Allcura Versicherungs-Aktiengesellschaft: Bezugsangebot

Allcura Versicherungs-Aktiengesellschaft

Hamburg

Bezugsangebot an die Aktionäre der Allcura Versicherungs-Aktiengesellschaft

Mit Beschluss der Hauptversammlung der Allcura Versicherungs-Aktiengesellschaft vom 22. Juni 2016 wurde der Vorstand im Wege der Satzungsänderung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 30. August 2021 das Grundkapital der Allcura Versicherungs-Aktiengesellschaft einmal oder mehrmals, um insgesamt bis zu höchstens EUR 3.000.000,00 durch Ausgabe von auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen („Genehmigtes Kapital“). Die Satzungsänderung ist am 31. August 2016 in das Handelsregister eingetragen worden.

Das Genehmigte Kapital besteht derzeit noch in voller Höhe.

In teilweiser Ausnutzung dieser Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) hat der Vorstand am 17. Februar 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 24. Februar 2021 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit EUR 6.000.000,00 um einen Betrag von bis zu EUR 1.000.000,00 auf bis zu EUR 7.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 Stück auf den Namen lautenden Stückaktien (Stammaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 zum Ausgabebetrag von EUR 5,10 je Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von bis zu EUR 5.100.000,00 gegen Bareinlage zu erhöhen. Die neuen Aktien werden mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2021 ausgegeben.

Den Aktionären wird ein Bezugsrecht eingeräumt. Das Bezugsverhältnis beträgt 6:1, d. h. für 6 bestehende Aktien kann eine neue Aktie bezogen werden.

Die Bezugsfrist läuft vom 4. März 2021 bis 17. März 2021 (jeweils einschließlich).

Zur Vermeidung des Ausschlusses fordern wir unsere Aktionäre hiermit auf, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien innerhalb der Bezugsfrist auszuüben. Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist der Zugang der Bezugserklärung bei der Allcura Versicherungs-Aktiengesellschaft, Schauenburgerstraße 27, 20095 Hamburg, bis spätestens 17. März 2021 (einschließlich). Jeder Aktionär kann zudem über das gesetzliche Bezugsrecht hinaus – ohne den Anspruch auf Zuteilung – eine Erklärung der Bereitschaft zum Bezug weiterer Aktien – unter Angabe der Höchstzahl – abgeben (sogenannter „Überbezug“). Die Bereitschaft zum Überbezug ist innerhalb derselben Frist zu erklären wie das gesetzliche Bezugsrecht. Soweit nach Bedienung der ausgeübten gesetzlichen Bezugsrechte Aktien verfügbar sind, behält sich die Gesellschaft vor, die nicht bezogenen Aktien nach pflichtgemäßem Ermessen anzubieten.

Die Gesellschaft wird den ausübenden Aktionären nach Zugang der Erklärung zum Bezug und Überbezug Zeichnungsscheine zur Verfügung stellen. Die Einzahlung auf die neuen Aktien ist in voller Höhe des Ausgabebetrages innerhalb einer Woche ab Zugang des betreffenden Zeichnungsscheins bei der Gesellschaft, spätestens aber am 01. April 2021 in bar auf ein Konto der Gesellschaft zu leisten.

Die nicht fristgerechte Ausübung des Bezugsrechtes führt zum Verlust des Bezugsanspruchs.

Eine Zeichnung der neuen Aktien wird unverbindlich, wenn die Kapitalerhöhung in Bezug auf die jeweils gezeichneten Aktien nicht spätestens am 31. Mai 2021 in das Handelsregister eingetragen ist.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird in dem Maße ungültig, in dem die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens am 30. April 2021 zum Handelsregister angemeldet ist.

Allcura Versicherungs-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Datenschutzhinweise

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Bankverbindung), um den Zeichnern die Ausübung ihrer Bezugsrechte im Rahmen der Kapitalerhöhung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Kapitalerhöhung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b und c Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Zum Zwecke der Durchführung der Kapitalerhöhung bedient sich die Gesellschaft Erfüllungsgehilfen. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistungen erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten zum Zwecke der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung dem Handelsregister zur Verfügung gestellt.

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Rechte und Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht, sofern die Speicherung nicht mehr geboten ist oder die Gesellschaft kein berechtigtes Interesse mehr an der Speicherung hat.

Die Betroffenen haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft über die E-Mail-Adresse

kontakt@allcura-versicherung.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:

Allcura Versicherungs-Aktiengesellschaft, Schauenburgerstraße 27, 20095 Hamburg
Tel. 040-22633780 oder Fax: 040-226337888

Zudem besteht nach näherer Maßgabe von Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden.

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