AuA24 AG: Ordentliche Hauptversammlung 2020

AuA24 AG

Norderstedt

An die Aktionäre und Aktionärinnen der AuA24 AG

Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär der AuA24 AG,

der Vorstand der AuA24 AG lädt Sie hiermit zur

ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2020

(virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre)

der AuA24 AG

am Samstag, 21.11.2020, um 14:00 Uhr

ein.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, zum Schutz der Aktionäre, Mitarbeiter und beteiligten Dienstleister von der Möglichkeit des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID19-Gesetz“) Gebrauch zu machen und die ordentliche Hauptversammlung 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.

In diesem Jahr wird es somit keine Vor-Ort-Veranstaltung geben, an der Sie teilnehmen können. Sie können die Hauptversammlung ausschließlich im Internet verfolgen, wo sie für angemeldete Aktionäre live übertragen wird, wobei

1.

die Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung erfolgt;

2.

die Stimmrechtsausübung der Aktionäre (auch) über elektronische Kommunikation (namentlich per Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung möglich ist;

3.

den angemeldeten Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege elektronischer Kommunikation (bis zum Ablauf des zweiten Tages vor der Versammlung) eingeräumt wird;

4.

den Aktionären, die ihr Stimmrecht nach Nummer 2 ausgeübt haben, in Abweichung von § 245 Nr. 1 des Aktiengesetzes (AktG) unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt wird.

Ort der Hauptversammlung, an dem sich der Vorsitzende der Versammlung, der beurkundende Notar und der Vorstand sowie der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter befinden, ist am Sitz der AuA24 AG, Südportal 3, 22848 Norderstedt.

Tagesordnung / Beschlussvorschläge

Die Beschlussvorschläge sind aus Gründen der Übersichtlichkeit jeweils unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt aufgeführt. Daraus erwächst jedoch keine Bindungswirkung für das Abstimmungsverhalten.

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AuA24 AG zum 31.12.2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019 der AuA24 AG

Die genannten Unterlagen sind in den Geschäftsräumen der AuA24 AG, Südportal 3, 22848 Norderstedt, einsehbar.

Der Aufsichtsrat der AuA24 AG hat den Jahresabschluss entsprechend § 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher kein Beschluss zu fassen.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 13.634,03 wie folgt zu verwenden:

a) Bilanzgewinn 13.634,03 €
b) Ausschüttung für 2019 je 1-EUR-Vorzugsaktie mit EUR 0,01 = gesamt 490,00 €
c) Ausschüttung für 2019 je 1-EUR-Stammaktie mit EUR 0,01 = gesamt 510,00 €
d) gleichmäßige weitere Dividenden an sämtliche Aktionäre nach Nennbeträgen mit EUR
0,098656 je 1-EUR-Vorzugsaktie = gesamt
4.834,14 €
und
mit EUR 0,098656 EUR je 1-EUR-Stammaktie = gesamt 5.031,46 €
e) Einstellung in die Rücklage 2.000,00 €
f) Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung 768,43 €

Die Dividenden werden am 22.12.2020 zur Auszahlung fällig.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Satzung wie aus der Anlage 1 ersichtlich zu ändern.

TOP 6

Beschlussfassung über die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder

Die „Tobias P. Metz Familienstiftung“ schlägt vor, Frau Tina Mnich, Herrn Sven Looft und Herrn Dr. Jens-Uwe Meyer als Aufsichtsrat abzuberufen.

Die Abberufung und Wiederwahl ist erforderlich, um den beabsichtigten Gleichlauf der Berufungszeiträume der Aufsichtsratsmitglieder und ihrer Ersatzmitglieder zu erzielen.

TOP 7

Beschlussfassung über die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder und ihrer Ersatzmitglieder

Nach § 95 S. 2, § 96 AktG setzt sich der Aufsichtsrat aus drei von den Anteilseignern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die „Tobias P. Metz Familienstiftung“ schlägt vor, Herrn Dr. Jens- Uwe Meyer, Herrn Gisbert Weber und Herrn Sven Looft aufschiebend bedingt auf den Zugang der Mitteilung der Abberufung als Aufsichtsratsmitglieder jeweils bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu bestellen.

Die „Tobias P. Metz Familienstiftung“ schlägt ferner vor, Herrn Klaas Borchert als Ersatzmitglied von Herrn Dr. Jens-Uwe Meyer sowie Herrn Ralf Weißenfels als Ersatzmitglied von Herrn Gisbert Weber und Herrn Sven Looft jeweils bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu bestellen. Für den Fall, dass die Herren Gisbert Weber und Sven Looft gleichzeitig aus dem Amt ausscheiden, soll Herr Ralf Weißenfels zunächst für Herrn Gisbert Weber als Ersatzmitglied in den Aufsichtsrat eintreten. Die Lebensläufe der Kandidaten sind als Anlage 2 beigefügt.

TOP 8

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2020 unter Bezugnahme auf § 316 (1) HGB, auf die Bestellung eines Abschlussprüfers zu verzichten.

TOP 9

Sonstiges

Zugänglich zu machende Unterlagen

Parallel zur Einberufung der virtuellen Hauptversammlung können folgende Unterlagen in den Geschäftsräumen der AuA24 AG, Südportal 3, 22848 Norderstedt, eingesehen werden:

der durch den Aufsichtsrat gebilligte Jahresabschluss der AuA24 AG für das Geschäftsjahr 2019;

der Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 171 Abs. 2 AktG der AuA24 AG sowie

der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns.

Wir bitten alle Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise als Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen, präsenzlosen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten, da es grundlegende Unterschiede zwischen dieser virtuellen Hauptversammlung und der Präsenz-Hauptversammlung gibt.

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung melden sich die Aktionäre bitte unter der E-Mail-Adresse

hauptversammlung@aua24ag.de

an. Von dort bekommen Sie nach erfolgter Überprüfung Ihrer Aktionärseigenschaft einen personalisierten Link mit allen Zugangsdaten für Ihre Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Hilfestellung bei ggf. auftretenden technischen Problemen zugeschickt, unter dem Sie die gesamte Hauptversammlung, einschließlich Generaldebatte und Abstimmung in Bild und Ton virtuell verfolgen können.

