Avacon AGHelmstedtWir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 6. Mai 2021, um 15:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlungein. Die ordentliche Hauptversammlung wird aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 2 und Abs. 6 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Covid-19-Gesetz) getroffenen Entscheidung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlungabgehalten, wobei über das Online-Portal https://hv-online.net/ipv/avacon
Einzelheiten und ergänzende Angaben dazu finden sich im Anschluss an die Tagesordnung unter Ziffer II. Ort der Hauptversammlung ist die Zentrale der Avacon AG, Schillerstraße 3, 38350 Helmstedt. Dort werden sich der Versammlungsleiter, der beurkundende Notar, die Vorstandsmitglieder und der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter befinden. Die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats darf aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 17.03.2021 nach §§ 1 Abs. 1 und 6 Covid-19-Gesetz iVm. 118 Abs. 3 Satz 2 des Aktiengesetzes getroffenen Entscheidung im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. I. Tagesordnung der Hauptversammlung
II. Einzelheiten und ergänzende Angaben, Hinweise und Berichte Auf Grundlage von §§ 1 Abs. 2 und 6 COVID-19-Gesetz hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, eine Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen. Die gesamte Hauptversammlung wird am 6. Mai 2021 ab 15:00 Uhr für Aktionäre live über das eingerichtete Online-Portal übertragen (https://hv-online.net/ipv/avacon). Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch elektronische Kommunikation (Briefwahl) oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, wie nachstehend näher bestimmt, auszuüben. 1. Ausliegende Unterlagen Folgende Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über das Online-Portal https://hv-online.net/ipv/avaconzur Einsichtnahme verfügbar:
2. Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts Zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am Sonntag, den 2. Mai 2021, 24:00 Uhr, unter Nutzung des passwortgeschützten Online-Portals https://hv-online.net/ipv/avacongemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren zugegangen sein. Für die Anmeldung am Online-Portal benötigen Aktionäre ihre Zugangsnummer und den zugehörigen Zugangscode, welche die Aktionäre mit dem Einladungsschreiben erhalten. Alternativ besteht die Möglichkeit der Anmeldung unter der nachfolgenden Adresse: Avacon AG Für die Fristwahrung ist der Zugang der Anmeldung maßgeblich. 3. Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Kommunikation (Briefwahl) Aktionäre können ihr Stimmrecht durch elektronische Kommunikation (Briefwahl) ausüben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) sind gemäß § 1 Abs. 2 Covid-19-Gesetz nur diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die sich beim Vorstand der Gesellschaft bis spätestens 2. Mai 2021, 24:00 Uhr, über das Online-Portal https://hv-online.net/ipv/avaconoder unter der vorstehend in Ziffer 2. genannten Anschrift angemeldet haben. Die Stimmrechtsausübung kann über das Online-Portal bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung erfolgen. 4. Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Zur Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sind nur diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die sich bis spätestens 2. Mai 2021, 24:00 Uhr, entweder über das Online-Portal https://hv-online.net/ipv/avaconoder unter der vorstehend in Ziffer 2. genannten Anschrift anmelden. Die Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters erfolgt über das Online-Portal oder unter der vorstehend in Ziffer 2 genannten Anschrift. 5. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesen Fall ist es erforderlich, dass sich der Aktionär oder der Bevollmächtigte bis spätestens 2. Mai 2021, 24:00 Uhr, entweder über das Online-Portal https://hv-online.net/ipv/avaconoder unter der vorstehend in Ziffer 2. genannten Anschrift anmeldet. Auch diese Bevollmächtigten können das Stimmrecht in der Hauptversammlung nur durch elektronische Kommunikation (Briefwahl) oder durch Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter über das Online-Portal bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung ausüben. 6. Anträge Gegenanträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich an die unter Ziffer 2 genannte Adresse der Gesellschaft zu richten. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 21. April 2021, 24:00 Uhr, zugehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen werden ebenfalls dort veröffentlicht. Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 des Aktiengesetzes zugänglich zu machen sind, gelten als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist. 7. Fragerecht der Aktionäre (§ 131 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz) Auf Grundlage von § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz ist den Aktionären in der Hauptversammlung zwar kein Auskunftsrecht im Sinne des § 131 AktG, jedoch das Recht einzuräumen, Fragen zu stellen. Mit Zustimmung des Aufsichtsrats hat der Vorstand der Avacon AG entschieden, dass Fragen von zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionären über das Online-Portal unter https://hv-online.net/ipv/avaconan den Vorstand gerichtet werden können. Fragen von Aktionären müssen der Gesellschaft bis spätestens zum 4. Mai 2021, 24:00 Uhr, über das Online-Portal zugehen. Aus technischen Gründen kann der Umfang der einzelnen Frage unter Umständen auf eine bestimmte Zeichenzahl begrenzt sein, die Zahl der möglichen Fragen wird dadurch jedoch nicht beschränkt. 8. Übertragung der Hauptversammlung im Internet Angemeldete Aktionäre der Avacon AG können die gesamte Hauptversammlung am 6. Mai 2021 ab 15:00 Uhr live im Online-Portal https://hv-online.net/ipv/avaconansehen. Den Online-Zugang erhalten Aktionäre durch Eingabe ihrer Zugangsnummer und den zugehörigen Zugangscode, der mit dem Einladungsschreiben versendet wird. 9. Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch elektronische Kommunikation (Briefwahl) bzw. Vollmachtserteilung ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, über das Online-Portal unter https://hv-online.net/ipv/avacongegen Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch zu erklären. Die Erklärung ist über das Online-Portal von Beginn der Hauptversammlung an bis zu deren Ende möglich. 10. Datenschutzhinweise für Aktionäre und deren Vertreter Wenn Aktionäre sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erhebt die Avacon AG personenbezogene Daten über diese Aktionäre und/oder ihre Vertreter. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Avacon AG verarbeitet Daten von Aktionären und deren Vertretern unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit personenbezogenen Daten sowie zu den ihnen gemäß der DSGVO zustehenden Rechten erhalten Aktionäre und deren Vertreter unter www.avacon.de/datenschutz
Helmstedt, im März 2021
Der Vorstand |
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Avacon AG: Ordentliche Hauptversammlung
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