AWIN AG: Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG i.V.m. §§ 16 Abs. 4, 20 Abs. 1 und 4 AktG

AWIN AG

Berlin

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG i.V.m. §§ 16 Abs. 4, 20 Abs. 1 und 4 AktG

Dr. Mathias Döpfner, Berlin, hat uns am 26. Januar 2021 Folgendes mitgeteilt:

„Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich, Dr. Mathias Döpfner, Berlin, gegenüber der AWIN AG folgende Mitteilung gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) SE-VO i.V.m. § 20 Abs. 1 und 4 AktG:

Mir gehört gemäß § 20 Abs. 1 und 4 i. V. m. § 16 Abs. 4 AktG eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung und zugleich auch eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien an der AWIN AG. Dies ist der Fall aufgrund Zurechnung der unmittelbaren Beteiligung der Axel Springer Gesellschaft für Publizistik GmbH & Co an der Axel Springer SE, die aufgrund einer bestehenden Poolvereinbarung erfolgt.

Die unmittelbar der Axel Springer Digital GmbH, Berlin, gehörenden Aktien der AWIN AG werden mittelbar von der Axel Springer SE, Berlin, gehalten. Die Axel Springer Digital GmbH ist ein unmittelbar von der Axel Springer unabhängiges Unternehmen.“

 

Berlin, den 29.01.2021

AWIN AG

Der Vorstand

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