Mercer Pensionsfonds AG: Veröffentlichung von Informationen der Mercer Pensionsfonds AG in Bezug auf die Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)

Mercer Pensionsfonds AG

Frankfurt am Main

Veröffentlichung von Informationen der Mercer Pensionsfonds AG in Bezug auf die Verordnung (EU) 2019/​2088 (Offenlegungsverordnung)

1. Präambel

Diese Erklärung beschreibt die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsthemen bzw. ESG-Kriterien in den Grundsätzen der Anlagepolitik der Mercer Pensionsfonds AG (im Folgenden Pensionsfonds) gemäß Anforderungen in Bezug auf die Verordnung (EU) 2019/​2088 (im Folgenden „Offenlegungsverordnung“).

Pensionsfonds sind als Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) gemäß Artikel 2 der Offenlegungsverordnung als Finanzmarktteilnehmer klassifiziert und damit verpflichtet, Informationen gemäß der Artikel 3 bis 5 der Offenlegungsverordnung zu veröffentlichen.

2. Veröffentlichung von Informationen in Bezug auf die Offenlegungsverordnung

2.1. Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (gemäß Art. 3)

Finanzmarktteilnehmer müssen Informationen zu ihren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen veröffentlichen. Die Mercer Pensionsfonds AG hat hierzu bereits in der Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik (regelmäßige Veröffentlichungen im Bundesanzeiger) ausführliche Erklärungen veröffentlicht, auf die an dieser Stelle verwiesen wird.

Die Beurteilung von Kriterien der Nachhaltigkeit ist nicht zuletzt Ergebnis bestimmter Wertvorstellungen, so dass derzeit keine einheitliche Definition von Nachhaltigkeit und bestimmten Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) möglich ist.

Das ESG-Verständnis in der Kapitalanlagepolitik des Pensionsfonds wird durch einen von Mercer Deutschland GmbH entwickelten Responsible Investment-Ansatz geprägt, der als Grundlage für die Integration von ESG-Kriterien dient.

Da der Mercer Pensionsfonds keine direkten Anlageentscheidungen im Sinne von Einzeltitelselektion durchführt, sondern dafür externe Vermögensverwalter beauftragt (siehe 2.3), liegt der Fokus der Berücksichtigung von ESG-Kriterien auf der Auswahl der externen Vermögensverwalter. Bei der Due Diligence der potenziellen Vermögensverwalter werden neben einer wirtschaftlichen Einschätzung der Leistungsfähigkeit der jeweiligen Strategie auch explizite ESG-Ratings durch Mercer vergeben. Die Bewertung eines Vermögensverwalters hängt wesentlich davon ab, inwiefern bzw. wie ESG-Kriterien in den Investmentprozess inkludiert sind.

Vier wesentliche Faktoren stehen hierbei im Fokus des Analyseprozesses:

Generierung von Investmentideen
o Wie identifiziert das Anlageteam ESG-Risiken und -Chancen auf der Ebene der Anlagestrategie? Wie werden ESG-Kriterien bei der Identifikation von Anlageideen berücksichtigt?
o Einschätzung der Personen, die an den wichtigsten Investitionsentscheidungen beteiligt sind, hinsichtlich Fähigkeiten, Erfahrung und Offenheit gegenüber ESG
o Konkrete ESG-Themen, die hierbei beurteilt werden, umfassen:
Umwelt: Klimawandel, Wasser, Biodiversität
Soziales: moderne Sklaverei, Humankapital, Menschenrechte
Governance: Vielfalt des Verwaltungsrats, Vergütung, Aktionärsrechte
Portfoliokonstruktion
o Wie effektiv ist der Vermögensverwalter bei der Umsetzung von Ideen, die von ESG-Faktoren getrieben werden, in Anlageentscheidungen und im Portfoliomanagement?
o Wie werden ESG-Ansichten in die Portfoliokonstruktion /​ Portfoliogewichtung einbezogen? Ist der Ansatz proaktiv oder reaktiv?
o Gibt es Beispiele, wie ESG-Kriterien in der Vergangenheit zu Änderungen im Portfolio geführt haben?
Ausübung Stimmrechte und Engagement
o Inwieweit zeigt der Portfoliomanager auf der Ebene der Anlagestrategie Verantwortug in Bezug auf ESG-Themen?
o Wie arbeiten Portfoliomanager während der Due-Diligence-Phase mit Unternehmen bzw. Emittenten in Bezug auf ESG-Fragen zusammen?
o Welche Arten von laufenden Engagements gibt es? Wie führen diese Engagements zu Änderungen in der Portfolio-Positionierung?
Firmenweites Engagement („Commitment“)
o Inwieweit versteht und unterstützt die Geschäftsleitung Nachhaltigkeit /​ ESG und welche unternehmensweiten Überzeugungen, Richtlinien und Nachhaltigkeits-Strategien gibt es?
o An welchen Initiativen beteiligt sich das Unternehmen und welchen Einfluss hat dies auf die eigenen Investmentstrategien?

