„OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft“
Osnabrück
WKN 686410 / ISIN DE0006864101
Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG über die
Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage
Gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO, §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär gegen die folgenden Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. September 2020 Nichtigkeitsklage und hilfsweise Anfechtungsklage erhoben hat:
(i) |
Beschluss zu Tagesordnungspunkt 1 über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019/2020 der Gesellschaft |
(ii) |
Beschluss zu Tagesordnungspunkt 6 über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten und gleichzeitige Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals |
Die Klage ist vor dem Landgericht Hannover unter dem Aktenzeichen 23 O 69/20 anhängig.
Osnabrück, im Dezember 2020
OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Der Vorstand