Sie benötigen zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung somit eine E-Mail-Adresse, einen Computer oder Smartphone oder Tablet (mit Lautsprechern) sowie eine Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite für die Bild- und Tonübertragung.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2, § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Aktionär zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Wir bitten die Aktionäre daher, zu überprüfen, ob zwischenzeitlich eingetretene Änderungen bereits im Aktienregister hinterlegt sind und im Zweifelsfall rechtzeitig Kontakt zur Gesellschaft aufzunehmen, etwa über das als Anlage 3 beigefügte Formblatt.

Ausübung des Stimmrechts

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Briefwahl oder durch einen Bevollmächtigten ausüben.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Die stimmberechtigten (Stamm-)Aktionäre können ihre Stimmen selbst oder durch einen bevollmächtigten Dritten im Wege der Briefwahl abgeben.

Weder vom Gesetz noch von der Satzung werden für die Erteilung der Vollmacht und die Stimmabgabe per Briefwahl die Nutzung bestimmter Formulare verlangt. Aus abwicklungstechnischen Gründen sollten für die Briefwahl und die ggf. vorgenommene Vollmachtserteilung an einen Dritten die dafür von der Gesellschaft bereitgestellten Formulare genutzt werden (vgl. Anlage 4 und Anlage 5).

Briefwahlstimmen können noch bis zum Beginn der Abstimmung am Tag der Hauptversammlung geändert werden über die E-Mail-Adresse

hauptversammlung@aua24ag.de

und zusätzlicher telefonischer Freigabe (Zwei-Faktor-Authentifizierung). Hierzu werden wir Sie unter der im Aktionärsregister hinterlegten Telefonnummer kontaktieren.

Verfahren für die Stimmabgabe durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder sonstige Bevollmächtigte

Die stimmberechtigten (Stamm-)Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, etwa durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Aktionäre, die sich durch den Stimmrechtsvertreter vertreten lassen möchten, müssen diesem zwingend für jeden Tagesordnungspunkt Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll.

Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist Frau Rechtsanwältin Anna-Katharina Hansen.

Weder vom Gesetz noch von der Satzung werden für die Erteilung der Vollmacht oder der Weisung die Nutzung bestimmter Formulare verlangt. Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB), sofern kein Fall des § 135 AktG vorliegt. Wir bitten jedoch im Interesse einer reibungslosen Abwicklung bei Vollmachts- und Weisungserteilung das als Anlage 6 beigefügte Formular zu verwenden.

Die Erteilung von Vollmacht und Weisung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und sonstigen Bevollmächtigten können noch bis zum Beginn der Abstimmung am Tag der Hauptversammlung geändert werden über die E-Mail-Adresse

hauptversammlung@aua24ag.de

und zusätzlicher telefonischer Freigabe (Zwei-Faktor-Authentifizierung). Hierzu werden wir Sie unter der im Aktionärsregister hinterlegten Nummer kontaktieren.

Sonstige Bevollmächtigte können das Stimmrecht ausschließlich im Wege der Briefwahl ausüben.

Fragemöglichkeit

Die Aktionäre können bis spätestens zum Ablauf des zweiten Tages vor der Versammlung, d.h. bis zum Donnerstag, den 19.11.2020, 24:00 Uhr, Fragen über die E-Adresse

hauptversammlung@aua24ag.de

einreichen, die der Vorstand dann im Rahmen der Hauptversammlung beantwortet. Der Vorstand hat dabei die Möglichkeit, eine Auswahl der eingereichten Fragen zu treffen und diese bei der Beantwortung zu geeigneten Themenkomplexen zu bündeln.

Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Beantwortung von Fragen ggf. auch der Name des die Frage übermittelnden Aktionärs genannt wird.

Widerspruch

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, gegen einzelne oder alle Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch beim Notar unter der E-Adresse

hauptversammlung@aua24.de

einzureichen.

Teilnehmerverzeichnis

Das Teilnehmerverzeichnis kann unter der E-Mail-Adresse

hauptversammlung@aua24.de

angefordert werden.

Bei Fragen zum Ablauf der der diesjährigen virtuellen Hauptversammlung kontaktieren Sie uns bitte unter der E-Mail-Adresse

hauptversammlung@aua24ag.de

WICHTIG

Für die geplante Ausschüttung benötigen wir von Ihnen persönliche und steuerliche Daten. Bitte reichen Sie uns deshalb die Anlage 3 ausgefüllt und unterzeichnet für unsere Unterlagen und zum weiteren Verarbeiten wieder her. Dieses ist unabhängig von der Teilnahme an der Hauptversammlung.

Wir freuen uns auf Sie!

Norderstedt, 15.10.2020

Tobias P. Metz
Vorstandsvorsitzender
Broder Thomsen
Vorstand Vertrieb

Datenschutzhinweis:

Auf welche Weise erheben wir Ihre Daten?

Alle Daten werden durch Ihre Angaben erhoben.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Für Korrespondenzen im Rahmen der Hauptversammlung der AUA24 AG.

Für die Abwicklung und Leistung von Dividendenausschüttungen.

Für die steuerliche Anmeldung und Zahlung an das Finanzamt.

Ihre Daten werden nur an Dritte weitergegeben, die zur Abwicklung erforderlich sind.

Wie lange speichern wir Ihre Daten:

Die erhobenen Daten speichern wir mindestens für die Dauer Ihrer Aktieninhaberschaft und für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht.

Welche Rechte haben Sie:

Auskunft: Sie haben das normierte Recht auf Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten.

Löschung: Sie haben das Recht darauf, dass wir Ihre Daten löschen, wenn diese für unsere Geschäftstätigkeiten oder entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nicht mehr benötigt werden.

Berichtigung: Sie haben ein Recht auf Korrektur Ihrer personenbezogenen Daten, sollten wir diese von Ihnen unrichtig gespeichert haben.

Widerspruch: Sie haben das Recht auf Widerspruch und können uns hierzu kontaktieren.

SATZUNG
AuA24 AG

Präambel

Das Unternehmen AuA24 AG ist eine Aktiengesellschaft. Das Unternehmen unterwirft sich freiwillig den höchsten ethischen und moralischen Ansprüchen. In besonderer Form fühlen wir uns jedem einzelnen Kunden sowie unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen verantwortlich.

