Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 Halbsatz 1 UmwG – Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung

Basler AG

Ahrensburg

ISIN: DE0005102008

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 Halbsatz 1 UmwG
– Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung –

Es ist beabsichtigt, die Silicon Software GmbH (Amtsgericht Mannheim, HRB 7553) mit Sitz in Mannheim („übertragende Gesellschaft“) im Wege der vereinfachten Konzernverschmelzung auf die Basler AG mit Sitz in Ahrensburg als übernehmende Gesellschaft zu verschmelzen.

1.

Die Basler AG (Amtsgericht Lübeck, HRB 4090) ist die alleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft. Ein Verschmelzungsbeschluss des übernehmenden Rechtsträgers ist gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es gemäß §§ 8 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2, 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3 UmwG keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts.

2.

Die Aktionäre der Basler AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, werden auf ihr Recht hingewiesen, die Einberufung einer Hauptversammlung zu verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 3 UmwG).

3.

Ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung liegen für die Dauer eines Monats

a)

der Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen der Basler AG und der übertragenden Gesellschaft sowie

b)

die Jahresabschlüsse und, soweit erforderlich, die Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger für die Geschäftsjahre 2018, 2019, 2020

zur Einsicht durch unsere Aktionäre in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.

 

Ahrensburg, im März 2021

Basler AG

Der Vorstand

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