nextmarkets AG: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

nextmarkets AG

Köln

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die Cryptology Asset Group p.l.c, Sliema, Republik Malta, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft unmittelbar gehört.

Die Apeiron Investment Group Ltd., Sliema, Republik Malta, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft mittelbar gehört, da ihr die von der Cryptology Asset Group p.l.c. gehaltenen Aktien an unserer Gesellschaft nach § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

Die FinLab AG, Frankfurt am Main, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft unmittelbar gehört.

Die GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH, Kulmbach, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft mittelbar gehört, da ihr die von der FinLab AG gehaltenen Aktien an unserer Gesellschaft nach § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

Die BFF Holding GmbH, Kulmbach, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft mittelbar gehört, da ihr die von der FinLab AG gehaltenen Aktien an unserer Gesellschaft nach § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

Herr Bernd Förtsch, Kulmbach, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihm mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft mittelbar gehört, da ihm die von der FinLab AG gehaltenen Aktien an unserer Gesellschaft nach § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

 

Köln, 19.03.2021

nextmarkets AG

Der Vorstand

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