Die AuA24 AG verschreibt sich in besonderem Maße einer sozialen Arbeitnehmerpolitik. Gegenüber allen Geschäftspartnern und staatlichen Stellen handelt die AuA24 AG stets einwandfrei. Dabei verschreiben sich die Gesellschafter und Organe der Gesellschaft, die Unternehmensinteressen zu wahren. Eine Fremdfinanzierung der Gesellschaft ist nicht vorgesehen und kommt nur in Betracht, wenn die ordnungsgemäße Führung der Geschäfte der Gesellschaft eine Aufnahme von Krediten unbedingt erfordert.

Das Unternehmen und seine Mitarbeiter/innen suchen stets nach der einfachsten und absolut besten Lösung in allen Bereichen des Geschäftsbetriebes. Ziel ist immer „das Bestmögliche“!

Im Lichte dieser Vorgaben wird heute das Nachfolgende beschlossen:

Satzung

§ 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr

(1)

Die Gesellschaft führt die Firma

„AuA24 AG“.
(2)

Sitz der Gesellschaft ist Norderstedt.

(3)

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Gegenstand des Unternehmens

(1)

Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung und der Vertrieb von Dienstleistungen im Bereich der Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit, Brandschutz, Datenschutz und Elektrosicherheit sowie der Betrieb von im Zusammenhang damit anfallenden sonstigen Geschäften und Maßnahmen, insbesondere die Entwicklung und der Verkauf digitaler B2B Produkte zum Zwecke der Gewinnerzielung.

(2)

Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Sie ist zu diesem Zweck insbesondere dazu berechtigt, Niederlassungen zu errichten, Unternehmen gleicher oder verwandter Art zu gründen und zu erwerben, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen, mit solchen Unternehmen Unternehmensverträge abzuschließen sowie solche Unternehmen für eigene Rechnung zu führen. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern.

§ 3 Bekanntmachungen

Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im elektronischen Bundesanzeiger.

§ 4 Grundkapital und Einteilung

(1)

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 100.000,00 (in Worten: einhunderttausend Euro).

(2)

Das Grundkapital ist eingeteilt in 61.601 Nennbetragsaktien.

§ 5 Aktien

(1)

Die Aktien der Gesellschaft lauten auf den Namen.

(2)

Die Form der Aktienurkunden setzt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates fest. Die Gesellschaft kann einzelne Aktien in Aktienurkunden zusammenfassen, die eine Mehrzahl von Aktien verbriefen (Globalurkunden). Ein Anspruch auf Einzelverbriefung ist ausgeschlossen.

§ 6 Aktiengattung und Nennbeträge

(1)

Die Aktien der Gesellschaft sind nach Maßgabe von nachfolgendem Absatz (2) in zwei Gattungen eingeteilt.

(2)

Die Aktien der Gesellschaft sind eingeteilt in insgesamt

a.

12.601 Stammaktien, auf die in Summe EUR 51.000,00 des Grundkapitals entfallen und

b.

49.000 Vorzugsaktien, auf die in Summe EUR 49.000,00 des Grundkapitals entfallen.

Die Vorzugsaktien ohne Stimmrecht sind bei der Verteilung des Gewinns mit dem in § 14 Abs. 4 der Satzung bestimmten Vorzügen ausgestattet. Die Ausgabe weiterer Vorzugsaktien, die bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens den jeweils bestehenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gleichstehen, bleibt gemäß § 141 Absatz 2 Satz 2 AktG vorbehalten.

(3)

Von den Stammaktien werden die „Aktie_1“ mit einem Nennbetrag in Höhe von EUR 38.400,00 sowie 12.600 Aktien mit einem Nennbetrag in Höhe von je EUR 1,00 ausgegeben.

(4)

Von den Vorzugsaktien werden 49.000 Aktien mit einem Nennbetrag in Höhe von je EUR 1,00 ausgegeben.

§ 7 Vorstand

(1)

Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus zwei oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestimmt die Anzahl der Vorstandsmitglieder.

(2)

Der Aufsichtsrat bestellt das oder die Vorstandsmitglieder. Sofern der Vorstand aus mehreren Personen besteht, ernennt der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden des Vorstandes sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes.

(3)

Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden Mitglieder des Vorstandes gefasst, soweit nicht gesetzlich eine abweichende Mehrheit oder Einstimmigkeit der Beschlussfassung (§ 77 Abs. 1 Satz 1 AktG) vorgesehen ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden, wenn der Vorstand aus mehr als zwei Mitgliedern besteht.

(4)

Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Geschäftsordnung erlassen.

(5)

Die Mitglieder des Vorstandes haben die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Geschäftsordnung für den Vorstand und des Geschäftsverteilungsplans zu führen.

§ 8 Geschäftsführung und Vertretung

(1)

Sämtliche Geschäfte, die das Unternehmen wesentlich und/oder dauerhaft betreffen, bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates. Das Unternehmen wesentlich und/oder dauerhaft betreffende Geschäfte sind insbesondere

a.

die Beteiligung an Unternehmen gleicher oder verwandter Art,

b.

die Aufnahme von Krediten,

c.

der Erwerb oder die Veräußerung von Immobilien,

d.

die Gründung oder der Erwerb von Unternehmen gleicher oder verwandter Art,

e.

der Abschluss von Unternehmensverträgen

Der Aufsichtsrat kann widerruflich die Zustimmung zu einem bestimmten Kreis von Geschäften allgemein oder für den Fall, dass das einzelne Geschäft bestimmten Bestimmungen genügt, im Voraus erteilen.

(2)

Der Vorstand vertritt die Gesellschaft. Dabei wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, kann der Aufsichtsrat einzelnen Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Der Aufsichtsrat kann einzelne oder alle Vorstandsmitglieder von dem Verbot der Mehrfachvertretung gemäß § 181 Alt. 2 BGB befreien, § 112 AktG bleibt unberührt.

§ 9 Aufsichtsrat

(1)

Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Hauptversammlung gewählt.

(2)

Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates erfolgt längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist möglich.

