Mercer Pensionsfonds AG: Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik der Mercer Pensionsfonds AG sowie Offenlegungspflichten nach § 134b und § 134c AktG

Mercer Pensionsfonds AG

Frankfurt am Main

Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik der Mercer Pensionsfonds AG
sowie Offenlegungspflichten nach § 134b und § 134c AktG

1. Präambel

Diese Erklärung beschreibt die Grundsätze der Anlagepolitik der Mercer Pensionsfonds AG (im Folgenden Pensionsfonds) gemäß § 239 Abs. 2 VAG.

Der Mercer Pensionsfonds ist als Durchführungsweg im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung ausgestaltet und ermöglicht Unternehmen eine Ausfinanzierung von Direktzusagen. Der Mercer Pensionsfonds übernimmt dabei als nicht-versicherungsförmiger Pensionsfonds keine Leistungsgarantie. Diese obliegt (z.B. im Falle einer Unterdeckung der Mindestdeckungsrückstellung) dem jeweiligen Trägerunternehmen. Für die auf den Mercer Pensionsfonds übertragenen Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung gelten weiterhin die Bedingungen der vom Trägerunternehmen erteilten Versorgungszusagen. Dies gilt auch für die Form der Erbringung der Leistungen (laufende Rente, Kapital- oder Ratenzahlung).

Die Anlagepolitik des Pensionsfonds berücksichtigt die für die Pensionsfonds relevanten rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV). Dies sind insbesondere die §§ 124 Abs. 1 und 215 in Verbindung mit § 237 VAG und § 16 PFAV. Zudem gelten die Bestimmungen des Kapitalanlagerundschreibens der BaFin in seiner aktuellen Fassung (Rundschreiben 11/​2017 (VA)).

2. Kapitalanlageprozess und Kapitalanlagestrategie

2.1. Zielsetzung der Kapitalanlage

Die Ziele der Kapitalanlagepolitik sind gemäß VAG die Sicherheit, Rentabilität und ausreichende Liquidität der Kapitalanlagen. Konkret besteht das Ziel darin, möglichst nachhaltig stabile Erträge auf einem Niveau oberhalb des Rechnungszinses des jeweiligen Sicherungsvermögens, unter Beachtung der Risikotoleranz, zu erzielen. Voraussetzung jeder Einzelanlage ist die angemessene Chance-Risiko-Relation, die sich in die Risikosituation des Sicherungsvermögens eingliedern muss. Insgesamt wird auf eine angemessene Fungibilität der Kapitalanlagen geachtet, um die laufenden Rentenzahlungen jederzeit bedienen zu können. Die Ausrichtung der Kapitalanlage für alle Sicherungsvermögen ist langfristig (10 oder mehr Jahre) und orientiert sich je Sicherungsvermögen an der Laufzeitstruktur der Verpflichtungen.

Der Aufsichtsrat des Pensionsfonds hat eine für alle Sicherungsvermögen gültige Allgemeine Anlagerichtlinie verabschiedet. Auf deren Basis definiert der Vorstand – ggf. mit Einrichtung eines Anlageausschusses – für jedes Sicherungsvermögen die Kapitalanlage in einer spezifischen Anlagerichtlinie. Die endgültige Anlageentscheidung in einem Sicherungsvermögen wird stets vom Vorstand des Pensionsfonds getroffen.

2.2. Festlegung der strategischen Anlagenallokation

Die Anlageziele werden im Rahmen des regelmäßig durchzuführenden Asset Liability Managements (ALM) durch Ableitung einer strategischen Asset-Allokation in ein Zielportfolio transformiert. Die Aufteilung des Vermögens auf die verschiedenen Anlagesegmente (Asset-Allokation) erfolgt hierbei unter Berücksichtigung

der Kapitalmarkteinschätzungen einzelner Anlagesegmente

der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen

allgemeinen Kapitalanlagerichtlinie und

der aus den Verpflichtungen resultierenden Anforderungen an die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie des Liquiditätsbedarfs

Die strategische Anlagenallokation wird für jedes Sicherungsvermögen in einer spezifischen Anlagerichtlinie geregelt, regelmäßig, d.h. mindestens einmal jährlich, validiert und bei Bedarf angepasst.

