Human Med AG: Einladung zur (virtuellen) Hauptversammlung

Human Med AG

Schwerin

WKN: 590072
ISIN: DE0005900724

Einladung zur (virtuellen) Hauptversammlung der Human Med AG

Auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVD-19-Pandemie vom 27. März 2020 laden wir unsere Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

am Montag, den 23. November 2020, um 11:00 Uhr

ein. Ort der (virtuellen) Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der Gesellschaft in der Wilhelm-Hennemann-Str. 9, 19061 Schwerin.

Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. Die gesamte Versammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten über einen passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen. Diese Übertragung ermöglicht eine Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation (elektronische Teilnahme) i.S.v. § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation teilnehmen (elektronische Teilnahme), können sämtliche ihrer Rechte in der Hauptversammlung ausüben, darunter das Rede-, Auskunfts-, Beschlussantrags-, Stimm- sowie Widerspruchsrecht und sind somit Präsenzteilnehmern gleichgestellt.

Aktionären, die sich gemäß den nachstehenden Bedingungen form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, werden nach Autorisierung die erforderlichen Zugangsdaten zur Nutzung des Internetservice bekannt gegeben.

Tagesordnung

1.

Bericht des Vorstands zur Lage der Gesellschaft

2.

Vorlage des Jahresabschlusses der Human Med AG für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 sowie des Lageberichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den vorgelegten Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 festzustellen

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn der Human Med AG zum 31.03.2020 in Höhe von 3.108.009,02 Euro

a)

einen Betrag von EUR 1.861.200,00 zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,45 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und

b)

den verbleibenden Betrag von EUR 1.246.809,02 auf neue Rechnung vorzutragen.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag, d. h. am 26.11.2020, fällig.

4.

Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019/2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019/2020 Entlastung zu erteilen.

6.

Verschiedenes

Wahl des Abschlussprüfers für das Wirtschaftsjahr 2020/2021

BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kohlmarkt 7-15
23552 Lübeck

Bericht / Präsentation zu aktuellen Marketing- und Vertriebsaktivitäten

Sonstiges

Projekt Veterinär

Teilnahmebedingungen für die Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Human Med AG und zur Ausübung der Stimmrechte sind alle diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.

Die Anmeldung und der Nachweis zur Berechtigung der Teilnahme an der Hauptversammlung müssen der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des 16. Nov. 2020 zugehen:

Human Med AG, Wilhelm-Hennemann-Str. 9, 19061 Schwerin, per Post
oder per Telefax unter der Telefaxnummer 0385 395 70 29

Der Nachweis zur Berechtigung an der Teilnahme der Hauptversammlung ist vom Aktionär in deutscher oder englischer Sprache in Textform zu erbringen. Es reicht eine in Textform gehaltene Bescheinigung des depotführenden Instituts aus.

Bevollmächtigung

Zudem weisen wir darauf hin, dass jeder Aktionär sein Stimmrecht durch einen schriftlich Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben kann. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist ein fristgerechter Zugang der Anmeldung unter Vorlage eines Berechtigungsnachweises nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

 

Schwerin, den 12. Oktober 2020

Der Vorstand

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