(3)

Gleichzeitig mit den Mitgliedern des Aufsichtsrates können für einen oder für mehrere bestimmte Mitglieder des Aufsichtsrates Ersatzmitglieder bestellt werden. Sie werden jeweils nach einer bei der Wahl festzulegenden Reihenfolge Mitglieder des Aufsichtsrates, wenn dasjenige Mitglied des Aufsichtsrates, als deren Ersatzmitglied sie jeweils gewählt sind, vor Ablauf der Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, ohne dass ein Nachfolger bestellt ist (keine sog. „überholende Nachwahl“ erfolgt). Tritt ein Ersatzmitglied an die Stelle des ausgeschiedenen Mitglieds des Aufsichtsrates, so erlischt sein Amt, sobald ein Nachfolger für das ausgeschiedene Mitglied des Aufsichtsrates bestellt ist. Sein Amt erlischt spätestens mit Ablauf der restlichen Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds des Aufsichtsrates. Das Gleiche gilt für den bestellten Nachfolger, wenn nicht bei der Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmt wird. Die Bestellung eines Nachfolgers erfordert einen Beschluss der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von Dreiviertel des stimmberechtigten Grundkapitals.

(4)

Die Mitglieder des Aufsichtsrates können jeweils oder insgesamt vor Ablauf ihrer Amtszeit abberufen werden. Die Abberufung erfordert einen Beschluss der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von Dreiviertel des stimmberechtigten Grundkapitals.

(5)

Jedes Mitglied des Aufsichtsrates und jedes Ersatzmitglied kann sein Amt auch ohne wichtigen Grund niederlegen. Die Niederlegung erfolgt durch Erklärung in Textform gegenüber dem Vorstand unter Benachrichtigung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates.

§ 10 Innere Ordnung, Sitzungen und Beschlussfassung des Aufsichtsrates

(1)

Der Aufsichtsrat wählt in der ersten Sitzung nach seiner Wahl aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter. Die Wahl erfolgt für die Amtsdauer der Gewählten oder einen kürzeren, vom Aufsichtsrat bestimmten Zeitraum. Scheidet der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter vorzeitig aus dem Amt aus, so hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine Neuwahl für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen vorzunehmen.

(2)

Der Aufsichtsrat soll in der Regel eine Sitzung im Kalendervierteljahr abhalten. Der Aufsichtsrat muss zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr abhalten.

(3)

Die Sitzungen des Aufsichtsrates werden durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, ersatzweise durch den Stellvertreter, mit einer Frist von zehn Tagen unter Bestimmung des Ortes, der Zeit und der Form der Sitzung in Textform einberufen. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Absendung der Einladung und der Tag der Sitzung nicht mitgerechnet. Mit der Einberufung sind die Gegenstände der Tagesordnung mitzuteilen. Die Sitzungen können ohne die Einhaltung der vorstehenden Form und Fristerfordernisse erfolgen, wenn dringende Fälle es gebieten oder wenn keines der Mitglieder des Aufsichtsrates den Widerspruch gegen die Einberufung erhebt.

(4)

Die Mitglieder des Vorstandes dürfen an den Sitzungen des Aufsichtsrats mit beratender Stimme teilnehmen, soweit der Aufsichtsratsvorsitzende nichts anderes bestimmt.

(5)

Die Beschlussfassung des Aufsichtsrates erfolgt in der Regel in den Sitzungen. Der Aufsichtsrat kann Beschlüsse zudem schriftlich, mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder mittels sonstiger gebräuchlicher Telekommunikationsmittel, insbesondere per Videokonferenz, fassen (Nicht-Präsenzsitzungen), wenn kein Mitglied des Aufsichtsrates diesem Verfahren widerspricht.

(6)

Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder geladen sind und an der Beschlussfassung teilnehmen. Ein Mitglied nimmt auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn es sich der Stimmabgabe enthält. Abwesende Mitglieder des Aufsichtsrates können an der Beschlussfassung dadurch teilnehmen, dass sie durch andere Aufsichtsratsmitglieder die schriftliche Stimmabgabe überreichen lassen. Abwesende Mitglieder des Aufsichtsrates können ihre Stimme zudem nachträglich schriftlich, mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder mittels sonstiger gebräuchlicher Telekommunikationsmittel, insbesondere per Videokonferenz, abgeben; ein Widerspruchsrecht der übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates hiergegen besteht nicht.

(7)

Die Beschlüsse des Aufsichtsrates werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht gesetzlich eine abweichende Mehrheit oder Einstimmigkeit der Beschlussfassung vorgesehen ist. Stimmenthaltungen gelten nicht als Stimmabgabe. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden.

(8)

Der Aufsichtsratsvorsitzende ist ermächtigt, im Namen des Aufsichtsrates die zur Durchführung der Beschlüsse des Aufsichtsrates erforderlichen Erklärungen abzugeben und die an den Aufsichtsrat gerichteten Erklärungen in Empfang zu nehmen.

(9)

Über die Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrates sind Niederschriften anzufertigen und aufzubewahren. Sie sind vom Vorsitzenden der Sitzung oder bei Beschlussfassungen außerhalb von Präsenzsitzungen vom Leiter der Abstimmung zu unterzeichnen und allen Mitgliedern des Aufsichtsrates zuzuleiten.

(10)

Der Aufsichtsrat kann durch Beschluss Ausschüsse einrichten. Beschließenden Ausschüssen müssen dabei mindestens drei Mitglieder angehören.

§ 11 Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates

(1)

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste jährliche Vergütung in Höhe von

a.

jeweils EUR 6.000,00 für die Mitglieder des Aufsichtsrates,

b.

EUR 18.000,00 für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates,

c.

jeweils EUR 12.000,00 für den Stellvertreter des Vorsitzenden sowie die Vorsitzenden eines Ausschusses des Aufsichtsrates,

d.

jeweils EUR 9.000,00 für die Mitglieder eines Ausschusses des Aufsichtsrates.

