BLH Berlin London Beteiligungs Holding AG: Bezugsaufforderung

Berlin London Beteiligungs Holding AG

Berlin

Bezugsaufforderung

Die Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 19. Februar 2021 hat beschlossen, das Grundkapital von zur Zeit Euro 260.000,00 gegen Bareinlagen um Euro 100.000,00 auf Euro 360.000,00 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von 100.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien. Der Ausgabebetrag beträgt Euro 1,00 pro Aktie.

Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt.

Gem. § 186 Abs. 1 AktG muss jedem Aktionär auf Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Anteil an den neuen Aktien zugeteilt werden. Die neuen Aktien werden zunächst den Aktionären im Verhältnis 2,6 zu 1 zum Bezug angeboten. Auf je 2,6 alte Stückaktien kann also jeder Aktionär 1 neue Stückaktie zum Ausgabebetrag von je Euro 1,00 zeichnen und beziehen.

Wir bitten nunmehr unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit vom

22. Februar 2021 bis 17.März 2021

bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden unter Benutzung der dort erhältlichen Bezugsanmelde-Vordrucke und Zeichnungsscheine auszuüben. Die Bezugsrechts-Vordrucke und Zeichnungsscheine werden den Aktionären durch die Gesellschaft übermittelt.

Die Ausübung des Bezugsrechts setzt voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabepreis) von Euro 1,00 je neuer Aktie bei Bezugsanmeldung, spätestens jedoch bis zum 17. März 2021 auf das von der Gesellschaft zu benennende Konto gezahlt wird.

Nach Ablauf der Bezugsfrist können Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte

bis zum 31. März 2021 einschließlich

die nicht von Aktionären gezeichneten Aktien zu den genannten Ausgabebedingungen zeichnen und beziehen. Der Vorstand wird hierbei Zeichnungen und Bezugserklärungen von Aktionären – untereinander im Verhältnis ihres Bestandes an alten Aktien – unter Aufrundung oder Abrundung auf volle Euro 10,00 vor Zeichnungen vor Zeichnungen und Bezugserklärungen von Dritten Berücksichtigen und den Aktionären das Ergebnis ihrer Zuteilung mitteilen. Der Vorstand behält sich die Annahme oder Ablehnung von Zeichnungen und Bezugserklärungen Dritter vor. Er wird den Dritten seine Entscheidung bis zum 31.03.2021 mitteilen.

 

 

 

Der Vorstand

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