Ein schlechtes ESG-Rating führt dabei nicht zwangsweise zum Ausschluss einer Anlage, fließt jedoch in die Gesamtbewertung mit ein.

ESG-Kriterien auf Ebene der Einzeltitel (z.B. Positiv- oder Negativlisten) werden zudem individuell pro Sicherungsvermögen in die Anlagerichtlinien integriert.

2.2. Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens (gemäß Art. 4)

Die Mercer Pensionsfonds AG beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter und zählt demnach zur Kategorie von Finanzmarktteilnehmern mit weniger als 500 Mitarbeitern.

Im Sinne des Artikel 4 Absatz 1b) wird erklärt, dass die Mercer Pensionsfonds AG nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne der Anforderungen des Artikel 4 nicht berücksichtigt. Der Hauptgrund ist der fehlende Standard und die fehlende Verfügbarkeit von Daten bezüglich der Einschätzung von Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene einzelner Investitionen. Einschätzungen einzelner Unternehmen /​ Emittenten hinsichtlich ESG-Kritieren (häufig auch als ESG-Rating) werden von diversen externen Dienstleistern angeboten. Hierbei ist unseres Erachtens eine relativ geringe Übereinstimmung der Einschätzung einzelner Unternehmen bei Gegenüberstellung der einzelnen Anbieter festzustellen, da jeder Dienstleister ein unterschiedliches Set an Kriterien und eine unterschiedliche Gewichtung zur Beurteilung verwendet. Somit ergeben sich unseres Erachtens derzeit keine klaren Erkenntnisse aus der Nutzung externer Daten, die zudem mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Sollte sich die Datenqualität und –verfügbarkeit deutlich verbessern (z.B. im Rahmen des European single access point (ESAP)), würden wir die Vorgehensweise überdenken.

Zudem möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Mercer Pensionsfonds AG, wie unter 2.1 dargestellt, keine Einzeltitelauswahl vornimmt, sondern dies an externe Vermögensverwalter auslagert. Bei der Auswahl von externen Vermögensverwaltern verweisen wir auf die Auswahlkriterien in Bezug auf Nachhaltigkeit, die in 2.1 dargestellt sind.

Zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass die Integration von ESG-Kriterien in die Anlagerichtlinien letztlich auch in Abstimmung mit den Trägerunternehmen erfolgt und im Zusammenhang mit Rendite- und Risikoüberlegungen getroffen wird.

2.3. Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (gemäß Art. 5)

Finanzmarktteilnehmer müssen im Rahmen ihrer Vergütungspolitik angeben, inwiefern diese mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang steht.

Wie bereits unter 2.2 erläutert beschäftigt die Mercer Pensionsfonds AG keine eigenen Mitarbeiter. Die Mitarbeiter von Mercer Deutschland GmbH, die für die Mercer Pensionsfonds AG tätig sind, erhalten eine Kombination aus fixer und variabler Vergütung. Die variable Vergütung basiert auf dem Geschäftserfolg der Mercer Deutschland GmbH sowie der individuellen Zielerreichung. Die Ziele jedes Mitarbeiters werden individuell mit der Führungskraft vereinbart und bestehen aus quantitativen und qualitativen Faktoren. Zu Letzteren gehören u.a. die Zufriedenheit der betreuten Kunden, die Sicherstellung einer nachhaltigen und risiko-adjustiert angemessenen Rendite jedes Kunden sowie die Einhaltung der Vorgaben hinsichtlich Prozesse und Risikomanagement. Somit wird durch die individuellen Ziele sichergestellt, dass eine übermäßige Risikobereitschaft vermieden und ein wirksames Risikomanagement gefördert wird und nachhaltige Anlageergebnisse erzielt werden können.

Eine explizite Einbeziehung von ESG-Kritieren in die Beurteilung der Zielerreichung und damit in die Vergütung einzelner Mitarbeiter ist derzeit nicht gegeben.

 

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