Bei Ausübung mehrerer Funktionen beschränkt sich die Vergütung auf den für jene Funktion festgelegten Betrag, der am höchsten ist. Ferner kann die Hauptversammlung beschließen, dass die Gesellschaft zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung (D & O-Versicherung) zu marktüblichen und angemessenen Konditionen abschließen darf, welche die gesetzliche Haftung aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt.

(2)

Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehören oder jeweils den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz des Aufsichtsrates oder den Vorsitz eines Ausschusses nicht während eines vollen Geschäftsjahres innegehabt haben, erhalten für jeden angefangenen Kalendermonat ihrer Tätigkeit die Vergütung zeitanteilig. Eine zeitanteilige Vergütung für Ausschusstätigkeiten setzt voraus, dass der betreffende Ausschuss im entsprechenden Zeitraum zur Erfüllung seiner Aufgaben getagt hat.

(3)

Die Vergütung ist zahlbar binnen eines Monats nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres.

(4)

Für die Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrates erhält das jeweilige Mitglied des Aufsichtsrates neben dem Ersatz seiner Auslagen ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 500,00. Für die Teilnahme an einer Nicht-Präsenzsitzung des Aufsichtsrates erhält das jeweilige Mitglied des Aufsichtsrates neben dem Ersatz seiner Auslagen ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 250,00.

(5)

Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die gegebenenfalls auf seine Vergütung sowie auf die zu erstattenden Auslagen entfallende Umsatzsteuer.

§ 12 Hauptversammlung

(1)

Die ordentliche Hauptversammlung, die über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates, die Bestellung des Abschlussprüfers beschließt, findet innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres statt.

(2)

Für die Einberufung der Hauptversammlung und die Teilnahme an der Hauptversammlung gelten die Bestimmungen des Aktiengesetzes, soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt ist.

(3)

Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft statt. Die Hauptversammlung kann auf Anordnung des Vorstandes in Abstimmung mit dem Versammlungsleiter auszugsweise oder vollständig in Bild und Ton übertragen werden.

(4)

Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen. Das Recht des Aufsichtsrates zur Einberufung der Hauptversammlung bleibt unberührt.

(5)

Die Einberufung erfolgt unter Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens dreißig Tagen durch Bekanntgabe im Bundesanzeiger. Für die Berechnung der Frist werden der Tag der Bekanntmachung und der Tag der Hauptversammlung nicht mitgerechnet. Sofern alle Aktionäre zustimmen, kann die Hauptversammlung jederzeit unter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften einberufen werden.

(6)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse in Textform (§ 126b BGB) in deutscher Sprache mindestens fünf Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag des Zugangs der Anmeldung und der Tag der Hauptversammlung nicht mitgerechnet.

(7)

Der Vorstand ist ermächtigt, vorzusehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Der Vorstand ist dabei auch ermächtigt, Bestimmungen zum Umfang und zum Verfahren der Teilnahme und Rechtsausübung nach Satz 1 zu treffen. Eine etwaige Nutzung dieses Verfahrens und die dazu getroffenen Bestimmungen sind mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen.

(8)

Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates. Im Falle seiner Verhinderung bestimmt er ein anderes Mitglied des Aufsichtsrates, das diese Aufgabe übernimmt. Ist der Vorsitzende des Aufsichtsrates verhindert und hat er niemanden zu seinem Vertreter bestimmt, so eröffnet der zur Beurkundung zugezogene Notar die Hauptversammlung und lässt die Versammlungsleitung wählen.

(9)

Der Vorsitzende leitet die Versammlung und bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände sowie die Form der Abstimmung.

(10)

Der Vorsitzende kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere dazu ermächtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs den zeitlichen Rahmen des Verhandlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie des einzelnen Rede- oder Fragebeitrags angemessen festzusetzen.

(11)

Die Aktionäre sind gehalten, Fragen rechtzeitig vor der Hauptversammlung einzureichen. Die Einreichung erfolgt durch Zugang der Frage unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse in Textform (§ 126b BGB) in deutscher Sprache mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung.

(12)

Über die Verhandlungen wird ein vom Versammlungsleiter zu unterzeichnendes Protokoll aufgenommen. Werden Beschlüsse gefasst, für die das Gesetz eine Dreiviertel- oder größere Mehrheit vorschreibt, so ist über die gesamte Hauptversammlung eine notarielle Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift ist von dem Notar zu unterschreiben.

§ 13 Beschlussfassung der Hauptversammlung

(1)

Die Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des vertretenen Grundkapitals, soweit nicht zwingend nach den gesetzlichen Vorschriften oder dieser Satzung eine größere Mehrheit erforderlich ist. Dabei gilt die Stimmenthaltung nicht als Stimmabgabe.

(2)

Je EUR 1,00 Nennbetrag einer Stammaktie gewähren eine Stimme. Das Stimmrecht beginnt mit der vollständigen Leistung der Einlage.

(3)

Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können in Text- oder Schriftform erfolgen, wenn nicht in der Einberufung etwas anderes bestimmt ist. Die Einzelheiten der Erteilung der Vollmacht, ihres Widerrufs und des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft werden zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht.

(4)

Der Vorstand ist ermächtigt, vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist dabei auch ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren nach Satz 1 zu treffen. Eine etwaige Nutzung dieses Verfahrens und die dazu getroffenen Bestimmungen sind mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen.

§ 14 Jahresabschluss

(1)

Der Vorstand hat innerhalb der gesetzlichen Frist den Jahresabschluss für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und dem Aufsichtsrat vorzulegen. Zugleich hat der Vorstand dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorzulegen, den er der Hauptversammlung unter Beachtung der in der Satzung getroffenen Festlegungen für die Verwendung des Bilanzgewinnes machen will.

(2)

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinnes zu prüfen und über das Ergebnis seiner Prüfung schriftlich einen Bericht zu fassen. Am Schluss des Berichts hat der Aufsichtsrat zu erklären, ob er den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss billigt. Billigt der Aufsichtsrat nach Prüfung den Jahresabschluss, ist dieser festgestellt. Der Aufsichtsrat hat den Bericht binnen eines Monats nach Zugang der Vorlage dem Vorstand zuzuleiten.