2.3. Implementierung der Kapitalanlagestrategie

Der Fokus bei der Implementierung der strategischen Anlageallokation liegt darauf, das Sicherungsvermögen unter Berücksichtigung von Liquiditätsanforderungen der übertragenen Verpflichtungen bei angemessener Mischung und Streuung kosteneffizient anzulegen.

Die Implementierung erfolgt über externe Dienstleister (externe Vermögensverwalter; Kapitalverwaltungsgesellschaften; Verwahrstellen), die jeweils in einem umfangreichen Due-Diligence-Prozess bestimmt werden.

2.4. Risikomanagement und Risikosteuerung

Grundlage für ein erfolgreiches Risikomanagement ist die systematische Erfassung aller Risiken (Risikoidentifizierung), deren Wesentlichkeitseinstufung und Bewertung (Risikobewertung). Es werden alle potenziellen Risiken identifiziert und die maßgeblichen Risikotreiber sowie die Risikobezugsgrößen, die von der Risikowirkung betroffen sind (Eigenkapital, Ertragsgrößen etc.), bestimmt. Die Risikobewertung erfolgt sowohl qualitativ als auch quantitativ (unter Berücksichtigung von Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit) in Abhängigkeit der Risikotreiber.

Als wesentliche Risiken gelten solche, die sich nachhaltig negativ auf die Wirtschafts-, Finanz- oder Ertragslage des Pensionsfonds auswirken können. Zur Bestimmung, ob ein Risiko ein wesentliches für den Pensionsfonds ist oder nicht, werden zwei Beurteilungskriterien herangezogen:

die Bedeutung für die Geschäftsentwicklung, die Ertragssituation oder die finanzielle Situation des Pensionsfonds und

die Eintrittswahrscheinlichkeit

Die Beurteilung erfolgt – soweit relevant – individuell für jedes Sicherungsvermögen und dessen spezifische Kapitalanlageallokation.

Das Ergebnis von Risikoidentifikation und Risikobewertung ist ein Risikokatalog mit einer Wertung, ob es sich um wesentliche Risiken handelt. Aufbauend auf den Ergebnissen der Risikobewertung wird individuell für jedes Sicherungsvermögen sowie bezogen auf das Eigenkapital des Pensionsfonds eine Risikotragfähigkeitsanalyse zur Sicherstellung, dass potentielle Verluste der wesentlichen Risiken durch zur Verfügung stehende Risikobudgets laufend abgedeckt sind, vorgenommen. Die Risikoidentifikation, Risikobewertung und die Risikotragfähigkeitsanalyse erfolgt mindestens einmal jährlich im Rahmen der Risikoinventur und fällt in den Verantwortungsbereich des Vorstandsmitglieds Risikocontrolling, das dieses zusammen mit den Risikoverantwortlichen durchführt. Im Rahmen der Risikoinventur erfolgen zudem eine grundlegende Überprüfung aller Risiken und eine Berichterstattung über die Ergebnisse der Risikotragfähigkeitsanalyse an den Gesamtvorstand und den Aufsichtsrat.

Die Risikosteuerung und -überwachung erfolgt durch den operativen Geschäftsbereich, in dessen Bereich das jeweilige Risiko fällt. Bei ausgelagerten Tätigkeiten liegt die Verantwortung für die Risikosteuerung und -überwachung bei den externen Dienstleistern. Über sämtliche Risiken berichten die operativen Geschäftsbereiche wie auch die externen Dienstleister regelmäßig an den Vorstand Risikocontrolling, wobei die Berichtsfrequenz bei wesentlichen Risiken höher als bei nicht wesentlichen Risiken ist. Bei Über- bzw. Unterschreitung vorgegebener Limits hat eine ad-hoc-Information an den Vorstand Risikocontrolling zu erfolgen. Darüber hinaus unterrichtet der für die Kapitalanlagen zuständige Vorstand regelmäßig den Gesamtvorstand und den Aufsichtsrat über die Ergebnisse von Stressszenarien, denen die Kapitalanlagen unterworfen werfen.

