Syrakus Holding AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Syrakus Holding AG

Bremen

– WKN 608430 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Donnerstag, 25. März 2021 um 11.00 Uhr in der Innere Wiener Str. 14 (6. Stockwerk), 81667 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats haben ihr Amt niedergelegt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Ming SHEN, Managing Director bei Integral Partners Group, Shanghai, Frau Xuehua LI , Manager bei Sinochem Hong Kong (Group) Ltd, Hongkong, und Herrn Jonathan WATKIN, Independent non-executive Director bei Royal Bank of Canada (Hongkong) Ltd, Hongkong, bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen.

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

a)

Dem Vorstand wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 erteilt.

b)

Dem Aufsichtsrat wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 erteilt.

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für den Fall, dass der Aufsichtsrat die Durchführung einer Jahresabschlussprüfung beschließt, die M&B Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 zu wählen.

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wird nach Maßgabe des Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (BGBl. I 2020, S. 569) mit verkürzten Fristen eingeladen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum 24. März 2021 bei der Gesellschaft unter

Syrakus Holding AG, Innere Wiener Str. 14, 81667 München
Fax: 089 – 6003 7545
E-Mail: info@syrakusholding.de

angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 4. März 2021 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 24. März 2021 zugehen.

Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter

http://www.syrakusholding.de

zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Die Gesellschaft ist nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Absatz 2 AktG, da die Aktien lediglich im Freiverkehr gehandelt werden. Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, so erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Bremen, im Februar 2021

 

Der Vorstand

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