(3)

Nach Eingang des Berichtes des Aufsichtsrates über das Ergebnis seiner Prüfung hat der Vorstand unverzüglich die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Der Jahresabschluss, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns sind von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auszulegen, sofern die vorgenannten Dokumente nicht für denselben Zeitraum über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich sind.

(4)

Die Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des sich aus dem festgestellten Jahresabschluss ergebenden Bilanzgewinnes nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

a.

Aus dem Bilanzgewinn erhalten zunächst die Vorzugsaktionäre einen Gewinnanteil von EUR 0,01 je EUR 1,00 Nennbetrag der Vorzugsaktie. Reicht der Bilanzgewinn nicht zur vollständigen Zahlung des Vorzugsbetrages aus, so ist aus dem Bilanzgewinn des nächsten Jahres zunächst der Rückstand ohne Zinsen nachzuzahlen und sodann der volle Vorzugsbetrag dieses Jahres auf die Vorzugsaktien zu verteilen. Bei rückständigen Vorzugsbeträgen mehrerer Jahre sind aus dem Bilanzgewinn zunächst die Rückstände in der Reihenfolge ihrer Entstehung und sodann der Vorzugsbetrag dieses Jahres auszuzahlen.

b.

Aus dem nach der Verteilung gemäß Buchstabe a. verbleibenden Bilanzgewinn erhalten die Stammaktionäre einen Gewinnanteil von bis zu EUR 0,01 je EUR 1,00 Nennbetrag der Stammaktie.

c.

Der nach der Verteilung gemäß a. und b. verbleibende Bilanzgewinn wird auf die Stamm- und Vorzugsaktionäre gleichmäßig nach den Nennbeträgen der Aktien verteilt, soweit nicht die Hauptversammlung eine andere Verwendung dieses Teiles des Bilanzgewinnes beschließt.

§ 15 Gründungskosten

Die Gründungskosten der Gesellschaft bis zu 5.000 Euro trägt die Gesellschaft.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1)

Soweit in dieser Satzung keine besondere Regelung getroffen ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(2)

Sollten Bestimmungen dieser Satzung oder künftig aufgenommene Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später entfallen, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass diese Satzung eine Regelungslücke enthält.

(3)

Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Aktionären aus diesem Vertrag ist soweit zulässig der Sitz der Gesellschaft.

Kurzprofile der Aufsichtsratsmitglieder und ihrer Ersatzmitglieder

Hauptversammlung der AuA24 AG am Samstag, den 21. November 2020

Dr. Jens-Uwe Meyer geb.: 1966

Wohnort: Leipzig

Tätigkeit:

Geschäftsführer Innolytics GmbH (in Wandlung in AG)

Beruflicher Werdegang

Gründung des digitalen Zertifizierungsinstituts DICIS

Aufbau des Softwareunternehmens Innolytics

Programmdirektor privater Hörfunk (Antenne Thüringen)

Auslandskorrespondent und Chefreporter Pro Sieben Nachrichten

Ausgebildeter Polizeikommissar

Expertise: Digitale Geschäftsmodelle, Softwarearchitektur, Online-Marketing / SEO, Digitalisierung von Normen und Gesetzen

Sven Looft geb.: 1954

Wohnort: Hamburg

Tätigkeit:

Fachkaufmann für Organisation

Beruflicher Werdegang

Leitender Berater und Projektmanager bei

T-Systems International

debis Systemhaus

CAP Gemini SCS Consulting

SCS Scientific Control Systems, BP/SD SCICON

Leiter IT / Anwendungsentwicklung LBS

Industriekaufmann, Betriebswirtschaftlicher und IT-Organisator

Expertise: Transition von Bausparkassen-Bestandsführungssystemen, Analyse und Auswahl von Softwaresystemen, Fehler-Management bei Großprojekten

Gisbert Weber geb.: 1959

Wohnort: Bonn

Tätigkeit und Expertise:

Immobilien- und Finanzberatung, Consultant für Immobilienunternehmen, Sachverständigenwesen für Immobilien, Beratung zur Digitalisierung für Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheit, Leitende Verbandstätigkeiten für Wirtschafts- und Gewerbevereine, Handwerksorganisationen und Immobilienverbände, Mitglied im Immobilienausschuss der IHK Bonn/Rhein-Sieg, Mitglied im Einzelhandelsausschuss der IHK Bonn/Rhein-Sieg

Beruflicher Werdegang

Vorstand Finanzen der Westdeutsche Immobilienbörse Bonn/Rhein-Sieg e.V. seit 2010

Vorsitzender des Vorstands des Bonner BauHandwerk e.V. seit 2008

Vorsitzender des Vorstands der Wirtschafts- und Gewerbegemeinschaft Hardtberg e.V. seit 2008

Senator im Senat der Wirtschaft, Senatsclub Bonn

Inhaber und Sachverständiger der Bonner Sachverständige Weber & Kollegen seit 2005

Inhaber der Finanzberatung Weber seit 1988

Gründer und Geschäftsführender Gesellschafter der BONACCURA GmbH seit 1994

Studium der Rechtswissenschaft, Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn

Klaas Borchert geb.: 1970

Wohnort: Hamburg

Tätigkeit:

Rechtsanwalt bei Dr. Schackow & Partner Rechtsanwälte PartG mbB

Beruflicher Werdegang:

Rechtsanwalt bei Dr. Schackow & Partner Rechtsanwälte PartG mbB an den Standorten Bremen und Hamburg, seit 2007 als Partner Leiter des gesellschaftsrechtlichen Dezernats am Standort Hamburg

Rechtsanwalt bei KPMG Beiten Burkhard Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Köln, Bremen, Hamburg

Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Saarbrücken und Edinburgh

Expertise: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerberater, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern, diverse Vortragstätigkeiten im Bereich aktueller gesellschaftsrechtlicher Entwicklungen

Ralf Weißenfels geb.: 1963

Wohnort: Bonn

Tätigkeit:

Geschäftsführer der ARGUS pension consult GmbH
Vorstand des Deutschen Kompetenznetzwerks für betriebliche Altersversorgung e.G. (DKbAV e.G.)
Geschäftsführer der Rheinischen Vermögensberatung GmbH
Generalbevollmächtigter des Deutschen Kompetenznetzwerks für betriebliche Altersversorgung e.G.

