„OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft“: Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG über die Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage

„OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft“

Osnabrück

WKN 686410 /​ ISIN DE0006864101

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG über die
Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage

Gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO, §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär gegen die folgenden Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. September 2020 Nichtigkeitsklage und hilfsweise Anfechtungsklage erhoben hat:

(i)

Beschluss zu Tagesordnungspunkt 1 über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019/​2020 der Gesellschaft

(ii)

Beschluss zu Tagesordnungspunkt 6 über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten und gleichzeitige Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals

Die Klage ist vor dem Landgericht Hannover unter dem Aktenzeichen 23 O 69/​20 anhängig.

 

Osnabrück, im Dezember 2020

OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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