Die nachfolgenden Risiken sind in Bezug auf die Kapitalanlage relevant und werden entsprechend gesteuert und überwacht:

Marktrisiko
Über die regelmäßig (i.d.R. alle 3 Jahre) durchzuführenden ALM-Studien wird die kurz-, mittel- und langfristige Risikotoleranz jedes Sicherungsvermögens überprüft und entsprechend in der strategischen Anlagenallokation und den Anlagerichtlinien widergespiegelt. Dabei wird auf eine hohe Diversifizierung der Kapitalanlagen, die die Sensitivität des Sicherungsvermögens auf Schwankungen einzelner Anlageklassen reduzieren, geachtet.

Die laufende Messung, Kontrolle und Steuerung von Marktpreisrisiken erfolgt durch das regelmäßige Kapitalanlagereporting sowie Stresstests.

Kreditrisiko
Kreditrisiken werden durch Investitionsgrenzen für spezifische Ratingkategorien sowie eine breite Streuung auf einzelne Emittenten in den speziellen Anlagerichtlinien jedes Sicherungsvermögens gesteuert. Externe Ratings werden dabei regelmäßig durch den Pensionsfonds bzw. bei Fondsinvestments durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft überprüft.

Liquiditätsrisiko
Dem Liquiditäts- und Konzentrationsrisiko wird durch ausreichende Fungibilität und Diversifikation der Anlagen Rechnung getragen. Die speziellen Anlagerichtlinien jedes Sicherungsvermögens enthalten verschiedene Anlagegrenzen, um eine angemessene Diversifikation zu erzielen. Die Mischungs- und Streuungsgrundsätze der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV) stellen hierbei die Mindestanforderung dar.

2.5. Nachhaltigkeit

Die Beurteilung von Kriterien der Nachhaltigkeit ist nicht zuletzt Ergebnis bestimmter Wertvorstellungen, so dass derzeit keine einheitliche Definition von Nachhaltigkeit und bestimmten Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) möglich ist.

Das ESG-Verständnis in der Kapitalanlagepolitik des Pensionsfonds wird durch einen von Mercer Deutschland GmbH entwickelten Responsible Investment-Ansatz geprägt, der als Grundlage für die Integration von ESG-Kriterien dient.

Da der Mercer Pensionsfonds keine direkten Anlageentscheidungen im Sinne von Einzeltitelselektion durchführt, sondern dafür externe Vermögensverwalter beauftragt (siehe 2.3), liegt der Fokus der Berücksichtigung von ESG-Kriterien auf der Auswahl der externen Vermögensverwalter. Bei der Due Diligence der potenziellen Vermögensverwalter werden neben einer wirtschaftlichen Einschätzung der Leistungsfähigkeit der jeweiligen Strategie auch explizite ESG-Ratings durch Mercer vergeben. Die Bewertung eines Vermögensverwalters hängt wesentlich davon ab, inwiefern bzw. wie ESG-Kriterien in den Investmentprozess inkludiert sind.