Beruflicher Werdegang:

Generalbevollmächtigter des Deutschen Kompetenznetzwerks für betriebliche Altersversorgung e.G

Geschäftsführer der Rheinischen Vermögensberatung GmbH

Vorstand des Deutschen Kompetenznetzwerks für betriebliche Altersversorgung e.G (DKbAV e.G)

Geschäftsführer der ARGUS pension consult GmbH

Generalbevollmächtigter der HDI Pensionsmanagement AG

Vorstandmitglied Resort Vertrieb der HDI Pensionskasse AG

Vorstandvorsitzender HDI Unterstützungskasse e.V

Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft für bAV des HDI Konzern HDI Pension Strategy Management GmbH

Vorstandsbeauftragter für das bAV Geschäft Deutschland / Deutscher HEROLD

Jauch und Hübener Beratungs GmbH für betriebliche Altersversorgung, München

Studium FH Köln – Versicherungswesen Abschluss Dipl. Betriebswirt

Expertise: diverse Vorstandstätigkeiten von Versorgungseinrichtungen, Dozent bei Seminaren, Veröffentlichungen in der Fachliteratur. Seit 1989 in dem Bereich der betrieblichen Altersversorgung tätig.

 

Persönliche Daten: (Wir benötigen diese für die Zahlung der diesjährigen Dividende sowie für die korrekte Abrechnung mit dem Finanzamt)

Vorname, Nachname
Geburtsdatum
Straße, Nr.
PLZ, Ort
E-Mail
Telefon
Mobil
IBAN
Steuernummer
Steuer ID
Konfession

Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich Kontoinhaber der aufgeführten Bankverbindung bin.

Daten zum Aktienbestand per: X____________:

Folgende Aktien sind in meinem Besitz (Bitte fügen Sie ggfs. eine separate Liste bei):

Aktiennummer Nennwert Aktiennummer Nennwert

 

X _________________________________ X _________________________________
Ort, Datum Unterschrift

Bitte senden Sie diese Anlage 3 per Post oder per E-Mail an

hauptversammlung@aua24ag.de

Briefwahlformular

Hauptversammlung der AuA24 AG am Samstag, den 21. November 2020

Aktionär(in):

____________________________________________________
Vorname, Nachname

___________________________________________________
Straße
____________
Hausnummer
______________
Postleitzahl
______________________________________________
Ort
______________
Mobilnummer
______________________________________________
E-Mail
______________________________
Aktiennummer/n
_________________________________
Aktiennennbetrag (gesamt)

(Bitte fügen Sie ggfs. eine separate Liste Ihrer Aktien bei)

Hiermit übe ich, ______________________________________ (Aktionär/in), hinsichtlich der

am Samstag, den 21. November 2020, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der

AuA24 AG

mein Stimmrecht gemäß den nachfolgenden Wahlmarkierungen aus.

Ggf. Bevollmächtigte(r):

Im Falle der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten bitte nebenstehende Markierung ankreuzen. Im Falle der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten ist die Anlage 5 „Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts § 134 Abs. 3 AktG“ dem Briefwahlformular beizufügen und gemeinsam zu übermitteln. Die Einzelheiten der Übermittlung entnehmen Sie bitte der Einladung zur Hauptversammlung der AuA24 AG am Samstag, den 21. November 2020.

_______________________________________________________________
Vorname, Nachname

_______________________________________________________________
Wohnort

Hiermit übe ich, ______________________________________ (Bevollmächtigte/r), als Bevollmächtigte/r von

_________________________________ (Aktionär/in) hinsichtlich der am Samstag, den 21. November 2020 stattfindenden ordentlichen

Hauptversammlung der

AuA24 AG

dessen Stimmrecht gemäß den nachfolgenden Wahlmarkierungen aus.

WAHLMARKIERUNGEN

TAGESORDNUNGSPUNKTE

Die vollständige Fassung der Tagesordnungspunkte entnehmen Sie bitte der Einladung zur Hauptversammlung der AuA24 AG am Samstag, den 21. November 2020. Bitte kennzeichnen Sie Ihre Wahl durch ein „ X “ in dem entsprechenden Feld. Kreuzen Sie bitte bei Zustimmung das Feld in der Spalte „ Ja “, bei Ablehnung das Feld in der Spalte „ Nein “ und bei Enthaltung das Feld in der Spalte „ Enthaltung “ an. Wenn Sie keine Markierung vornehmen, wird Ihre Wahl als Enthaltung gewertet. Mehrfachmarkierungen werden als ungültig gewertet. Bitte nur mit schwarzem oder blauem Stift innerhalb der Markierungen (Kästchen) ankreuzen.

Ja Nein Enthaltung
Top 1 Vorlage Jahresabschluss 2019, Geschäftsbericht 2019
Top 2 Gewinnverwendung
Top 3 Entlastung der Vorstandsmitglieder
Top 4 Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
Top 5 Neufassung der Satzung
Top 6 Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder
a)

Frau Tina Mnich

b)

Herr Sven Looft

c)

Herr Dr. Jens-Uwe Meyer

Top 7 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder und Ersatzmitglieder
a)

Herr Dr. Jens-Uwe Meyer

b)

Herr Gisbert Weber

c)

Herr Sven Looft

d)

Herr Klaas Borchert als Ersatzmitglied für Herrn Dr. Jens-Uwe Meyer

e)

Ralf Weißenfels als Ersatzmitglied für Herrn Gisbert Weber

f)

Ralf Weißenfels als Ersatzmitglied für Herrn Sven Looft

Top 8 Wahl des Abschlussprüfers
________________________
Ort, Datum
___________________________________________________
Unterschrift der/s Aktionärs/in / ggf. der/s Bevollmächtigten

Dieses Briefwahlformular ist bis zum Beginn der Abstimmung am Tag der Hauptversammlung (maßgeblich ist der Eingang) im Original oder als Kopie per Post oder E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):

AuA24 AG
Nordport Towers
Südportal 3
22848 Norderstedt
E-Mail: hauptversammlung@aua24ag.de

Die Stimmabgabe kann noch bis zum Beginn der Abstimmung am Tag der Hauptversammlung unter Einhaltung der Vorgaben im Rahmen der Einladung abgeändert werden. Bitte beachten Sie, dass insoweit eine Zwei-Faktor-Authentifizierung notwendig ist. Maßgeblich ist die so zuletzt eingegangene Stimmabgabe.

Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts § 134 Abs. 3 AktG

Vollmachtgeber(in) / Aktionär(in):

____________________________________________________
Vorname, Nachname

___________________________________________________
Straße
________________
Hausnummer
______________
Postleitzahl
__________________________________________________
Ort
______________
Mobilnummer
__________________________________________________
E-Mail

Bevollmächtigte(r):

_______________________________________________________________
Vorname, Nachname

_______________________________________________________________
Wohnort

Hiermit bevollmächtige ich, ______________________________________ (Vollmachtgeber/in), Herrn/Frau

____________________________________ (Bevollmächtigte/r), mich in der am Samstag, den 21. November 2020 stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung der

AuA24 AG

zu vertreten und insbesondere das Stimmrecht, aus meiner/en Gesellschaftsaktien mit den

Aktiennummern _________________________________ im Gesamtnennbetrag von EUR ___________ für mich auszuüben.

(Bitte fügen Sie ggfs. eine separate Liste Ihrer Aktien bei)

Der Bevollmächtigte ist berechtigt, neben mir auch andere Aktionäre dieser Gesellschaft in der Hauptversammlung zu vertreten.

________________________
Ort, Datum
____________________________________________
Unterschrift des Vollmachtgebers/in/Aktionärs/in

Diese Vollmacht ist zum Nachweis im Original oder als Kopie bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung vorzulegen oder zuvor per Post oder E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):

AuA24 AG
Nordport Towers
Südportal 3
22848 Norderstedt
E-Mail: hauptversammlung@aua24ag.de

Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter § 134 Abs. 3 Satz 5 AktG

Vollmachtgeber(in) / Aktionär(in):

__________________________________________________________
Vorname, Nachname

_________________________________________________
Straße
_________________
Hausnummer
______________
Postleitzahl
___________________________________________________
Ort
______________________________
Mobilnummer
_____________________________________
E-Mail
______________________________
Aktiennummer/n
_____________________________________
Aktiennennbetrag (gesamt)

(Bitte fügen Sie ggfs. eine separate Liste Ihrer Aktien bei)

Bevollmächtigter:

Frau Rechtsanwältin Anna-Katharina Hansen, Hamburg

Hiermit bevollmächtige ich, ______________________________________ (Vollmachtgeber/in), Rechtsanwältin Anna-Katharina Hansen,

mich in der am Samstag, den 21. November 2020, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der

AuA24 AG

zu vertreten und insbesondere das Stimmrecht aus meiner/en Gesellschaftsaktie/n mit der/den

Aktiennummer/n _________________________________ im Gesamtnennbetrag von EUR ___________ gemäß den beigefügten

Weisungen auf Seite 3 ff. dieser Anlage 6 auszuüben.

(Bitte fügen Sie ggfs. eine separate Liste Ihrer Aktien bei)

Der Bevollmächtigte ist berechtigt, neben mir auch andere Aktionäre dieser Gesellschaft in der Hauptversammlung zu vertreten.

________________________
Ort, Datum
___________________________________________
Unterschrift des Vollmachtgebers/in/Aktionärs/in

Diese Vollmacht ist zum Nachweis im Original oder als Kopie bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung vorzulegen oder zuvor per Post oder E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):

AuA24 AG
Nordport Towers
Südportal 3
22848 Norderstedt
E-Mail: hauptversammlung@aua24ag.de

Die Erteilung der Vollmacht sowie die Erteilung der Weisung können noch bis zum Beginn der Abstimmung am Tag der Hauptversammlung unter Einhaltung der Vorgaben im Rahmen der Einladung abgeändert werden.

Weisungen

Hauptversammlung der AuA24 AG am Samstag, den 21. November 2020

Aktionär/in:

__________________________________________________________
Vorname, Nachname

__________________________________________________
Straße
_________________
Hausnummer
______________
Postleitzahl
___________________________________________________
Ort
______________ ___________________________________________________
Mobilnummer E-Mail
______________________________
Aktiennummer/n
_____________________________________
Aktiennennbetrag (gesamt)

(Bitte fügen Sie ggfs. eine separate Liste Ihrer Aktien bei)

TAGESORDNUNGSPUNKTE

Die vollständige Fassung der Tagesordnungspunkte entnehmen Sie bitte der Einladung zur Hauptversammlung der AuA24 AG am Samstag, den 21. November 2020. Bitte kennzeichnen Sie Ihre Weisung durch ein „ X “ in dem entsprechenden Feld. Kreuzen Sie bitte bei Zustimmung das Feld in der Spalte „ Ja “, bei Ablehnung das Feld in der Spalte „ Nein “ und bei Enthaltung das Feld in der Spalte „ Enthaltung “ an. Wenn Sie keine Markierung vornehmen, wird Ihre Weisung ebenfalls als Enthaltung gewertet. Mehrfachmarkierungen werden als ungültig gewertet. Bitte nur mit schwarzem oder blauem Stift innerhalb der Markierungen (Kästchen) ankreuzen.

Ja Nein Enthaltung
Top 1 Vorlage Jahresabschluss 2019, Geschäftsbericht 2019
Top 2 Gewinnverwendung
Top 3 Entlastung der Vorstandsmitglieder
Top 4 Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
Top 5 Neufassung der Satzung
Top 6 Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder
a)

Frau Tina Mnich

b)

Herr Sven Looft

c)

Herr Dr. Jens-Uwe Meyer

Top 7 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder und Ersatzmitglieder
a)

Herr Dr. Jens-Uwe Meyer

b)

Herr Gisbert Weber

c)

Herr Sven Looft

d)

Herr Klaas Borchert als Ersatzmitglied für Herrn Dr. Jens-Uwe Meyer

e)

Ralf Weißenfels als Ersatzmitglied für Herrn Gisbert Weber

f)

Ralf Weißenfels als Ersatzmitglied für Herrn Sven Looft

Top 8 Wahl des Abschlussprüfers

 

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