Logwin AGGesellschaftssitz: L-6776 Grevenmacher,
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Genehmigung der Geschäftsordnung der Hauptversammlungen |
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Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2020 beendete Geschäftsjahr |
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Vorlage der Berichte des Verwaltungsrats für das am 31. Dezember 2020 beendete Geschäftsjahr |
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Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers (Réviseur d’entreprises agréé) für das am 31. Dezember 2020 beendete Geschäftsjahr |
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Genehmigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2020 beendete Geschäftsjahr sowie der Berichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers |
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Verwendung des Ergebnisses für das am 31. Dezember 2020 beendete Geschäftsjahr |
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Vorlage des Vergütungsberichts der Logwin AG für das am 31. Dezember 2020 beendete Geschäftsjahr |
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Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder für die Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember 2020 beendeten Geschäftsjahres |
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Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern |
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Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 |
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Vergütung der nicht exekutiven Verwaltungsratsmitglieder |
Anwesenheits- und Mehrheitsbedingungen
Bei der ordentlichen Hauptversammlung ist keine Anwesenheitsmehrheit erforderlich. Die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Grundkapital, Stimm- und sonstige Rechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 131.300.000 EUR und ist eingeteilt in 2.884.395 Namensaktien.
Aktionäre, die mindestens fünf Prozent (5%) des gezeichneten Aktienkapitals halten, können nach dem Luxemburgischen Gesetz vom 24. Mai 2011 über die Ausübung verschiedener Aktionärsrechte in Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften („Gesetz über Aktionärsrechte“) die Aufnahme eines oder mehrerer Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung verlangen und haben das Recht, Beschlussvorschläge bezüglich der Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung einzureichen. Ein entsprechender schriftlicher Antrag muss der Gesellschaft, zusammen mit einer Begründung oder mit einem Beschlussvorschlag, auf postalischem oder auf elektronischem Weg an folgende Adresse mitgeteilt werden:
Logwin AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 298
antraege@linkmarketservices.de
Der Antrag hat die Adressdetails des Absenders zur Bestätigung des Eingangs des Verlangens bei der Gesellschaft zu beinhalten. Das entsprechende Verlangen hat der Gesellschaft spätestens am 17. März 2021 zuzugehen.
Teilnahmebedingungen
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Entwicklung werden zur diesjährigen Hauptversammlung keine Aktionäre zugelassen. Die Stimmabgabe erfolgt ausschließlich durch Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter wie weiter unten ausgeführt.
Gemäß dem vorgenannten Gesetz über Aktionärsrechte dürfen nur Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen (durch Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter), die mit Ablauf des 25. März 2021 (24:00 Uhr MEZ) („Luxemburgischer Stichtag“) Aktionäre der Gesellschaft sind. Etwaige Änderungen hinsichtlich ihres Aktienbesitzes nach dem Luxemburgischen Stichtag werden bei der Bestimmung der Teilnahme- und/oder Stimmberechtigung bei der Hauptversammlung nicht berücksichtigt.
Zur Erteilung einer Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform in deutscher, englischer oder französischer Sprache angemeldet und gegebenenfalls der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme nachgewiesen haben.
Im Interesse der Aktionäre und im Einklang mit der Satzung wurde der Zeitpunkt, bis zu dem ein Einreichen der Anmeldung möglich ist, über den Luxemburgischen Stichtag hinaus verlängert. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse demnach bis spätestens am 2. April 2021 zugehen:
Logwin AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 288
agm@linkmarketservices.de
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (durch Erteilung von einer Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter) an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erfolgt durch Eintrag in das Aktienregister. Es ist der Satzung der Gesellschaft entsprechend die Verpflichtung jedes Aktionärs der Gesellschaft, seine ordnungsgemäße Eintragung in das Aktionärsregister sicherzustellen.
Falls eine Bank oder anderes Unternehmen, das als Depotstelle tätig ist, im Aktienregister eingetragen ist, muss diese, falls dies noch nicht erfolgt ist, schriftlich bestätigen, dass die jeweiligen Aktien zu ihrem eigenen Vermögen, und nicht zu dem eines ihrer Kunden gehört. Falls diese Bestätigung nicht gegeben wird, kann die Gesellschaft die Ausübung der Rechte an diesen Aktien aussetzen, bis ihr bestätigt wird, dass der oder die rechtmäßige(n) Inhaber der Aktien im Aktienregister eingetragen ist, beziehungsweise sind. Diese Bestätigung muss der Gesellschaft unter der obenstehenden Adresse ebenfalls spätestens bis zum 2. April 2021 zugehen.
