METRO AG: Bekanntmachung der Verfahrensbeendigung gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG

CECONOMY AG

Düsseldorf

WKN Stammaktie: 725 750
WKN Vorzugsaktie: 725 753
ISIN Stammaktie: DE 000 725 750 3
ISIN Vorzugsaktie: DE 000 725 753 7

Bekanntmachung der Verfahrensbeendigung gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG

Gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG geben wir unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung der Gesellschaft (damals firmierend unter METRO AG) vom 16. März 2017 bekannt, dass das Verfahren über die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6. Februar 2017 zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/​16, zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10 über die Änderung von § 1 Abs. 1 der Satzung (Firma) und weitere Satzungsänderungen sowie zu Tagesordnungspunkt 11 über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag beendet ist.

Die Klagen der Kläger (Convergenta Invest GmbH, Moritz Reimers, Martin Nolle, Karl-Walter Freitag, Riebeck-Brauerei von 1862 AG, Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH) waren, nach Verbindung, vom Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 24. Januar 2018 (Az. 41 O 18/​17) abgewiesen worden. Die gegen das Urteil eingelegte Berufung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 4. April 2019 (Az. I-6 U 24/​18) unter Änderung der Kostenentscheidung in der Hauptsache zurückgewiesen. Die hiergegen eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 23. Februar 2021 (Az. II ZR 65/​19) zurückgewiesen. Damit ist das Verfahren rechtskräftig beendet.

An dem Verfahren waren neben den Klägern und der Gesellschaft als Beklagte die JKK Beteiligungs-GmbH, die RH Vermögensverwaltung GmbH, Karsten Trippel und Dr. Albrecht Tintelnot als Nebenintervenienten auf Klägerseite beteiligt.

Vereinbarungen, die mit der Verfahrensbeendigung im Zusammenhang stehen, wurden nicht getroffen.

 

Düsseldorf, im Februar 2021

CECONOMY AG

Der Vorstand

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