S&N Group AG: Ordentliche Hauptversammlung (Berichtigungsvermerk, hinzugefügt am 13.10.2020 – Neufassung, ersetzt die Offenlegung vom 13.10.2020)

Berichtigungsvermerk, hinzugefügt am 13.10.2020:

Neufassung, ersetzt die Offenlegung vom 13.10.2020

S&N Group AG

Paderborn

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, den 4. November 2020, 15:30 Uhr, in Paderborn

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Gemäß § 1 Abs. 1, 2 i.V.m. § 1 Abs. 6 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates entschieden, dass die Teilnahme und Stimmabgabe der Aktionärinnen und Aktionären an der Hauptversammlung ausschließlich online per Videokonferenz möglich ist. Die entsprechenden technischen Voraussetzungen und Zugangsberechtigungen werden rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung bekanntgegeben.

Tagesordnung

1.

Vorlage des durch den Vorstand und den Aufsichtsrat genehmigten und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019, des Lageberichts des Vorstandes sowie des Berichts des Aufsichtsrats.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem für das Geschäftsjahr 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn eine Dividende in Höhe von € 0,05 je Stammaktie und € 0,17 je Vorzugsaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Änderungen der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Es wird ein neuer § 14 Abs. 5 in die Satzung eingefügt, der wie folgt lautet:

„Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche Rechte im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Der Vorstand ist auch ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren zu treffen. Diese werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht.“

Es wird ein neuer § 14 Abs. 6 in die Satzung eingefügt, der wie folgt lautet:

„Im Falle einer dienstlich oder gesundheitlich bedingten Verhinderung oder der großen Entfernung des Wohnortes von Aufsichtsratsmitgliedern können Aufsichtsratsmitglieder auch im Wege der beidseitigen Bild- und Tonübertragung (beispielsweise per Online-Videokonferenz) an der Hauptversammlung teilnehmen.“

Es wird ein neuer § 14 Abs. 7 in die Satzung eingefügt, der wie folgt lautet:

„Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die teilweise oder vollständige Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung in einer von ihm zu bestimmenden Weise zugelassen wird.“

4.

Entlastung des Vorstandes

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Vorständen Josef Tillmann und Udo Peters für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

6.

Wahl des Aufsichtsrats

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder läuft gemäß. § 9 Abs. 2 der Satzung mit dieser Hauptversammlung aus. Daher sind Neuwahlen notwendig.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

1.

Herrn Klaus Beverungen, wohnhaft in Paderborn,

2.

Herrn Dr. Tilman Rückert, wohnhaft in Hamburg,

3.

Herrn Prof. Dr. Gregor Engels, Universitätsprofessor, wohnhaft in Paderborn und

4.

Herrn Georg Mescheder, Steuerberater, wohnhaft in Schlangen

zu wählen.

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Wirtschaftsprüfer Bernhard Lenzen, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

Der festgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019, der Lagebericht des Vorstandes sowie der Bericht des Aufsichtsrats können von den Aktionären mit entsprechender vorheriger Anmeldung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft eingesehen werden.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte sind alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Gesellschaft oder deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter berechtigt.

 

Paderborn, den 30. September 2020

S&N Group AG

Der Vorstand

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