Aktionäre können nach fristgerechter Anmeldung bis 2. April 2021, 24.00 Uhr (MESZ), ihr Stimmrecht durch Erteilung einer Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben. Die hierfür notwendigen Unterlagen (Anmeldungsformular zur Hauptversammlung und Vollmachtsformular an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter, das „Weisungsformular“) stehen den Aktionären auf der Internetseite der Logwin
www.logwin-logistics.com
zur Verfügung und gehen den Aktionären per Post zu. Auf Nachfrage sind die Unterlagen auch an folgender Anschrift auf postalischem oder elektronischem Weg erhältlich:
Logwin AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 288
agm@linkmarketservices.de
Stimmrechtsvertreter
Das Großherzogtum Luxemburg hat der aktuellen COVID-19-Krise Rechnung getragen und durch Gesetz vom 23. September 2020 über die Einführung von Maßnahmen betreffend Versammlungen von Gesellschaften die Möglichkeit geschaffen, dass auf eine physische Hauptversammlung verzichtet wird und dass die Aktionäre ausschließlich durch Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter abstimmen können.
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Entwicklung macht die Logwin AG von den durch das Gesetz vorgesehenen Regelungen Gebrauch und ermöglicht die Teilnahme der Aktionäre an der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung ausschließlich über Stimmrechtserteilung an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter.
Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisung erteilen möchten, können hierzu das Weisungsformular nutzen. Zu diesem Zweck müssen diese Aktionäre sich, wie in den Teilnahmebedingungen beschrieben, bis zum 2. April 2021 anmelden. Das ausgefüllte und unterschriebene Weisungsformular muss spätestens am 7. April 2021, an folgender Anschrift auf postalischem oder elektronischem Weg eingehen:
Logwin AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 288
agm@linkmarketservices.de
Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist eine solche Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Ihre persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung ist damit in diesem Jahr nicht möglich. Die Logwin AG bleibt dadurch handlungsfähig und wird in die Lage versetzt, die notwendigen Beschlüsse zu fassen. Die Ergebnisse werden im Anschluss an die Hauptversammlung im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben unverzüglich auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht.
Hinweis zu den Unterlagen der Hauptversammlung
Der vollständige und ungekürzte Text der nachfolgenden Unterlagen der Hauptversammlung sind auf Nachfrage an folgender Anschrift auf postalischem oder elektronischem Weg erhältlich:
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Einladung zur Hauptversammlung |
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Beschlussvorlage |
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Geschäftsordnung für Hauptversammlungen der Aktionäre |
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Jahresabschluss und Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2020 beendete Geschäftsjahr |
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Berichte des Verwaltungsrats für das am 31. Dezember 2020 beendete Geschäftsjahr |
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Bericht des Abschlussprüfers (Réviseur d’entreprises agréé) für das am 31. Dezember 2020 beendete Geschäftsjahr |
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Vergütungsbericht für das am 31. Dezember 2020 beendete Geschäftsjahr |
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Weisungsformular an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter |
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Datenschutzerklärung für Aktionäre |
Logwin AG
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Des Weiteren stellt die Gesellschaft ihren Aktionären während eines ununterbrochenen Zeitraums ab dem Tag dieser Einladung bis zum Tag der Hauptversammlung (einschließlich) die oben genannten Unterlagen sowie das Weisungsformular an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter auf ihrer Internetseite
www.logwin-logistics.com
zur Verfügung.
Hinweis zur Information über die Hauptversammlung
Informationen bezüglich der Hauptversammlung können auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.logwin-logistics.com
abgerufen werden. Anfragen zu den Dokumenten richten Sie bitte an:
Logwin AG
Investor Relations
ZIR Potaschberg
5, an de Längten
L-6776 Grevenmacher
Luxemburg, im März 2021
Logwin AG
Der Verwaltungsrat
Logwin AG
ZIR Potaschberg | 5, an de Längten
6776 Grevenmacher | Luxemburg
Tel. +352 71 96 90-1112 | Fax +352 71 96 90-1359
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Logwin-Aktie WKN A2DR54 | ISIN LU1618151879
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