Vier wesentliche Faktoren stehen hierbei im Fokus des Analyseprozesses:

Generierung von Investmentideen
o Wie identifiziert das Anlageteam ESG-Risiken und -Chancen auf der Ebene der Anlagestrategie? Wie werden ESG-Kriterien bei der Identifikation von Anlageideen berücksichtigt?
o Einschätzung der Personen, die an den wichtigsten Investitionsentscheidungen beteiligt sind, hinsichtlich Fähigkeiten, Erfahrung und Offenheit gegenüber ESG
o Konkrete ESG-Themen, die hierbei beurteilt werden, umfassen:
Umwelt: Klimawandel, Wasser, Biodiversität
Soziales: moderne Sklaverei, Humankapital, Menschenrechte
Governance: Vielfalt des Verwaltungsrats, Vergütung, Aktionärsrechte
Portfoliokonstruktion
o Wie effektiv ist der Vermögensverwalter bei der Umsetzung von Ideen, die von ESG-Faktoren getrieben werden, in Anlageentscheidungen und im Portfoliomanagement?
o Wie werden ESG-Ansichten in die Portfoliokonstruktion /​ Portfoliogewichtung einbezogen? Ist der Ansatz proaktiv oder reaktiv?
o Gibt es Beispiele, wie ESG-Kriterien in der Vergangenheit zu Änderungen im Portfolio geführt haben?
Ausübung Stimmrechte und Engagement
o Inwieweit zeigt der Portfoliomanager auf der Ebene der Anlagestrategie Verantwortug in Bezug auf ESG-Themen?
o Wie arbeiten Portfoliomanager während der Due-Diligence-Phase mit Unternehmen bzw. Emittenten in Bezug auf ESG-Fragen zusammen?
o Welche Arten von laufenden Engagements gibt es? Wie führen diese Engagements zu Änderungen in der Portfolio-Positionierung?
Firmenweites Engagement („Commitment“)
o Inwieweit versteht und unterstützt die Geschäftsleitung Nachhaltigkeit /​ ESG und welche unternehmensweiten Überzeugungen, Richtlinien und Nachhaltigkeits-Strategien gibt es?
o An welchen Initiativen beteiligt sich das Unternehmen und welchen Einfluss hat dies auf die eigenen Investmentstrategien?

Ein schlechtes ESG-Rating führt dabei nicht zwangsweise zum Ausschluss einer Anlage, fließt jedoch in die Gesamtbewertung mit ein.

ESG-Kriterien auf Ebene der Einzeltitel (z.B. Positiv- oder Negativlisten) werden zudem individuell pro Sicherungsvermögen in die Anlagerichtlinien integriert.

3. Überwachung der Grundsätze der Anlagepolitik

Die Konformität der Kapitalanlage mit den Grundsätzen der Anlagepolitik sowie den gesetzlichen Vorgaben wird durch das für das Risikomanagement zuständige Vorstandsmitglied überwacht. Bei Feststellung einer Verletzung der Grundsätze der Anlagepolitik oder der Anlagerichtlinien (z.B. aufgrund von Marktentwicklungen) entscheidet der Vorstand auf Basis der vorliegenden Informationen über etwaige Maßnahmen. Es wird eine Heilung des Verstoßes durch entsprechende Transaktionen und damit Wiedereinhaltung der Anlagerichtlinie innerhalb von 6 Monaten angestrebt.

4. Details zu den einzelnen Sicherungsvermögen

4.1 ISV01

Im Sicherungsvermögen ISV01 werden Vorgaben zur Anlagepolitik seitens der Trägerunternehmen umgesetzt: Vorgabe des Anlageuniversums (im Wesentlichen Aktien der Eurozone und Anleihen der Eurozone mit Investment Grade Bonität), Ausschluss von Fremdwährungsrisiken, sehr konservative Ausrichtung des Portfolios

Strategische Asset Allokation (Stand Dezember 2020):

11% Aktien Eurozone

89% Anleihen Eurozone (Investment Grade Bonität)

4.2 ISV02

Im Sicherungsvermögen ISV02 gibt es keine gesonderten Vorgaben der Trägerunternehmen zur Anlagepolitik.

Strategische Asset Allokation (Stand Dezember 2020):

23% Aktien (Fokus auf Eurozone)

42% Anleihen Eurozone (Investment Grade Bonität)

35% Anleihen Global (Fokus Investment Grade Bonität)

5. Gültigkeit und regelmäßige Überprüfung der Anlagepolitik

Die Anlagepolitik gilt in der vorliegenden Fassung für alle zum Stichtag vorhandenen Sicherungsvermögen und wird in regelmäßigen Abständen geprüft.

