SeniVita Social Estate AG: Ordentliche Hauptversammlung

SeniVita Social Estate AG

Bayreuth

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur Teilnahme an der

virtuellen ordentlichen Hauptversammlung

der SeniVita Social Estate AG

am Mittwoch, den 16. Dezember 2020, 11:00 Uhr,

ein.

Gemäß § 1 Abs. 1, 2 und Abs. 6 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (nachfolgend „C19-PandemieG“) hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die ordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Arvena Kongress Hotel Bayreuth, Eduard-Bayerlein-Straße 5a, 95445 Bayreuth. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung.

Die gesamte virtuelle Hauptversammlung wird für Aktionäre der Gesellschaft, die sich ordnungsgemäß angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton über das passwortgeschützte Aktionärsportal unter der Internetadresse

https://hv-sse-ag.link-apps.de/hv2020
(nachfolgend „HV-Portal“ genannt)

übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der (elektronischen) Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Eine elektronische Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG ist ausgeschlossen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SeniVita Social Estate AG zum 31.12.2019 sowie des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft am 04.08.2020 festgestellt. Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

„Den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Vorstandsmitgliedern wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.“

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

„Den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.“

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

„Die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 bestellt.“

Weitere Angaben zur Einberufung der Hauptversammlung

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des C19-PandemieG führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 21 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung in Textform und in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Aktionäre haben neben der Anmeldung ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut zu erbringen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 25. November 2020, 00:00 Uhr MEZ, zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis Mittwoch, den 9. Dezember 2020, 24:00 Uhr MEZ, unter der nachstehenden Adresse zugegangen sein:

SeniVita Social Estate AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: +49 (0)89 21027 298
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Stimmrechtskarten für die Ausübung der Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung einschließlich der Zugangsdaten für das HV-Portal zum Zwecke der elektronischen Zuschaltung zur Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte vor und während der Hauptversammlung zugesandt.

Das HV-Portal steht ab Mittwoch, 25. November 2020, unter

https://hv-sse-ag.link-apps.de/hv2020

den Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben unter Verwendung der Zugangsdaten zur Verfügung.

Stimmabgabe durch (elektronische) Briefwahl

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation durch (elektronische) Briefwahl abgeben. Hierzu ist eine rechtzeitige Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.

Die Stimmabgabe mittels elektronischer Kommunikation durch (elektronische) Briefwahl erfolgt über das HV-Portal unter

https://hv-sse-ag.link-apps.de/hv2020

Die Stimmabgabe über das HV-Portal, ebenso wie deren Änderung und Widerruf, ist jeweils noch am Tag der Hauptversammlung bis zum Beginn des Abstimmungsvorgangs möglich.

Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

Die Gesellschaft bietet denjenigen Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, und deren Bevollmächtigten ferner an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung des Stimmrechts im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen in der Vollmacht verbindliche Weisungen für die Stimmrechtsausübung erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, gemäß den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Die betreffenden Weisungen bedürfen ebenso wie die Vollmacht der Textform; Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und der darin erteilten Weisungen sowie deren Änderungen. Die Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist auf die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts beschränkt. Aufträge zu Wortmeldungen oder Fragen, zum Stellen von Anträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen.

Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch das unter der Internetadresse

https://hv-sse-ag.link-apps.de/hv2020

erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die Bevollmächtigung über das HV-Portal ist ab dem 25. November 2020 bis zum Beginn des Abstimmungsvorgangs am Tag der Hauptversammlung möglich. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche „Vollmacht und Weisungen“ vorgesehen. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn des Abstimmungsvorgangs eine etwaige zuvor erteilte Vollmacht und Weisung ändern oder widerrufen.

Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann ferner per Post, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Hierfür steht Ihnen das mit der Stimmrechtskarte übersandte Vollmachts- und Weisungsformular zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (sowie ggf. eine Änderung und der Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen), die nicht über das HV-Portal erteilt werden, müssen der Gesellschaft bis einschließlich Dienstag, den 15. Dezember 2020, 24:00 Uhr, (Datum des Eingangs) unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen:

SeniVita Social Estate AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: +49 (0)89 21027 298
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in der Stimmrechtskarte, die die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende Informationen und eine nähere Beschreibung der Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über das HV-Portal sind auch im Internet unter

https://www.senivita-social-estate.de/hauptversammlung.html

einsehbar.

Bevollmächtigung anderer Personen

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch einen Intermediär (z. B. Kreditinstitut), einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen Dritten ausüben lassen. Auch in diesen Fällen ist eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Bevollmächtigte Dritte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen, sondern das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre ihrerseits durch (elektronische) Briefwahl oder Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Wenn ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht ein Textformerfordernis nicht. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institute oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.

Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als auch durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erfolgen.

Für die Erteilung der Vollmacht oder deren Widerruf durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises einer Vollmacht steht nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung:

SeniVita Social Estate AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: +49 (0)89 21027 298
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Aus organisatorischen Gründen müssen der Gesellschaft die an die vorstehende Adresse übersandten Vollmachten oder deren Widerruf sowie der Nachweis der Vollmacht bis spätestens Dienstag, den 15. Dezember 2020, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular auf der Stimmrechtskarte zu verwenden.

Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft können auch elektronisch über das HV-Portal ab dem 25. November 2020 bis zum Beginn des Abstimmungsvorgangs am Tag der Hauptversammlung (einschließlich) erfolgen. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche „Vollmacht an Dritte“ vorgesehen. Nähere Einzelheiten erhalten die Aktionäre im Internet unter

https://www.senivita-social-estate.de/hauptversammlung.html

Die Möglichkeit zur Ausübung der Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten im Wege der elektronischen Zuschaltung über das HV-Portal erfordert, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Stimmrechtskarte versendeten Zugangsdaten erhält.

Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an Dritte sind in der Stimmrechtskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende Informationen und eine nähere Beschreibung der Vollmachtserteilung an Dritte über das HV-Portal sind auch im Internet unter

https://www.senivita-social-estate.de/hauptversammlung.html

einsehbar.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Die Rechte der Aktionäre, Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zu stellen, sind auf Grund der Ausgestaltung der Hauptversammlung als virtueller Hauptversammlung ohne Präsenz ausgeschlossen. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG können daher in der Hauptversammlung nicht gestellt werden. Gleichwohl wird den Aktionären die Möglichkeit eingeräumt, in entsprechender Anwendung der §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Gegenanträge sowie Wahlvorschläge im Vorfeld der Hauptversammlung nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen zu übermitteln.

Die Gesellschaft wird entsprechende Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zugänglich machen, wenn sie der Aktionär bis Dienstag, den 1. Dezember 2020, 24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft an nachfolgend genannte Adresse

SeniVita Social Estate AG
Wahnfriedstraße 3
95444 Bayreuth
Fax: 0921 507087-44
E-Mail: info@senivita.de

übersandt hat und die übrigen Voraussetzungen entsprechend des § 126 AktG bzw. des § 127 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag wird im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung als gestellt berücksichtigt, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge gestellt oder Wahlvorschläge unterbreitet werden.

Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation

Auf Grundlage des C19-PandemieG ist den Aktionären und Aktionärsvertretern in der virtuellen Hauptversammlung eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation einzuräumen. Ein Recht auf Antwort ist damit nicht verbunden.

Mit Zustimmung des Aufsichtsrats hat der Vorstand der Gesellschaft entschieden, dass den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten gemäß § 1 Abs. 2 C19-PandemieG eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt wird und Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind.

Die Fragemöglichkeit der ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten wird ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Portal unter

https://hv-sse-ag.link-apps.de/hv2020

nach Eingabe der mit der Stimmrechtskarte versendeten Zugangsdaten eröffnet werden. Fragen zu den Gegenständen der Tagesordnung können ab Eröffnung des HV-Portals am Mittwoch, den 25. November 2020, bis Montag, den 14. Dezember 2020, 24:00 Uhr MEZ, über das vorbezeichnete HV-Portal gestellt werden. Nach diesem Zeitpunkt und insbesondere während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet. Er kann dabei insbesondere Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Beantwortung von Fragen der Name des die Frage übermittelnden Aktionärs nicht genannt wird, es sei denn, dass der Aktionär dies ausdrücklich wünscht.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen und ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können – unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung – ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Ende über das HV-Portal unter

https://hv-sse-ag.link-apps.de/hv2020

auf elektronischem Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift erklären. Hierfür ist im HV-Portal

https://hv-sse-ag.link-apps.de/hv2020

die Schaltfläche „Widerspruch einlegen“ vorgesehen.

Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung

Die Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung am 16. Dezember 2020 ab 11:00 Uhr live per Bild- und Tonübertragung unter der Internetadresse

https://hv-sse-ag.link-apps.de/hv2020

im HV-Portal verfolgen.

Datenschutzhinweise für Aktionäre und deren Vertreter

Die SeniVita Social Estate AG verarbeitet als Verantwortlicher personenbezogene Daten der Aktionäre (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Anmeldebestätigung) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der virtuellen Hauptversammlung, für die Stimmrechtsausübung der Aktionäre sowie für die Verfolgung im Wege der elektronischen Zuschaltung rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c Datenschutzgrundverordnung („DS-GVO“) in Verbindung mit §§ 67, 118 ff. Aktiengesetz sowie in Verbindung mit § 1 des C19-PandemieG. Darüber hinaus können Datenverarbeitungen, die der Organisation der virtuellen Hauptversammlung dienlich sind, auf Grundlage überwiegender berechtigter Interessen erfolgen (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f DS-GVO). Die SeniVita Social Estate AG erhält die personenbezogenen Daten der Aktionäre in der Regel über die Anmeldestelle von dem Kreditinstitut, das die Aktionäre mit der Verwahrung ihrer Aktien beauftragt haben (sog. Depotbank).

Die von der SeniVita Social Estate AG für den Zweck der Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre ausschließlich nach Weisung der SeniVita Social Estate AG und nur, soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der SeniVita Social Estate AG und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Aktionärsvertretern, die ihr Stimmrecht ausüben und im Wege elektronischer Zuschaltung die virtuelle Hauptversammlung verfolgen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für andere Aktionäre und Aktionärsvertreter einsehbar. Die SeniVita Social Estate AG löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen, Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu.

Werden personenbezogene Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f DS-GVO verarbeitet, steht den Aktionären bzw. Aktionärsvertretern unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ein Widerspruchsrecht zu.

Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erreichen Aktionäre den externen Datenschutzbeauftragten der SeniVita Social Estate AG unter:

Herrn Kurt Mieschala
Anschrift: Friedrich-Ebert-Str. 57
92421 Schwandorf
E-Mail: Mieschala@rechtsanwalt-mieschala.de

 

Bayreuth, im November 2020

SeniVita Social Estate AG

Der Vorstand

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