend.

Verbriefung/Lieferung

Die Neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft und bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung besteht nicht. Die erworbenen Neuen Aktien werden in die Depots der Erwerber eingebucht. Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch (rechtzeitige) Lieferung von Neuen Aktien erfüllen zu können.

Die Lieferung der Neuen Aktien (ISIN DE000A3H2234 / WKN A3H223) erfolgt nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft und Herstellung der Girosammelverwahrung der Neuen Aktien. Mit der Lieferung kann nicht vor Ablauf der 47. Kalenderwoche 2020 gerechnet werden.

Börsenhandel der Neuen Aktien

Die Gesellschaft beabsichtigt, die Einbeziehung der Neuen Aktien im Freiverkehr der Börse Berlin unverzüglich zu bewirken.

Risikohinweis

Eine Geldanlage in Aktien ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann nur unter bewusster Inkaufnahme dieser Risiken erfolgen. Angesichts der Lage der Gesellschaft kommen die Neuen Aktien nur für Anleger in Betracht, die bewusst hohe Risiken, bis hin zum Totalverlust, in Kauf nehmen. Ein teilweiser oder vollständiger Verlust der von Aktionären bzw. Inhabern von Bezugsrechten investierten Mittel ist nicht ausgeschlossen.

Das Bezugsangebot erfolgt im Hinblick auf § 3 Nr. 2 WpPG prospektfrei. Das Wertpapier-Informationsblatt gem. § 4 WpPG ist auf der Internetseite der Gesellschaft (https://private-assets.de/) verfügbar. Insbesondere mit Blick auf die Risikohinweise sollte dieses Wertpapier-Informationsblatt sorgfältig vor einer eventuellen Ausübung des Bezugsrechts gelesen werden.

Verkaufsbeschränkungen

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Die Neuen Aktien und Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils geltenden Fassung (nachfolgend „Securities Act“) noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der USA registriert. Sie dürfen in den USA weder angeboten noch verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der USA und im Einklang mit weiteren anwendbaren US-amerikanischen Rechtsvorschriften. Insbesondere stellt dieses Bezugsangebot weder ein öffentliches Angebot noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf der Neuen Aktien in den USA dar und darf daher auch dort nicht verteilt werden.

 

Allensbach, im Oktober 2020

Private Assets AG

Der Vorstand

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