Hierzu erfolgt wie unter 2.2 ausgeführt eine jährliche Überprüfung/​Validierung der strategischen Anlageallokation unter Berücksichtigung des Kapitalmarktumfelds und ggf. geänderten Vorgaben der jeweiligen Trägerunternehmen. Zusätzlich erfolgen regelmäßige ALM-Analysen mit einer Untersuchung der Risikotragfähigkeit. Bei extremen Marktveränderungen (z.B. März 2020) wird der Mercer Pensionsfonds zusätzlich kurzfristig eine Überprüfung der Anlagestrategie und Risikotragfähigkeit der einzelnen Sicherungsvermögen durchführen und notwendige Änderungen beschließen.

Daneben gibt es weitere externe Veränderungen, die zu einer Überprüfung der Anlagepolitik führen können:

Neue regulatorische Vorgaben

Änderung der Organisationsstruktur

Eine Überwachung der Anlagepolitik erfolgt im Rahmen von zweiwöchentlichen internen Telefonaten mit Teilnahme des Vorstands Kapitalanlage, dem monatlichen Reporting je Sicherungsvermögen sowie jährlichen bzw. halbjährlichen Anlageausschusssitzungen zu jedem Sicherungsvermögen.

6. Umsetzung der Mitwirkungspolitik bei Portfoliogeschäften, Mitwirkungsbericht und Abstimmungsverhalten (Veröffentlichung nach § 134b AktG)

Die Mercer Pensionsfonds AG hat keine direkten Aktienanlagen. Die Investition erfolgt indirekt über Investmentvermögen, das von der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft, Société Générale Securities Services GmbH, verwaltet wird. Somit übt die Mercer Pensionsfonds AG selbst keine Aktionärsrechte aus, die Mitwirkungspolitik wird indirekt über die Kapitalverwaltungsgesellschaft umgesetzt.

Die Angaben der Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Umsetzung der Mitwirkungspolitik bei Portfoliogeschäften, Mitwirkungsbericht und Abstimmungsverhalten sind über den nachfolgenden Link öffentlich zugänglich:

https://www.securities-services.societegenerale.com/de/uber-uns/unsere-publikums-
fonds/allgemeine-informationen/

7. Anlagestrategie und Vereinbarungen mit Vermögensverwalter (Veröffentlichung nach § 134c AktG)

Die Ziele der Kapitalanlagepolitik, Kapitalanlageprozess und die Anlagestrategie sind im Abschnitt 2 ausführlich beschrieben.

Für jedes Sicherungsvermögen wurde eine unbefristete Vereinbarung mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft getroffen, in der die jeweils festgelegte spezifische Anlagerichtlinie verankert ist. Die Anlageentscheidungen der Mercer Pensionsfonds AG setzt die Kapitalverwaltungsgesellschaft um. Ebenso übt die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Aktionärsrechte aus und ist grundsätzlich berechtigt, mit Aktien auch eine Wertpapierleihe zu tätigen. Allerdings werden gemäß derzeitiger Strategie keine Aktien direkt gehalten, so dass eine Wertpapierleihe nicht relevant ist.

Für die Messung des Erfolgs der Kapitalanlage wurde mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft für jedes Sicherungsvermögen eine Performance Benchmark vereinbart, die regelmäßig überwacht wird. Bei dauerhafter Unterschreitung der Benchmark können Mandate bzw. Zielfonds ausgetauscht werden.

Die Vergütungen von Kapitalverwaltungsgesellschaft und Vermögensverwalter richten sich nach der Höhe des jeweils verwalteten Vermögens. Es wurden keine Vorgaben zum Portfolioumsatz vereinbart, Portfolioumsatzkosten werden bei der Überwachung der Performance Benchmark berücksichtigt.

TAGS:
Comments are closed.